— 129— Uebertrag 481 Tiſchlerei „ , „ 4 . 40 1 Steindruccerece 0 Schneiderwerkſtatttt. 0 Gärmneree 0 C0. Dem Kleinhandel dienende Räume: Läden, Schaufenſter 24 D. Dem Großhandel dienende Räume: Fabrikren 1 E. Im Freien 6 F. Neubau C 2 Zuſammen 515 Geſchenke. Anläßlich eines Brandes in der Ausſtellung „Italien in Berlin,“ welcher leicht größere Dimenſionen hätte annehmen können, wenn die dort ſtationirte Wache nicht ſchnell thatkräftig eingeſchritten wäre, wurden der Wehr von Herrn Direktor Wilhelm Dohrn, als Vertreter der Magde⸗ burger Feuerverficherungs⸗Geſellſchaft zu Magdeburg 100 Mark zur Be⸗ ſcha ffung einer Mannſchafts⸗Bibliothek überwieſen. Die Direction der Ausſtellung „Italien in Berlin“ ſchenkte der Wehr in Anerkennung der geleiſteten Dienſte einen werthvollen Ver⸗ bandskaſten. B. Straßenreinigung. Allgemeines: Die der fortlaufenden Reinigung unterliegenden Straßen des Stadtkreiſes Charlottenburg haben eine Geſammtlänge von rot. 70 731 km und eine Dammfläche von rot. 749 379 qm. Die Rei⸗ nigung wird mit Ausnahme der Straßen im Stadttheil Weſtend, welche 79 155 qm Dammfläche haben, durch 11 Kehrmaſchinen bewirkt, und zwar in den froſtfreien Monaten in der Zeit von 9⅝ Uhr lbends bis 5¼ Uhr Morgens, in den übrigen Monaten in den Mittagsſtunden. Die ſehr wenig oder garnicht bebauten Straßen werden wöchentlich nur zweimal, alle übrigen Straßen werden wöchentlich mindeſtens dreimal gereinigt. In den Wintermonaten, in welchen Kehrmaſchinen ſelten zur Ver⸗ wendung gelangen können, findet eine Reinigung der Straßen durch Handkräfte ſtatt. Die Straßen auf Weſtend werden, da dieſelben chauſſirt ſind, das ganze Jahr hindurch durch Handkräfte in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends wöchentlich dreimal gereinigt. Die Zuſammenhäufung des von den Maſchinen auf der Mitte des Dammes zuſammengeſchobenen Kehrichts wird durch Straßenarbeiter bewirkt. Die Abfuhr des gehäufelten Kehrichts iſt einem Unternehmer, welchem auch die Vorhaltung von Abladeplätzen obliegt, gegen eine jährliche Vergütung von 66 900 Mk. übertragen. Die Abfuhr muß mit der Zu⸗ ſammenbringung gleichen Schritt halten, nur bei ungünſtigen Witterungs⸗ verhältniſſen, wenn es viel Schlamm giebt, darf die Abfuhr eine Stunde länger dauern. Gegen die Abfuhr läßt ſich Nachtheiliges nicht ſagen. Klagen über mangelhafte Reinigung find, abgeſehen vom Winter, ſelten vorgekommen. Sie hatten ihren Grund meiſt darin, daß bei Aus⸗ führung der Reinigung nicht ordentlich vorgeſprengt war, und daß deshalb die Kehrmaſchinen viel Staub aufwirbelten. Der Winter brachte dagegen viele Klagen über mangelhafte Schneeabfuhr, weil der Unternehmer nur verpflichtet war, 35 Fuhren à 2 chm ohne beſondere Vergütung täglich abzufahren. Um die Fahrſtraßen und Fußwege ſchneller vom Schnee frei zu machen, wurden Extrageſpanne und bis zu 150 Hülfsarbeiter an⸗ genommen. Letztere hatten den Schnee bei Seite zu ſchieben und dann entweder in die Einſteigeſchächte der diesſeitigen Schwem mkanaliſation zu