— 23 — Die Unterhaltung bezieht ſich zum größeren Theil auf Reparaturen unter Wiederverwendung des alten Materials und auf die Herſtellung von Fußgängerüberwegen. Verausgabt ſind für die Unterhaltung des Straßen⸗ pflaſters einſchließlich für die unter 30 aufgeführte Umpflaſterung 59948 Mk. 94 Pf. 5. Rinnſtein⸗ und Entwäſſerungsanlagen. In denjenigen Straßen, in welchen bei Gelegenheit der Kanaliſirung definitive Rinnen⸗ ſchächte hergeſtellt worden ſind, wurde mit der Beſeitigung der alten Rinnenſchächte und mit der Regulirung der Rinnſteine fortgefahren. Gleich⸗ zeitig wurden die in den Reviſionsbrunnen der alten Entwäſſerungs⸗ leitungen vorhandenen Schlammfänge bis zur Leitungsſohle ausgefüllt und mit Cementſohlenmauerwerk ſowie mit Thonſchalen abgedichtet. Auch wurden die Reviſionsbrunnen der alten Entwäſſerungsleitungen mit neuen Ab⸗ deckungen (Abdeckrahmen Berliner Syſtems) verſehen. Die alten Ent⸗ wäſſerungsleitungen ſollen zur Abführung von Kondenſations⸗ und ſonſtigen abſolut reinen Wäſſer reſervirt werden. Die vorſtehend bezeichneten Ar⸗ beiten konnten im Berichtgahre nicht beendet werden. Dieſelben haben 4967 Mk. 14 Pf. Koſten verurſacht. 6. Bürgerſteige. Die Bürgerſteige an den unter 3a aufgeführten Straßen wurden mit Ausnahme der lfd. Nr. 3, 4, 12 und 13, welche in proviſoriſcher Weiſe mit Ziegelkleinſchlag und Chaufſeeſchlick regulirt wurden, mit Graniwlatten und Moſaitpflaſter in ganzer Breite befeſtigt. Die Koſten der Bürgerſteigregulirung ſind in der Tabelle zu 3a mit enthalten. Die von der Stadtgemeinde nach dem Regulativ vom 20. Juni 1882 zu gewährende Beihülfe an die Grundſtücksbeſitzer für die in Folge Aufrufs gemäß § 2 der Polizei⸗Verordnung vom 1. Mai 1880 erfolgte Regulirung be⸗ trug im Berichtjahr 2734 Mk. 66 Pf. (4 Mk. 50 Pf. für das laufende Meter Bürgerſteig). Aufgerufen waren für das Berichtjahr folgende Bürgerſteigſtrecken: 1. in der Tauenzien⸗Straße vor den Grundſtücken Nr. 9, 13, 14, 15 und 20, 2. in der Wormſer⸗Straße vor dem Grundſtücke Nr. 11, 3. in der Luther⸗Straße vor dem Grundſtücke Nr. 18, 4. in der Kant⸗Straße vor den Grundſtücken 150a, 156 und 157, 5. in der Uhland⸗Straße vor dem Grundſtücke Nr. 6 und auf der Oſtſeite der Stadtbahn⸗Unterführung, 6. in der Kneſebeck⸗Straße vor dem Grundſtücke Nr. 89/90, 7. in der Faſanen⸗Straße vor dem Grundſtücke Nr. 47 auf der Seite des Kurfürſtendamms, 8. in der Cauer⸗Straße vor dem Grundſtücke Nr. 1/2 und 3/6, 9. in der Sophie Charlotten⸗Straße von der Pumpſtation bis zum „Kaiſer Friedrich⸗Andenken,“ 10. in der Kaiſer Friedrich⸗Straße vor den Grundſtücken Nr. 65, 66 und 67, 11. in der Wilmersdorfer⸗Straße die öſtliche Seite der Stadtbahn⸗ Unterführung, 12. vor dem an der Ecke der Carmer⸗Straße und des Steinplatzes belegenen Grundſtücke des Herrn Dr. Schottlaender. V. Chanſſirungen. An Chauſſtrungen waren am Anfang des Berichtjahres vorhanden im Stadttheil Weſtend 73774 qm in den übrigen Stadttheilen 53896 „ In Folge der Uebernahme der unter I1v—1 genannten Straßen, welche alle zum größten Theil chauffirt ſind, ſind neu hinzugekommen rund 17000 qm Chauſſtrungen, ferner wurde die Birken⸗Allee weſtlich von der Ahorn⸗Allee mit 1243 qm Chauſſtrung neu verſehen, ſo daß am Ende des Berichtjahres im Ganzen rund 146000 am Chauſſirungen vorhanden waren. Außer den eigentlichen laufenden Unterhaltungsarbeiten, den Flick⸗ arbeiten und Neubeſchüttungen ſind beſonders hervorzuheben: die Neuchauſfirung der Birken⸗Allee weſtlich der Ahorn⸗Allee 1243 qm Beſchotterung der Rüſtern⸗Allee zwiſchen Linden⸗ und Kirſchen⸗Allee 2506 „, Beſchotterung der Eſchen⸗Allee zwiſchen Spandauer Chauſſee und Rüſtern⸗Allee. 