nung der pro 1893/94 zu leiſtenden Reſtaus⸗ gaben voayn abzüglich der aus dem Aſſervat des früheren Kur⸗ märkiſchen Landarmenverbandes in Anrechnung gebrachten Beträge von 175 Mk. 47 Pf. und 127 89 8 475 Ml. 50 Pf. 303 „ 36 8 172 Mt. 14 Pf. mit ermäßigt ſich die Soll-Ausgabe um 486 Mk. 33 Pf. Ueber die Thätigkeit des Aichungsamtes im Jahre 1894 giebt die nachſtehende Zuſammenſtellung Aufſchluß: Bezeichnung der Gegenſtände 1. 14 Längenmaaße 4 K E Flüſſigkeitsmaaße 18 E 2 Meßwerkzeuge für Flüſſigkeiten. — — — Handelsgewichte aus Eiſen 656 — 76 desgl. aus anderem Metall 517 189 381 Poſtgewichte. 4 K 1 Gleicharmige Balkenwaagen 10 1 18 desgl. oberſchalige oder Tafel⸗ wagen 4 — 3 Dezimalbrückenwaagen 1 5. 15 Centeſimalbrückenwaagen. 9 1 Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skala 7 — — Waagen für Eiſenbahnpaſſagiergepäck — 1 — Kaſtenmaaße. 6 — — Kummmaaße. 1 — — Löſch⸗ und Ladegefäße aus Eiſen 2 — — Meßrahmen für Brennholz 1 — — Rahmen und Aufſetzmaaße — E K Die Einnahme an Aichgebühren im Berichtjahre 1894/95 622 Mk. 65 Pf., die Ausgabe belief ſich auf 630 Mk. 88 Pf. Das der Stadtgemeinde gehörende Gelände des Pferdemarktes auf dem Spandauer⸗Verge iſt noch bis Ende Februar 1896 an den Kaufmann Hermann Krüger hierſelbſt für einen jährlichen Zins von 10 200 Mk. ver⸗ pachtet. Es fanden 8 regelmäßige Pferdemärkte in den Monaten März bis einſchließlich Oktober an jedem erſten Dienſtag nach dem erſten jeden Monats ſtatt. Das Recht der Erhebung des Stättegeldes auf den Wochen⸗ und Kram (Jahr) Märkten hat ebenfalls der Kaufmann Hermann Krüger und zwar bis 1. November 1894 für jährlich 17 360 Mk. und von da ab bis Ende März 1897 für den infolge der Vermehrung der Wochenmarktplätze auf 18 000 Mk. jährlich erhöhten Pachtzins gepachtet. Die von p. Krüger bei der Stadthauptkaſſe hinterlegte Kaution beträgt für den Pferdemarkt 3000 Mk. und für die Wochen⸗ und Kram⸗Märkte 4300 Mk. Es wurden 3 Kram⸗Märkte gleichzeitig mit den Pferdemärkten im März, Juni und Oktober abgehalten. Die Wochenmärkte fanden ſtatt: auf dem Wilhelm⸗ Platz und in der Spree⸗Straße Montags und Donnerſtags, auf dem Wittenberg⸗Platz und dem Friedrich Karl⸗Plat Dienſtags und Freitags, auf letzterem Plat außerdem noch Sonnabends, in der March⸗Straße (Knie) Mittwochs und Sonnabends. Zu dieſen Märkten iſt ſeit dem 1. November 1894 der Wochenmarkt auf der Weſtſeite des Platzes A hin⸗ zugetreten, welcher Mittwochs und Sonnabends ſtattfindet. Die Sonn⸗ abends⸗Wochenmärkie auf dieſem Platz ſowie auf dem Friedrich Karl-Platz werden des Nachmittags von 5 Uhr, die übrigen Märkte Vormittags bis 1 Uhr abgehalten. Krankenverſicherung der Arbeiter. Die Gemeinde⸗Kranken⸗Verſicherung beſteht zwar kraft Ge⸗ betrug 6 ſetzes als höchſt ſubſidiärer Nothbehelf weiter, iſt aber als ſolcher im Bericht⸗ jahre nicht in Anſpruch genommen worden. Der Reſervefonds derſelben beträgt nach Zuſchreibung der pro 1894 aufgelaufenen Zinſen 1560 Mk. 40 Pf. Die Allgemeine Orts⸗Krankenkaſſe für die vereinigten Ge⸗ werbebetriebe Charlottenburgs hatte am Schluß des Berichtjahres wider Erwarten nur eine verhälmißmäßig geringe Zunahme ihres Geſammt⸗ Vermögens, beſonders des Reſervefonds, aufzuweiſen. Namentlich im letzten Vierteljahr (Januar bis März) erfolgte wieder ein ganz bedeutender Rückgang der bis dahin etwas gebeſſerten Kaſſenlage. Der Grund hierfür war zunächſt darin zu ſuchen, daß die nach dem vorjährigen