ſchütten, oder auf den Promenaden anzuhäufen. Das Einſchütten des Schnees in die Schwemmkanaliſation fand nur da ſtatt, wo gemauerte Kanäle in den Straßen vorhanden waren, und hat der Kanaliſations⸗ verwaltung zu Bedenken nicht Veranlafſung gegeben, obgleich von dieſer Art der Schneebeſeitigung in ziemlich großem Umfange Gebrauch gemacht worden iſt. Es wurden für die Beſeitigung der Schneemaſſen außer den laufenden Mitteln noch 11 342 Mk. 27 Pf. ausgegeben. Von dieſer Summe fſind 7900 Mk. 92 Pf. zur Löhnung der angenommenen Arbeiter, 3441 Mk. 35 Pf. zur Bezahlung der außerordentlichen Fuhrleiſtungen und für Ge⸗ räthe verwendet worden. In der Zeit vom 11. Juli bis 30. Auguſt pr. wurden mit dem von der Firma A. Hentſchel⸗Berlin, Reuenburger Straße Nr. 32 zur unentgeltlichen Benutzung geſtellten Spülwagen, Verſuche zur Reinigung bezw. Abwaſchung der Straßen angeſtellt. Dieſe Verſuche haben auf ſchlechtem Pflaſter ein ungünſtiges, dagegen auf dem mit gutem Stein⸗ bezw. Asphaltpflaſter verſehenen Straßen einm gutes Reſultat ergeben. Tie Reinigung durch den Spülwagen iſt inſofern in ſanitärer Beziehung vor⸗ zuziehen, weil dabei faſt jede Staubentwickelung vermieden wird. Nur nach dem Abtrocknen zeigt ſich auf den Kopfflächen der gereinigten Steine eine feine Schlammſchicht. welche, nach dem ſie zerfahren war, durch den Wind als ganz leichte Staubwolke fortgeweht wurde. Die Reinigung mittelſt Spülwagen dürfte ſich wegen der größeren Koſtenerſparniß nament⸗ lich für das Asphaltpflaſter ſehr empfehlen, da die übliche Reinigung mittelſt Abſchiebens durch Handkräfte unter Benutzung von Vorſpreng⸗ wagen viele Arbeitskräfte erfordert. Für Steinpflaſter ſcheint der Spül⸗ wagen weniger geeignet, da die rauhe Oberfläche des Steinpflaſters eine ſchnelle Abnutzung der Walzen zur Folge hat. Per ſonal: Das Perſonal der Straßenreinigung beſtand nach der im Laufe des Jahres erfolgten Ausſcheidung der zur Feuerwehr ausge⸗ bildeten Mannſchaft aus: 3 Aufſehern, 5 Kolonnenführern, 58 ſtändigen Arbeitern I. Lohnklaſſe, 9 ſtändigen Arbeitern II. Lohnklaſſe und 4 ſtän⸗ digen Hülfsarbeitern; zuſammen aus 79 Köpfen. — Für die Reinigung der Stadt ſind 5 Nacht⸗ und 3 Tagesbezirke gebildet. Von den Nachtbezirken ſind in 3 je 8, in 2 je 7 Mann, von den Tagesbezirken ſind in 2 je 6 und in einem 8 Mann beſchäftigt. Von der übrigen Mannſchaft werden 3 als Sprengaufſeher und 3 als Depot⸗ arbeiter verwendet, der Reſt arbeitet in der Baggerkolonne oder iſt als Vorfeger thätig. An Löhnen wurden gezahlt: 1 Aufſeher jährlich 1380 Mark, 2 Aufſehern jährlich je 1200 Mk., 5 Kolonnenführern jährlich je 1200 Mk., 58 Arbeitern I. Lohnklaſſe jährlich je 1080 Mk., 9 Arbeitern 11. Lohnklaſſe jährlich je 960 Mk., 4 Hülfsarbeitern jährlich je 960 Mk. Erkrankungen: Im Dienſt beſchädigt wurde 1 Mann, welcher 21 Tage dienſtunfähig war. Wegen anderer Krankheiten blieben 44 Mann an 457 Tagen dem Dienſte fern. Im Durchſchnirt kann der Ge⸗ ſundheitszuſtand als ein günſtiger betrachtet werden. Entlaſſungen: Entlaſſen wurde auf eigenes Anſuchen 1 Mann. Bekleidung: Die Bekleidung der Straßenarbeiter beſteht aus ſchwarzem Drillichrock, weißer Drillichhoſe, Mütze und Halsbinde und für den Winter zum Unterziehen aus einem ausrangirten Tuchrock und einer Tuchhoſe. Von den Bekleidungsſtücken hat der Mann 2 Drillichröcke, 2 Drillichhoſen, 2 Mützen und eine Binde und für den Winter einen Tuch⸗ anzug in Händen. Die Bekleidung der Aufſeher beſteht aus einem Tuch⸗ anzug, Mütze und Halsbinde und für den Winter tritt noch ein Mantel (Paletot) hinzu. Die Anſchaffungskoſten der Bekleidungsſtücke betragen für 1 Drillichrock 5 Mk. 75 Pf., 1 Drillichhoſe 2 Mk. 97 Pf., 1 Mütze 2 Mk. 50 Pf., 1 Halsbinde 35 Pf., 1 Tuchrock (Aufſeher) 24 Mk., 1 Tuch⸗ hoſe (Aufſeher) 11 Mk., 1 Wintermantel 25 Mk. Kehrmaſchinen: Zur Reinigung der Straßen waren im Bericht⸗ jahre 11 Kehrmaſchinen, welche je mit einem Pferde beſpannt ſind und durch einen Kutſcher bedient werden, in Dienſt geſtellt. Ferner wurde zur Verhütung der Staubentwickelung je 2 Kehrmaſchinen 1 Sprengwagen zum Vorſprengen beigegeben. Die Kehrmaſchinen kommen in den froſt⸗ freien Monaten in den Nachtſtunden zur Verwendung, in den Wintermonaten werden dieſelben nur an froſtfreien Tagen in Dienſt geſtellt. Die Reinigung mittelſt Kehrmaſchinen wird entgegen dem früheren Verfahren, bei welchem der Kehricht an die Bordkante geſchoben wurde, ſo ausgeführt, daß der Kehricht in der Mitte des Fahrdammes zuſammengeſchoben wird. Dieſe Aenderung hat ſich gut bewährt, weil die Häufelung und Entfernung des Kehrichts leichter zu bewerkſtelligen iſt, wenn der ganze Kehricht in der Mitte der Straße liegt, als wenn derſelbe zur Hälfte auf der einen Straßenſeite, zur Hälfte auf der anderen Straßenſeite lagert. Die Beſpannung, Bedienung und Unter⸗ haltung der Kehrmaſchinen und Vorſprengwagen iſt an einen hieſigen Unternehmer, den Fuhrherrn R. Gehl vergeben, welcher für dieſe Leiſtung pro Jahr und Kehrmaſchine incl. Vorſprengwagen eine Vergütung von 2000 Mk. bezieht. Der Vertrag, welcher mit dem Unternehmer geſchloſſen iſt, trat mit dem 1. April 1893 in Kraft und erreicht je nach der Ent⸗ ſchließung der Stadtgemeinde am 31. März 1896 oder am 31. März 1898 ſein Ende. Die Maſchinenwalzen werden dem Unternehmer, ſoweit nicht unſachgemäße Behandlung derſelben durch den Unternehmer ſtattge⸗ funden hat, ſeitens der Stadtgemeinde nach Bedarf geliefert. Die Minimalleiſtung der Kehrmaſchine bei normalen Witterungsver⸗ verhältniſſen iſt ſtündlich 5500 qm; eine Maſchine kann demnach bei 7½ ſtündiger Arbeitszeit pro Nacht 41 250 qm Fläche reinigen. Die Verwendung der Kehrmaſchinen hat im Vergleich zu Hand⸗ kräften eine weſentliche Koſtenerſparniß zur Folge, wie nachſtehende Be⸗ rechnung ergiebt: Die Beſpannung, Bedienung und Unterhaltung der Kehrmaſchine koſtet bei der Annahme von 300 Arbeitstagen der Stadt⸗ gemeinde für den Tag 6 Mk. 66 Pf. Hierzu tritt noch ein Betrag von 71 Pf. für die tägliche Abnutzung der Maſchinenwalzen, ſo daß die Kehr⸗