Das Einlagekapital Ende 1892 betrug. 5 2047 140,89 Mk. Hierzu wurden im Jahre 1893 eingezahlt. 1213585,11 „ An Zinſen pro 1893 wurden zugeſchrieben 65858,17 „ Summa. 3326584,17 Mk. Hiervon nahmen die Einleger zurück 624381.14 „ 5 Blieb Einlagekapital Ende 1893 An Zinſen von Hypothekenforderungen, 2652233,03 Mk. Inhaber⸗ papieren und Bankguthaben wurden vereinnahmt. 96711,23 Mk. Verausgabt wurden an Zinſen für Spareinlagen und Stückzinſen 72138,70 „, MNithin Ueberſchuß der Zinſen „Eimnnahmen über die Zinſen⸗Ausgaben. 24562,53 Mk. Von den Sparkaſſengeldern ſind zinsbar angelegt: Nennwerth. Kurswerth in 4, 4½¼ und 4½ pCt Hypotheken⸗ am 3 . 12. 93. forderungen 1774350 Mk. 1774350,00 Mk. in 3, 3½ und 4 pCt. Inhaberpapieren 918100 „ 83645 1,85 „ Der Geſammtumſatz betrug: in Geld 4267549,27 Mk. Keſchn. 426400,00 „ An Sparkaſſenbüchern ſind im Jahre 1893 ausgegeben 2888 Stück zurückgenommen 1150 „ blieben. 1738 Stück Hierzu der Beſtand Ende 1892 . 4 „, Mithin waren Ende 1893 im Umlauf und zwar: 9208 Stück mit Einlagen bis 60 Mk. 3744 „ 7 „„ über 60—150 Mk. 1735. „ „ 150—300 „, 1293 „ 7 — „ 300—600 „, 1222 „, 1 4 „, 600 Mk. 1189 „, wie oben e, Charlottenburg, den 13. Oktober 1894. Der Vorſtand. I. V. Thümen. XIII. Zericht über die Geſchäfte des Gewerbegerichts. In der Zuſammenſetzung des Gewewerbegerichts ſind gegenüber dem vorjährigen Bericht, auf welchem Bezug genommen wird, nur folgende Ver⸗ änderungen eingetreten. Die erhebliche Steigerung der Arbeitslaſt machte die Wahl eines zweiten Stellvertreters des Vorſitzenden erforderlich und wurde als ſolcher der Unterzeichnete von der Stadtverordneten⸗Verſammlung am 14. Juni 1893 gewählt. Mit Ablauf des Geſchäftsjahres ſchied der bisherige Vorftzende, Stadtſyndikus Dr. Hirſekorn, aus der hieſigen Gemeinde⸗Verwaltung und ſomit auch aus dem Vorſitz des Gewerbegerichts aus. An ſeine Stelle wurde der Unterzeichnete von der Stadtverordneten⸗Verſammlung am 14. Februar dieſes Jahres zum Vorſttzenden des Gewerbegerichts gewählt. Die beantragte Erſatzwahl eines zweiten Stellvertreters iſt bisher nicht erfolgt. 9208 Stück vereinigt. Beränderungen in der Perſon und ſind nicht vorgekommen. tsthätigkeit ſelbſt wird Folgendes berichtet. ſachen anhängig gemacht worden, ſo daß unter des Vorjahres unerledigt gebliebenen 10 en zu verhandeln waren. Ein Bergleich mit — 49 — dem Vorjahre (374 Streitſachen) ergiebt eine ganz außerordentliche Ver⸗ mehrung emehr 280), welche hauptſächlich auf die meiſtens ſehr mangel⸗ haften und unklaren Arbeitsverträge zurückzuführen iſt. 35% aller Streit⸗ ſachen, nämlich 228 Fälle, berrafen Entſchädigungsanſprüche wegen nicht ein⸗ gehaltener Kündigungsfriſt, darunter 185 Fälle, in denen lediglich ſolche Entſchädigungen beanſprucht. und nur 43 Fälle, in denen daneben auch rückſtändige Lohnforderungen erhoben wurden. Nicht nur bei den Arbeitern, ſondern auch bei den Arbeitgebern herrſcht eine ſehr bedauerliche Unkenntniß der einſchlägigen klaren Beſtimmungen der Gewerbe⸗ Ordnung namentlich der Beſtimmungen über das gegenſeitige Kündigungsverhältniß. Ein ganz bedeutender Theil