— 31 — ſprengt jeder Wagen 26 bis 34 Füllungen aus, wozu eine mindeſtens 10ſtündige Arbeitszeit erforderlich iſt. Im Berichtjahre ſind neu beſchafft: 2 neue Kehrmaſchinen Nr. 8 und 9, 3 neue Sprengwagen je 1500 Ltr. Inhalt Nr. 18, 19 und 20, 6 Gummikratzen, 2 eiſerne Karren, 6 Holzkarren, 24 Nicken, 24 eiſerne Stoßeiſen, 24 eiſerne Schneeſchieber, 5 Hobel, 8 Bohrer, 1 Feilkloben, 1 Stechbeutel, 204 Drillichröcke, 23 Schock Reiſigbeſen, 1150 Piaſſavabeſen und 6 Satz neue Piaſſava⸗Walzenbürſten. Neu beſetzt wurden 85 Satz Walzenbürſten. Außerdem iſt zur Unterbringung der Geräthe der Weſt⸗ Kolonne an der Ecke des neuen Fürſtenbrunner⸗Weges ein Bretterſchuppen mit einem Koſtenaufwande von 129 Mk. 97 Pf. erbaut. Charlottenburg, den 29. Auguſt 1894. Die Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Thümen. VII. Zericht der Park⸗Deputation. Die Deputation beſteht aus 3 Mitgliedern des Magiſtrats und 6 von der Stadtverordneten⸗Verſammlung gewählten Mitgliedern, darunter 2 Bürger⸗Deputirten. Das aus einem Stadtgärtner und 7 Gehülfen beſtehende ſtändige Perſonal iſt gegen das Vorſahr um 1 Gehülfen vermehrt. Außerdem waren für Herſtellung der gärtneriſchen Arbeiten in den Sommermonaten vom 1. April bis ultimo Oktober noch durchſchnittlich 18 Hülfsgärtner und 2 Frauen beſchäftigt. Neuanlagen ſind hergeſtellt: der Friedrich Carl⸗Platz mit einem Flächeninhalt von 19312 qm, der Platz A mit einem Flächeninhalt von 11126 qm, die ſüdliche Seite des Wittenberg⸗Platzes mit einem Flächen⸗ inhalt von 2820 qm und der Spielplatz Ecke Berliner⸗ und Cauer⸗Straße. Umgeändert iſt die nördliche Seite des Wittenberg⸗Platzes. Die bisher in den Händen von Privaten ruhende Inſtandhaltung des Platzes in der Linden⸗Allee iſt von der Stadtgemeinde übernommen. Neuanpflanzungen haben ſtattgefunden in der Straße 31a—1V und in der Goethe⸗Straße. Theil⸗ weiſe Neupflanzungen und Hebungen von Bäumen haben ſtattgefunden in der Grolman⸗ und Schlüter⸗Straße. Zur Nachpflanzung auf Straßen und Plätzen ſind aus der ſtädtiſchen Baumſchule 70 Stück Thuja, 10 Stück Tannen, 68 Stück Cypreſſus, 54 m Buxus, 500 Stück verſchiedene Sträucher, 125 Stück wilder Wein, 58 Staudengewächſe, 32 Roſen, 110 Ahorn und 19 Linden entnommen. In der, an der Sophie Charlotten⸗Straße belegenen, im Vorjahre eingerichteten Baumſchule waren am 31. März 1894 vorhanden: 1274 Stück Alleebäume verſchiedene Sorten, 1153 Stück Sträucher verſchiedene Sorten, 192 Stück wilden Wein, 157 Stück Stauden, 125 Stück verſchiedene Chamaecyparis, 328 Stück verſchiedene Thuja, 16 Stück ver⸗ ſchiedene Abies, 4 Stück verſchiedene Juniperus, 24 Stück Taxus, 2 Stück Thuvopſis und 14 Stück Picea. Die Baumſchule iſt an die Leitung der Charlottenburger Waſſerwerke angeſchloſſen. Außerdem hat der Magiſtrat das neben der Gasanſtalt II belegene ſtädtiſche Gebäude der Park⸗ Deputation vom 1. Oktober 1894 ab zur Anlage einer umfangreicheren Baumſchule überwieſen, damit die zur Be⸗ pflanzung bezw. Nachpflanzung erforderlichen Bäume, Coniferen und Sträucher ſelbſt gezogen reſp. jung gepflanzt und weiter kultivirt werden können. An Geräthſchaften find neu beſchafft: 60lfd. m Gummiſchlauch, 1 Schlauch⸗ wagen, 1 Naſenmähmaſchine mit Grasfangkorb, 3 Holzkarren, 6 Aerte, 18 Gärmerſpaten, 2 Taue, 1 Leine, 2 Schippen, 4 Krauthacken, 2 Kloben zum Scheerzeug, 2 Handſägen, 3 Nicken, 3 Radehacken, 6 Piquettſtäbe, 1 Schrotſäge, 5 Hobel, 7 Stechbeutel, 3 Hohleiſen, 1 Locheiſen, 1 Schrauben⸗ zieher, 1 Drauf, 14 Bohrer, 1 Kneifzange, 1 Meißel, 1 Steinbohrer, 1 Schneidemeſſer und 2 Schock Reiſigbeſen. Zur Anpfl 9 wurden gekauft: 729 Linden, 325 Rüſtern, 66 Ahorn, 47 Eſchen, 19 Ebereſchen, 13 Eichen, 18 Akazien, 4 Platanen, 1 Kaſtanie, 2687 Stück Coniferen, verſchiedene Gehölze und Sträucher 587½ kg Grasſamen, 300 1g geglühter Gehegedraht, 5 Kg Bindedraht, 800 Baum⸗ pfähle, 3000 Spriegelſtangen, 56½ kg Kokusfaſerſtricke, 1 Fuhre Deck⸗ reiſer und 59 Fuhren Laub, ab⸗ reſp. angefahren ſind 368 Fuhren Erde bezw. Dünge r. In den saßen unb auf den glahen des Stabttreſes Charlottenburg an Vanmen vorhanden: 4 1 1 1 4 7 Summa 21.4 1 der] rer 2 2 2 2 2 22 22 8 2ſ2 2228 2 2 2 2 5 7 2 8 2 5 E 2 S 2 — 2 2 2 2 1 1 S 2 5 85 5 2 2 S 22 8 28 8 8 2 3 ge⸗ nicht 54 3 S S 4 S 5 * 824 0 part. ceho⸗ 1. 