— 48 — Perſonenſtandsvergehens 1, Sittlichkeitsverbrechens 47, Beamtenbeleidigung 66, Mordes 2, Todtſchlags 1, Abtreibung der Leibesfrucht 7, Unter⸗ ſchlagung 153, Urkundenfälſchung 13, gewerbsmäßigen Glückſpiels 9, ſtrafbaren Eigennutzes 62, Körperverletzung 354, Verbrechen und Vergehen gegen die perſönliche Freiheit 5, Diebſtahls 1102 (und zwar: 422 ſchwer, 580 leicht), Raubes 6, Erpreſſung 16, Begünſtigung und Hehlerei 6, Be⸗ truges 156, Sachbeſchädigung 153, gemeingefährlicher Verbrechen und Vergehen 5, Brandſtiftung 43 (und zwar: wegen abſichtlicher 6, fahr⸗ läſſiger 37), wegen Bedrohung mit einem Verbrechen 37, wegen ſonſtiger Verbrechen und Vergehen 318 Perſonen. Im Polizei⸗Gefängniß ſind im Ganzen 1411 Perſonen gegen 1422 im Vorjahre inhaftirt geweſen und zwar: 924 Unterſuchungsgefangene und Bettler, 370 Strafgefangene und 117 Obdachloſe und Transportaten. Charlottenburg, den 8. Januar 1896. Der Magiſtrat. Fritſche. 1. Zericht der Schuldeputation. Städtiſche höhere Mädchenſchule. Vorhanden waren 10 Klaſſen. Das Lehrperſonal beſtand aus 1 Direktor, 3 Oberlehrern, 1 Oberlehrerin, 1 Mittelſchullehrer, 2 Elementarlehrern, 2 Lehrerinnen, 2 techniſchen Lehrerinnen. Die zum 1. April 1894 neu geſchaffene Stelle eines dritten wiſſenſchaft⸗ lichen Lehrers (ſpäter Oberlehrers) wurde durch den wiſſenſchaftlichen Hilfs⸗ lehrer am Königlichen Gymnafium zu Altona, Dr. Lenſchau, beſetzt. Für die ausgeſchiedene Handarbeitslehrerin Roloff wurde die Handarbeits⸗ lehrerin Luiſe Hoffmann eingeſtellt. Der Zeichenunterricht wurde von den Zeichenlehrern Schwarzloſe, Bartel und Wilkending ertheilt. Der übrige Unterricht fand in der ſeitherigen Weiſe ſtatt. Am 31. Mai 1894 erſchienen neue miniſterielle Beſtimmungen über das Mädchenſchulweſen, die Lehrerinnenbildung und die Lehrerinnen⸗ prüfungen. Durch dieſe Beſtimmungen wird das höhere Mädchenſchulweſen im preußiſchen Staate einheitlich geſtaltet. Der Unterricht hat vom 1. April 1895 an allgemein nach einem Normallehrplan zu erfolgen. In Ausführung jener Beſtimmungen bezw. auf Anordnung der Königlichen Regierung wurde der letzteren ein kurzgefaßter Lehrplan für die höhere Mäsdchenſchule vorgelegt; deſſen Genehmigung hat in einigen unweſentlichen Abänderungen ſtattgefunden. Den bezeichneten Beſtimmungen entſprechend führt der Leiter der Schule fortan den Titel „Direktor“. In weiterer Ausführung dieſer Beſtimmungen hat ferner die König⸗ liche Regierung die Verleihung des Oberlehrertitels an die wiſſenſchaftlichen Lehrer Dr. von Napolski, Dr. Schmidt und Dr. Lenſchau, und des Titels „Oberlehrerin“ an die Lehrerin Vorthmann beſtätigt. An Stelle des am 30. September 1894 verſtorbenen Schuldieners Schulz wurde der frühere Kirchendiener Neumann eingeſtellt. Die Frequenz der Schule ergiebt ſich aus nachſtehender Frequenz⸗ Tabelle. Ez1E J1 „„„ Darunter 1 I1 I1 IVv v vI vIb v11 vIII IX Sa.. epgl. kath. jüd. ausw. Zahl zu Oſtern 1894 10 25 30 37 35 30 29 39 52 39 326 299 5 22 12 9 Abgang im Sommer 1 3 5 4 2 2 2 3 4 3 — ———.