222 „ Beſchotterung der Nußbaum- Allee zwiſchen Linden⸗ und Ahorn⸗ Aller⸗ , ee , Beſchotterung der Kaiſerin Auguſta⸗Allee zwiſchen Schloßbrücke und Habsburger uſe“¼“¼¼Ü“lkn. 3106 „ Beſchotterung der Grün⸗Straße zwiſchen Spree⸗ und Wilmers⸗ dorſer Staßcceee 540 Beſchotterung der Spree⸗Straße zwiſchen Wall⸗ und Kanal⸗Straße 550 „ Beſchotterung des Neuen Fürſtenbrunner Weges zwiſchen dem ſüd⸗ lichen Pflaſteranſchluß und dem alten Fürſtenbrunner Wege 720 qm Beſchotterung des Horſtweges zwiſchen Schloß⸗Straße und Küngsdamm Ggt , Beſchotterung des Salz⸗Ufers zwiſchen Berliner⸗ und Engliſche⸗ Sträße⸗ R Beſchotterung des Charlottenburger⸗Ufers zwiſchen March⸗ und Cauer⸗Straßcc¼.... 585 Beſchotterung der ſüdlichen Fahrſtraße Am Lützow J... 390 , Beſchotterung der Berliner⸗ Straße zwiſchen Louiſen⸗Platz und Bahnhof Thiergarteen. 5498 „ Die Koſten für die Unterhaltung der Chauſſirungen haben betragen 16895 Mt. 48 Pf. VI. Wege, Promenaden, Barrieren. Neue Promenadenwege wurden auf dem Friedrich Carl⸗Platz und auf dem Platz A—V—3 im Flächeninhalt von 3000 qm hergeſtellt. Die übrigen Arbeiten haben ſich auf die eigentlichen Unterhaltungs⸗ arbeiten, Inſtandhaltung der Promenaden und Wege pp. beſchränkt. Größere Unterhaltungsarbeiten wurden an der Promenade der Kleiſt⸗Straße zwiſchen Luther⸗Straße und Nollendorf⸗Platz ausgeführt. Die Koſten haben betragen: für Neuaufſtellung und Unterhaltung der Barrieren 1165 Mk. 30 Pf. „ Neuherſtellung und Unterhaltung der Promenaden . 4945 „ 12 , „„ Unterhaltung der Wege 4975 „ 70 „, VII. Brücken. Neue Brücken find nicht gebaut. Auf der Dove⸗ und Marchbrücke wurde die Fahrbahn mit einem neuen Belage aus Eichenholz im Betrage von 4133 Mk. 98 Pf. verſehen Die Unterhaltung der übrigen Brücken hat einen Betrag von 1398 Mt. 24 Pf. erfordert. VIII. Ladeſtraßen. Für den Verkehr auf den Ladeſtraßen iſt am 9. Oktober 1893 ein neuer nachſtehend gedruckter Tarif in Kraft getreten, welcher ſich von dem alten Tarif im Weſentlichen dadurch unterſcheidet, daß er für größere Lade⸗ fähigkeit und für größere Löſch⸗ und Ladedauer der Schiffe höhere Tarif⸗ ſätze enthält. Tarif zur Erhebung von Ufer⸗, Anlage⸗, Krahn⸗ und Wiegegebühren in Char⸗ lottenburg für die Benutzung der öffentlichen ſtädtiſchen Ansladeſtellen: an der Spree in der Straße zwiſchen der Schloß⸗Brücke und der Spree⸗Straße, an dem Schifffahrtskanal in der Lade⸗Straße am Charlottenburger⸗ Ufer. Gültig bis 1. April 1896. A. Anlagegebühren für Schiffe und Kähne. I1. In der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober. 2 Für Ziegel⸗ und Anlagegebühr S] Bei einer andere Bauſteine, Für alle Anlage⸗ in Reichsmark für E] Tragfähig⸗] Nauerſand ꝛc., 2 5 jeden weiteren 2] teit in ſſawie ſur Pnaſter/ übrigen gebühr Arbeitstag und —2 materialien Gegenſtände war für den * Tonnen aller Art 8 5 5 i 1. 2.] 3. 4. u. ſ. w. für Tage für Tage 8 11 1—50 ſ1—4 1—7 5,— 3 6 912 22 2] 51—100 ſ1—4] aus. 1—7] aus⸗ 7,50 ] 3 6 912] 5 3] 101—150 1— 5 ſchließlichſ1—7 ſchließlichſ 10,— 3 6 912 E 4] 151—200 1—5] der ſ1—7] der 12,50 ] 4 81216, 2 5 über 200 1—5f Sonn⸗ 11— 7] Sonn⸗ 2,50 4 812 16 — für je und und Zuſchlag 2 50 Tonnen Feſttage Feſttageſ zu 4 14 82 mehr 1 1 E 1. 4