von Streitigkeiten würde vermieden werden, wenn die Arbeitgeber allgemein ſchon jetzt, ohne daß ein geſetzlicher Zwang vorliegt, ſich entſchließen würden, keinen Arbeiter anders einzuſtellen als mittels eines ſchriftlichen, beiderſeits zu unterſchreibenden Arbeisvertrages, in welchem bei größter Einfachheit der Form alle weſentlichen Arbeitsbedingungen enthalten wären. Die kleine hiermit verbundene Mühe kann nicht in Betracht kommen gegenüber der großen Erſparniß an Verdruß, Mühe, Koſten und der Vermeidung ſpäterer Prozeſſe, welche die Gegenſätze zwiſchen Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer unnütz vermehren und verſchärfen. Der Unterzeichnete hat dies⸗ bezügliche Unterhandlungen mit den betheiligten Kreiſen in Ausſicht ge⸗ nommen. Daß in der That auf dieſe Weiſe eine erfolgreiche, die Beziehungen zwiſchen Arbeitgeber und Arbeimehmer befeſtigende Wirkung zu erzielen iſt, zeigt ein Blick auf die nachfolgende Tabelle, wonach auf die hieſigen Fabrik⸗ betriebe mit ihren ſehr zahlreichen Arbeitern kaum 5 pCt. aller Gewerbe⸗ ſtreitſachen entfallen. Dies iſt nur darauf zurückzuführen, daß durch die in den Fabriken geſetzlich vorgeſchriebenen Arbeitsordnungen alle Arbeits⸗ bedingungen klar feſtiſeſptzt find. Ganz beſonders ungünſtig tritt dem gegenüber das Baugewerbe hervor, auf welches rund 50 pCt. aller Gewerbeſtreitſachen entfallen. Neben dem oben angeführten Grunde iſt ein weiterer Grund hierfür hauptſächlich in der bekannten ungeſunden Lage der Bauunternehmungen zu ſuchen. Von allen Streitſachen entfielen a) auf das Baugewerbe. 329 D) auf Fabritoerricebeeee.. 33 c) auf das übrige Gewerbe und Handwerk 302. Die Klagen betrafen Streitigkeiten I. von Arbeitgebern gegen Arbeiter 8 II. von Arbeitern gegen Arbeitgeber „ 639 III. von Arbeitern gegen Arbeiter 2 1 Streitgegenſtand war 1. Antritt, Fortfetzung oder Auflöſung des Arbeits⸗ verhältniſſes, ſowie Ausbändigung oder Inhalt des Arbeitsbuches oder Zeugniſſes . in 18 Fällen 2. Leiſtungen und Entſchädigungsanſprüche aus dem Arbeitsverhältniſſe, ſowie eine in Beziehung auf daſſelbe bedungene Konventionalſtrafe 686 „ 3. Berechnung und Anrechnung der von den Ar⸗ beitern und Hausgewerbebetreibenden zu leiſtenden Krankenverſicherungsbeiträge , e , 4. Anſprüche, welche auf Grund der Uebernahme einer gemeinſamen Arbeit von Arbeitern oder Haus⸗ gewerbetreibenden deſſelben Arbeitgebers gegen ein⸗ ander erhoben werden „ ,, , , Summa 673 Fälle. Darunter Anſprüche zu 1 beziehungsweiſe 3 gemeinſam mit denen zu 2 in 9 Fällen mithin Streitfälle überhaupt 664 wie oben Der Werth des Klageobjekts betrug bis 20 Mark einſchließlich in 217 Fällen mehr als 20 Mark bis 50 Mark einſchließlich „ 196 „ % 74 50 27 100 722 7 24 169 7 7 % 100 2 200 7 7% 7¹ 36 72 72 7% 200 7¹ 300 % 72 7 10 7% 7. % 300 % * 25 Summa 6553 Fälle. In den übrigen 11 Fällen wurde lediglich die Aushändigung von Zeugniſſen pp. ohne Entſchädigungsforderung verlangt. In 94 Fällen haben mehrere Kläger durch gemeinſchaftliche Klage ihre Anſprüche erhoben. Im Ganzen haben 872 Kläger das Gem gericht in Anſpruch genommen. 8 erbe 4