— 17 — 5) Religions⸗ und Heimathsverhältniſſe der Schüler. ealſonle verſcnle Evg. Kath. Diſſ. Jüd. Einh. auen. 1100 Evg. Kath. Diſſ. Jüd. Einh. Ausl. Anfang des Sommerhalbjahres 1894 413 10 2 7 364 61 7 ſ 259 6 — 6 248 19 4 Anfang des Winterhalbjahres 1894/95. 423 9 2 12 373 59 14] 258 4 — 7 250 18 1 Am 1. Februar 1895 419 9 2 15 7s 25 12] 2%9 255 18 4 1 1 Die Frequenz am 1. Februar 1894 betrug in der Realſchule 22 Schülern ſtattgefunden. 419 und in der Vorſchule 250, es hat mithin eine Zunahme von 26 bezw. Charlottenburg, den 26. September 1895. Das Kuratorium der höheren Lehranſtalten. Wöllmer. III. 3ericht der Deputation für das ſtädtiſche Fortbildungs⸗ ſchulweſen. 1. Das bisherige Kuratorium der Fortbildungsſchulen iſt im Be⸗ richtjahre durch Gemeinde⸗Beſchluß, ſeinem Charakter als Verwaltungs⸗ deputation entſprechend, in eine aus 3 Magiſtratsmitgliedern, 10 von der Stadtverordneten⸗Verſammlung gewählten Mitgliedern, darunter mindeſtens 4 Stadtverordneten, und den beiden Leitern der Schulen beſtehende „Deputation für das ſtädtiſche Fortbildungsſchulweſen“ umgewandelt worden. Die Zahl der von der Stadrverordneten⸗Verſammlung zu wählenden Mitglieder iſt höher als ſonſt üblich bemeſſen, um einer größe⸗ ren Zahl von Gewerbetreibenden Gelegenheit zur thätigen Mitarbeit an der Ausgeſtaltung des Fortbildungsſchulweſens zu geben. 2. In der Organiſation der der Deputation unterſtellten Schulen find weſentliche Aenderungen im Berichtjahre nicht eingetreten. a. In der unter der Leitung des Rektors Eimbrodt ſtehenden „Fort⸗ bildungsſchule“ wurde wie bisher an zwei Wochenabenden in drei auf⸗ ſteigenden Klaſſen Unterricht im Deutſchen, im Rechnen und in der erſten und zweiten Klaſſe in der gewerblichen Buchführung ertheilt. Die dem Kaufmannsſtande angehörigen Schüler waren zu einem beſonderen, ihre Berufsintereſſen mehr berückfichtigenden kaufmänniſchen Kurſus vereinigt. An der Schule find einſchließlich des Dirigenten acht Lehrkräfte, ſämmtlich im Nebenamte, thätig. Schulgeld wird nicht erhoben; unbemittelten Schülern werden die Lernmittel unentgeltlich gewährt. Die Regelmäßigkeit des Schulbeſuchs ließ leider zu wünſchen übrig. b. Die unter der Leitung des Zeichenlehrers Schwarzloſe ſtehende „Handwerkerſchule“ hat im Berichtjahre den ihrem Weſen als Fachſchule zur ſpeziellen ſachlichen Aus⸗ und Weiterbildung von Handwerkern beſſer entſprechenden Namen „Handwerkerfachſchule“ beigelegt erhalten. Zu dem an drei Wochenabenden ſowie am Sonntag Vormittag ertheilten Unter⸗ richt im Freihandzeichnen, Zirkel⸗ und Projektionszeichnen, und Fach⸗ zeichnen für die einzelnen Berufe, im dekorativen Malen, Modellieren, ſo⸗ wie in der Geometrie und Mechanik iſt im Winterhalbjahre zum achten Male neu eine Tagesmalklaſſe für Malergehilfen mit je ſechsſtündigem Unterricht an drei Wochentagen hinzugetreten. Einſchließlich des Dirigenten ſind an der Schule elf Lehrer, auch hier ſämmtlich im Nebenamt thätig. Schulgeld wird in Höhe von 4 Mk. halbjährlich bei acht und weniger Lehrſtunden wöchentlich, von 6 Mk. halbjährlich