4 gen rigen 1 — 0 1 Bäume 112 131415 6 78 1 12 13 14]15 16 17 18] 19] 2 n 45 160303, 21 % , . nae, , 15908 — 1 1 1 1 — fI. I. IK. I E 18— ——fes 14 1 4 14 14 1 10 7 — 2268 k. 1. 4 1 41 41 Die der Stadt nicht gehörigen Bäume ſtehen in der Kurfürſten⸗Allee, verlängerte Faſanen⸗Straße, Berliner⸗Straße vor der Techniſchen Hoch⸗ ſchule, Spandauerberg und ⸗Chauſſee, Nonnendamm, Habsburger⸗IIfer, Kirch⸗ und Lützow⸗Platz. Charlottenburg, den 12. September 1894. Die Park⸗Deputation. Töbelmann. vIII. gericht der Armen⸗Direktion. Allgemeines. Veränderungen in der Organiſation haben im Geſchäftsbereiche der Armen⸗Direktion im Berichtjahre nicht ſtattgefunden. 1. Die offene Armenpflege wird, wie bisher, unter der Oberaufſicht des Vorſitzenden der Armen⸗Direktion ohne Einſchiebung weiterer kontro⸗ lirender Berufsbeamten ſelbſtſtändig durch ehrenamtliche, aus einem Vor⸗ ſteher und einer Anzahl Pfleger beſtehende Armenkommiſſionen ausgeübt. Die Kommiſſionen beſchließen über die Bewilligung der Unterſtützungen in regelmäßigen Sitzungen nach vorheriger Sachprüfung durch die einzelnen Pfleger. Die Auszahlung der laufenden Unterſtützungen erfolgt monatlich durch die Pfleger, denen durchſchnittlich 5—6 Arme überwieſen ſind, auf Grund beſonderer Monatsliſten. Dieſe Art der Auszahlung hat ſich gegen⸗ über der ſonſt vielfach üblichen Zahlung durch die Stadt⸗Hauptkaſſe gegen Armengeldkarten als zweckmäßig erwieſen. Einmalige Unterſtützungen werden durch die Stadt⸗Hauptkaſſe direkt ausgezahlt. Für dringende Fälle ſteht jedem Armen⸗Kommiſſions⸗Vorſteher zur Auszahlung ſofortiger Unterſtützungen bis zum Betrage von 10 Mk. ein ſogenannter Handfonds von 50 Mk. zur Verfügung. Die Bewilligung von Unterſtützungen erfolgt der Regel nach nur auf einige Monate. In Krankheitsfällen wird auf Grund eines von dem zuſtändigen Armen⸗Kommiſſions⸗Vorſtehers ausgeſtellten Krankenſcheines ärztliche Hülfe durch den Stadtarzt des Bezirks geleiſtet. Zur Zeit ſind 9 Sta dtärzte feſt angeſtellt. Die von den Stadtärzten verordneten Arzneien u. ſ. w. werden nach dem mit ſämmtlichen Apothekern der Stadt getroffenen Abkommen in jeder hieſigen Apotheke angefertigt, die ihre Rechnung vierteljährlich einreicht. Auf ärztliche Anordnung wird den Armen auch Milch durch dazu beſtellte Lieferanten gewährt. Neben den Stadtärzten ſind 2 beſondere Impfärzte angeſtelll. Bei Entbindungen ſteht auf Grund des von den Armen⸗Kom⸗ miſſions⸗Vorſtehern ertheilten Entbindungsſcheines den Armen die Wahl unter ſämmtlichen hier anſäſſigen Hebammen frei. Das in dieſer Hinfſicht mit den Hebammen getroffene Abkommen — ſie erhalten für jede Ent⸗ bindung einſchließlich der Desinfektion und der Beſuche §8 Mk. 50 Pf. — das namentlich auch im Hinblick auf die Ausdehnung der Stadt für die Betheiligten der Anſtellung einiger wenigen feſt remunerirten Hebammen vorzuziehen iſt, hat ſich auch finanziell für die Stadt als nicht unvortheilhaft erwieſen. Denn die Ausgaben ſind trotz der Zunahme der Bevölkerung hinter den früher gezahlten Remunerationen zurückgeblieben. Begräbniſſe auf Armenkoſten werden durch das Büreau der Armen⸗ Direktion auf Grund eines von dem zuſtändigen Armen⸗Kommiſſtons⸗Vor⸗ ſteher ertheilten Scheines veranlaßt. 2. Für die Zwecke der geſchloſſenen Armenpflege ſtehen der Stadt das Bürgerhospital, in dem alte Bürger Aufnahme und zum Theil Geldunterſtützung erhalten, ſowie die ſtädtiſchen, für Hospitaliten, Sieche und Obdachloſe beſtimmten Familienhäuſer zur Verfügung. Erkrankte Arme werden erforderlichenfalls zur Behandlung auf Armenkoſten in das ſtädtiſche — e