Bericht ein⸗ geführte ſchärfere Krankenkontrolle allein nicht ausreichend geweſen iſt, die Kaſſe bei ihrer großen Zahl unſtändiger, im Winter meiſtens arbeitsloſer Mitglieder vor Ausbeutung durch Simulation in der erwarteten Weiſe zu ſchützen. Im Intereſſe der dauernden Geſundung der Kaſſe wurde die⸗ ſelbe daher veranlaßt, die ſeit 1. Januar 1893 beſeitigte, geſetzlich zu⸗ läſſige Karenzzeit wieder einzuführen. Ueber das Ergebniß wird der nächſtjährige Bericht das Weitere enthalten. Zum Reſervefonds, deſſen Rücklagen am Schluß des Berichtjahres den geſetzlichen Mindeſtbetrag von rund 52 900 Mk. hätten erreichen müſſen, waren nur 34 500 Mk. nominell zinsbar angelegt und bei der Stadthauptkaſſe deponirt. Die Zunahme gegen das Vorjahr (16 000 Mk.) betrug zwar 18 500 Mk., entſprach aber, wie erfichtlich, bei Weitem nicht den geſetzlichen Anforderungen. Hierzu kommt, daß der Betriebsfonds, welcher am Schluß des Vorjahres noch 14 500 Mk. Beſtand hatte, am Schluß des Berichtjahres auf rund 7700 Mk., alſo um 6800 Mk., zurückgegangen war und daß außerdem noch bedeutende Reſtausgaben zu leiſten waren. Von nicht unerheblichem Nachtheil für die Kaſſe iſt auch die zunehmende Säumigkeit der Arbeitgeber bei der Abführung der Bei⸗ träge. Trotz des bei der Kaſſe beſtehenden koſtenpflichtigen Mahnverfahrens hat dieſelbe im Berichtjahre 1233 (im Borjahre 1008) Zwangsbeitreibungs⸗ Anträge bei uns ſtellen müſſen, von denen 221 (im Vorjahre 119) in Folge fruchtloſer Pfändung oder wegen unbekannten Verzuges der Schuldner reſultatlos waren. Mit Einſchluß der vorgenannten Kaſſe beſtanden bei Beginn des Berichtjahres hierſelbſt 2 Orts⸗Krankenkaſſen und 9 Betriebs⸗ bezw. Fabrik⸗Krankenkaſſen. Die Zahl der letzteren hat ſich bis zum Jahresſchluß auf 8 vermindert, indem die Betriebs⸗Krankenkaſſe der Char⸗ lottenburger Kohlenſtaubwerke von F. Kienaſt am 1. Oktober 1894 auf⸗ gelöſt und der vorhandene Kaſſenbeſtand derſelben von 1538 Mk. 5 Pf. beſtimmungsmäßig der Allgemeinen Orts⸗ Krankenkaſſe überwieſen worden iſt. Das von der hieſigen Bäcker⸗Innung eingereichte Statut für eine eigene Innungs⸗Krankenkaſſe für die im Gewerbebetriebe der Innungs⸗ Mitglieder beſchäfligten Perſonen wurde unterm 7. Juni 1894 vom Bezirks⸗Ausſchuß genehmigt, die Krankenkaſſe ſelbſt aus Zweckmäßigkeits⸗ gründen erſt am 1. Januar 1895 errichtet. Dieſe, der Aufficht des Magiſtrats bezw. des als Kommiſſar des⸗ ſelben ernannten Stadtraths Boll unterſtehenden, Krankenkaſſen ſind, den Ausführungs⸗Vorſchriften zum Kranken ⸗Verficherungs Geſetz entſprechend, im Berichtjahre einmal, einige wiederbolt, amtlich unvermuthet revidirt. Bei mehreren fanden ſich hierbei zum Theil erhebliche Anſtände in der Kaſſen⸗ und Buchführung vor, deren Beſeitigung von Auffichtswegen veranlaßt wurde. Von eingeſchriebenen Hülfskaſſen hatten bei Beginn und am Schluß des Berichtjahres 6 ihren Sitz in Charlottenburg, von denen 4 den Anforderungen des § 75 des Kranken⸗ Verſicherungsgeſetzes in der Faſſung vom 10. April 1892 laut Beſcheinigung des Miniſters für Handel und Gewerbe genügen, ſo daß ihre Mitglieder von der geſetzlichen Verpflichtung, emer anderen Zwangs⸗Krankenkaſſe anzugehören, befreit ſind. Die Aufſicht über die eingeſchriebenen Hülfskaſſen führt die Königliche Polizei⸗Direktion hierſelbſt. Ueber die Thätigkeit und Finanzlage der hieſigen Krankenkaſſen im Jahre 1894 geben die nachfolgenden 3 Nachweiſungen Aufſchluß.