bei mehr als acht Lehr⸗ ſtunden wöchentlich und für die Theilnehmer an der Tagesmalklaſſe mit 3 Mk. monatlich erhoben. Die Auswahl der einzelnen Lehrfächer ſteht den Schülern frei. Unbemittelte Schüler erhalten freien Unterricht und im Vedarfsfalle auch unentgeltliche Gewährung der Lernmittel. Für die Lehrlinge (und einen Theil der Gehilfen) der hieſigen Maler⸗Innung zahlt dieſe ein Pauſchquantum von 250 Mk. Das Inkrafttreten des § 120 Abſ. 1 der Gewerbeordnung, betreffend den Sonntagsumterricht, har ſeit dem 1. Oktober 1894, nachdem der hieſige Gemeindekirchenrath eine Verlegung des Hauptgottesdienſtes nicht für angängig erachtet und das Königliche Konfiſtorium dem Antrage des Magiſtrats, den üblichen Abendgottesdienſt als „beſonderen Gottesdienſt“ im Sinne des § 120 a. a. O. anzuerkennen, die Zuſtimmung verſagt hatte, eine Verlegung der Stunden des Sonntags⸗Unterrichts, ſoweit er nicht eigentlicher Fachunterricht und als ſolcher auch während des Gottes⸗ dienſtes geſtattet iſt, nothwendig gemacht. An der im Winterhalbjahr bei Gelegenheit des Malerverbandstages der Provinz Brandenburg in Charlottenburg veranſtalteten Ausſtellung von Arbeiten hat ſich die Schule mit einer größeren Anzahl von Arbeiten betheiligt und dabei ein Ehrendiplom für ihre Leiſtungen erhalten. Für beide Schulen gemeinſchaftlich hat am Schluſſe des Winterhalb⸗ jahres eine Vertheilung von Prämien (Büchern und Werkzeugen) an tüchtige Schüler, verbunden mit einer öffentlichen Belobigung einer weiteren Zahl von Schülern ſtattgefunden. Die Mittel hierzu ſind uns theilweiſe, wie ſchon in früheren Jahren, in dankenswerther Weiſe von dem hieſigen Kreditverein zur Verfügung geſtellt worden. 3. Die Schülerzahl iſt in beiden Schulen, insbeſondere in der Handwerkerfachſchule, — obwohl ein Zwang zum Schulbeſuch, zum großen Vortheil für die Leiſtungen der Schüler, nicht beſteht — in erfreulicher Weiſe gewachſen. In der Handwerkerfachſchule mußten, da die bisherigen Räume für die vermehrte Schülerzahl nicht ausreichten, wiederum drei neue Klaſſenräume mit einem Koſtenaufwand von etwa 4000 Mk. für die Unterrichtszwecke mit Zeichentiſchen und Zubehör ausgeſtattet werden. Einzelne Klaſſen find ſo überfüllt, daß eine weitere Theilung für die Zu⸗ kunft unabweisbar ſein wird. Die Schülerzahl hat betragen: a. In der Fortbildungsſchule: 130 im Sommerſemeſter, 210 im Winterſemeſter. b. In der Handwerkerfachſchule: 153 im Sommerſemeſter, 237 im Winterſemeſter. Die Schüler vertheilten ſich auf folgende Berufszweige: Fortbildungs⸗ Handwerkerfachſchule Beruf Schule Sommer 1894 Winter 1894/95 Sommer Winter Gehilfen Lehrlinge Gehilfen Lehrlinge 1894 1894/5 (Gefellen) (Geſellen) Arbeier 3 7 — — — Bäckerrrſ 1 2 — — — — Berufsloſe. 11 7 — — 0 — Bildhauerre 1 — — — — — Buchbindern. — 1 — 1 — 1 Buchdrucker f — 2 — 4 Buchhalter E — 1 — — — Büreau⸗Arbeiter 3 3 K — — — Blumen⸗Modelleure. B — — 2 — 2 Ciſeleure B — — — — 1 Dachdecker — — — 1 1 Drechsler. — K 1 — 1 — Eiſendreher 1 2 — — — K Glaſer 1 132 — — — Gärinner — 1 — — — — Seite 21 35 2 6 1 10