— 57 — Uebertrag 17321 14540 1519994 Mk. 1444437 Mk. Aktiengeſellſchaften 9500— 30500 Mk. 1 1 540 „, 540 „, über 100000 „ 1 1 10800 „, 10200 „, Summa 17323 14542 1531334 Mk. 1456177 Mk. 1892/93 ab 14542 —. 1456177 „ — „ mithin 1893/94 mehr 2781 75157 Mk. Von den angebrachten Berufungen von mit 1893/94 189293 1893,94 1892/93 2009 930 hatten Erfolg 1220 705 mit 16952 Mk. 13728 Mk. Ermäßigung und wurden zurück⸗ genommen bezw. abgewieſen 789 225. Der Ausfall an Einkommenſteuer in Folge Anwendung des § 18 des Geſetzes beträgt 1893!94 — 10472 Mark oder 5,„3% der von 900 bis 3000 Mark ver⸗ anlagten Steuer von 199056 Mark gegen 1892/93 11624 Mark oder 7%h von 165767 Mark. Der Ausfall in Folge Anwenvung des § 19 des Geſetzes beträgt 1893/94 4555 Mark oder 1,5% der von 900—9500 Mark Einkommen veranlagten Steuer von 535064 Mark gegen 1892!93 3816 Mark oder 1,6% von 484357 Mark. Bei den phyſiſchen Perſonen mit Einkommen über 3000 Mark war veranlagtes Einkommen aus 1893/94 17869217T Ntt. 1892/93 1. Kapitalvermögen. 16355626 Mk. 2. Grundbeſitz: a) bezogene Miethen b) Ertrag der ſelbſt⸗ bewirthſchafteten Ländereien. () Pachtertrag 9040213 „ 124347 „ 233810 „, 129189 „ 5801 „, K „, 3. Handel und Gewerbe 10548025 „, 10093290 „ 4. Beſchäftigung 12917510 „ 12780907 „ Summa 50554073 Mk. 46483359 Mk. Abzüge davon: 1893/94 1. Schuldenzinſen 6639967 Mk. 2. Dauernde Laſten 397906 „ 3. Kranken⸗ pp. 1892/93 4556528 Mk. 207215 „ Kaſſenbeiträge 83838 „ 78948 „ 4. Lebensverſiche⸗ rungsprämien 289135 „ 248697 „ ſind 7410846 Mk. 5091448 Mk. bleiben ſteuerpflichtig 43143227 Mk. 41391911 Mk. und der Jahresbetrag der Einkommenſteuer davon nach der Veranlagung 1893/94 — 1320938 Mark gegen 1892,93 1278670 Mark. Das Jahresveranlagungsſoll berrug 1893/94 1531334,00 Mk. Dazu Zugang 1. Halbjahr 145943,00 Mk. II. 93634,39 „„ — 239577,39 Mk. giebt 1770911,39 Mk 142 % Davon ab: Abgang 1. Halbjahr 25412,33 Mk. 4. — 94341,15 „, Ausfall 1. *— 210,75 „ II. — 4355,50 „ In Folge von Erlaßanträgen wurden 4968,57 „, in 220 Fällen ermäßigt 4968,57, ſind 129288,30 Mk. Bleibt Soll⸗Einnahme 1641623,09 Mk. gegen 1892/93 1492016,59 „ alſo mehr 149606,50 Mk. . Gewerbeſtener und Betriebsſteuer. mit den 1. April 1893 iſt das Gewerbeſteuer⸗Geſetz vom 24. Juni 1891 and die dazu erlaſſene Ausführungs⸗Anweiſung vom 10. April 1892 in Kraft ſt getwcten. 205 e, erfolgt danach in 4 Gewerbeſteuerklaſſen. Die Veranlagungsbezirke ſind für die Klaſſen I1II und IV die Land⸗ und Stadtkreiſe, für Klaſſe II die Regierungsbezirke und für Klaſſe I die Provinzen. Die Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks werden in jeder der Klaſſen II, III und IV zu einer Steuergeſellſchaft vereinigt, welche für das Veranlagungsjahr eine beſtimmte nach Mittelſätzen zu berechnende Steuerſumme aufzubringen hat. Betriebe, bei denen weder der jährliche Ertrag 1500 Mk., noch das Anlage⸗ und Betriebskapital 3000 Mk. erreicht, bleiben von der Gewerbeſteuer