— Zugang im Sommer — 1 3 2 2 7 8 4 3 9 Zahl im Oktober 1894 9 23 28 35 35 35 35 40 51 45 336] 309 5 22 16 Abgang bis 1. Februar 1895] — 1 1 — 1 — — — 1 1 ——— Zugang bis 1. Februar 1895) — — 1 1 1 — 1 1 1 1 1 1 1 Beſtand am 1. Februar 1895 9 22 28 36 35 35 36 41 51 45 338] 310 6 22 16 Durchſchmittsalter am 1. Fe⸗ 1 Drunn 1898 Fe] 15% 15 14 12/¼ 12 10 10% 9% 8% 7%, 1 An Schulgeld wurden 24 286 Mk. 33 Pf. eingenommen und dan on 25 Mk. zurückgezahlt. Den Zoologiſchen Garten beſuchten 232 Kinder. Bürgermädchenſchule und Gemeindeſchulen ausſchließlich Hülfsſchule. Zu Anfang des Berichtjahres waren eine Bürgermädchenſchule und zwölf Gemeindeſchulen vorhanden. Untergebracht waren dieſelben wie im Vorjahre angegeben. Nach der Oſtereinſchulung ließ ſich aber ſchon überſehen, daß die vor⸗ handenen Räume nicht ausreichen würden, um den Zuwachs zum Oktober⸗ termin aufzunehmen. Es wurden deshalb in dem Hauſe Wall⸗Straße Nr. 80 durch Vertrag vom 29. September 1894 die folgenden Räumlichkeiten ge⸗ miethet: Für die Zeit vom 1. Oktober 1894 bis 31. März 1895 die in dem Quergebäude und in dem anſchließenden Seitenflügel bis zum Treppen⸗ flur belegenen Räumlichkeiten des Erdgeſchoſſes und des erſten und zweiten Stockwerks nebſt dem Garten und Hofraum für den Miethzins von 1200 Mk., für die Zeit vom 1. April 1895 bis 30. September 1899 die ſämmtlichen in dem Quergebäude und in dem anſchließenden Seitenflügel bis zum Treppenflur gelegenen Räume nebſt dem Garten und Hofraum für den Miethzins von 7200 Mk. An den Vertrag iſt Bermiether auf weitere drei Jahre gebunden, wenn nicht ſeinerſeits bis zum 1. April 1899 eine Aufkündigung erfolgt. In den gemietheten Räumen wurden im Oktober 1894 8 neue Klaſſen untergebracht und dieſe zu einer Schule mit der Be⸗ zeichnung XIIIXIV (XIII: Knaben, XIV: Mädchen) kombinirt. Die Leitung der Schule wurde dem Gemeindeſchullehrer Sandt auf Widerruf übertragen. Nunmehr waren im Ganzen 213 Klaſſen vorhanden. Das Lehr⸗ perſonal beſtand aus 12 Rektoren, 143 Lehrern, 45 Lehrerinnen, 13 Hülfs⸗ lehrerinnen in vakanten Stellen und 14 Handarbeitslehrerinnen. Außer⸗ dem waren vorübergehend (zur Vertretung erkrankter pp. Lehrer und Lehrerinnen) 7 Hülfslehrerinnen beſchäftigt. Es wurden angeſtellt: Am 1. April 1894 die Lehrer Baltin, Gebert, Iaeckel, Köppen, Krauſe, Lange 11, Milhorat, Wegener, die Lehrerinnen Borrmann, Ewald, Deichſel, Günther, Weichert, Wehlitz, Malitz, Heisler; am 1. Oktober 1894 die Lehrer Möller, Moch, Deter, Neuling, die Lehrerinnen Voigt und Gau. Der Lehrer Kuhlmey von der Gemeinde⸗ ſchule 1I wurde am 1. April 1894 an die Hülfsſchule für ſchwachbefähigte Kinder verſetzt. Ausgeſchieden ſind: Am 12. Juni 1894 der Lehrer Nitardy und am 28. Februar 1895 der Lehrer Labitzke durch Tod, am 1. Oktober 1894 die Lehrer Gorke, Grüß und Bona in Folge eigener Kündigung. An der Bürgermädchenſchule wurde an Stelle des ausgeſchiedenen Schuldieners Rühle der Militäranwärter Radtke am 1. Januar 1894 ein⸗ geſtellt. Die Schuldienerſtelle an der Gemeindeſchule X in der Kirchhof⸗