befreit. Zur Klaſſe I gehören die Betriebe, deren jährlicher Ertrag 50000 Mk. oder mehr, oder bei denen der Werth des Anlage⸗ und Betriebskapitals 1000000 Mk. oder mehr beträgt, und iſt der Steuerſatz 1%, des jährlichen Ertrages. Zur Klaſſe 1I gehören die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 20000 Mk. bis 50000 Mk. oder mit einem Anlage⸗ und Betriebs⸗ kapitale von 150000 bis 1000000 Mk. Der Mittelſatz iſt 300 Mk., und beträgt der bei der Steuervertheilung zuläſſige niedrigſte Steuerſatz 156 Mk. und der höchſte Satz 480 Mk. Zur Klaſſe 1II gehören die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 4000 bis 20000 Mk. oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapitale von 30000 bis 150000 Mk. Der Mittelſatz iſt 80 Mk. und der zuläſſige niedrigſte Satz 32 Mk. und der höchſte aber 192 Mk. Zur Klaſſe IV gehören die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 1500 Mk. bis zu 4000 Mk. oder mit einem Anlage⸗ und Betriebs⸗ kapitale von 3000 bis zu 30000 Mk. Der Mittelſatz iſt 16 Mk. und der zuläſſige niedrigſte Satz 4 Mk. der höchſte aber 36 Mk. Behufs Veranlagung der Gewerbeſteuer der Klaſſen II, III und IV wird für jede Klaſſe und jeden Veranlagungs⸗Bezirk ein Steuer⸗Ausſchuß gebildet, welcher aus einem Kommiſſar der Bezirksregierung als Vorfitzenden und aus den von den Steuer⸗ pflichtigen der betreffenden Klaſſe aus ihrer Mitte für 3 Jahre gewählten Ab⸗ geordneten beſteht. Der Herr Finanz⸗Miniſter hat für Klaſſe III die Zahl der Mitglieder und Stellvertreter auf je 5 und für Klaſſe IV auf je 15 feſtgeſetzt. An der Wahlhandlung betheiligten ſich nur: 4. von 771 Wahlberechtigten der Klaſſe III 15 Perſonen, D. „ 1281 Wahlberechtigten der Klaſſe IV 16 Perſonen. Bei der Veranlagung wurde die Zahl der von der Gewerbeſteuer ganz frei zu laſſenden Betriebe auf 2274 feſtgeſtellt. Veranlagt wurden: Klaſſe I — 15 Betriebe mit 25976,00 Mk. ,, 11. — 30 , , , , 10692 99 „ „„ A111 == 246 „ „ , 198,00 „ „IV-= = 1489 „ „ ,19024,00 „ zuſammen 75372,00 M. Die Steuer⸗Zu⸗ und Abgänge pp. der Klaſſen 1 und II werden von dem Vorſitzenden der Steuerausſchüſſe in Potsdam bearbeitet und ſind pro 1. Semeſter. Der Zugang iſt: Klaſſe 1I1 pro 1. Semeſter 1V 1 2008,00 „„ 1352,00 Mk. 2846,50 „ , „ A u. I1 „, 141. — , , , i „ 41. — . 41179,99 „ , , 11. , 2 — 1946,00 , Nachſteuer 45,00 „ ergiebt 86616,50 Mk. Abgang iſt: Klaſſe Iu 11 pro I. Semeſter 117,00 Mk. „ 11 „ 1. „ 1314,00 „ — IV „, 1. 22 1225,00 „ „, Iu 11 „ II. 7 696,00 „, III „ 411. 2 „634,00 „ — IV „I 11. — 607,00 „, ſind 4593,00 Mk. bleibt Jahresſoll 82023,50 Ik. Die Ausfälle betrugen: Klaſſe III pro 1. Semeſter 10,00 Mk. %, IV „, I. — 54,00 „, „ IHI „, H. 7 128,00 „, „ I „, II. , e , ,, „, zuſammen 601,00 Mk. Für den Betrieb der Gaſtwirthſchaft, der Schankwirthſchaft und des Kleinhandels mit Branntwein und Spiritus iſt ſeit dem 1. April 1893 jährlich eine beſondere Betriebsſteuer zu entrichten und zwar für jeden 8