— 32 — in regelmäßigen Zwiſchenräumen eine erneute Prüfung jedes Unterſtützungs⸗ falles, wie ſie dem durchgeführten Elberfelder Syſtem entſpricht. Auf der anderen Seite iſt, wenn ſich auch zahlenmäßige Angaben bei dem bisherigen Fehlen einer Statiſtik darüber nicht machen laſſen, in dem langen und ſtrengen Winter 1894/95 bei der in ihm unzweifelhaft zu Tage getretenen vielfachen Arbeitsloſigkeit eine nicht unbedeutende Zahl theilweiſe auch arbeitsfähiger Perſonen nur vorübergehend kürzere Zeit hindurch unter⸗ ſtützt worden. Endlich aber iſt der bereits im letzten Bericht betonte Einfluß der Krankenverſicherung hervorzuheben. Er läßt ſich zahlenmäßig zwar nur bei den Aufwendungen aus Armenmitteln für das Krankenhaus nachweiſen: Hier ſind, trotz der Vermehrung der Bevölkerung um 17000 Einwohner, und trotz einer im Allgemeinen erheblich geſteigerter Belegung auf Armenkoſten nur 491 Perſonen mit einem Koſtenaufwande von 29 544 Mk. gegen 486 Perſonen und 32 263 Mk. im Jahre 1893/94 verpflegt worden, obwohl gleichzeitig auch die von uns an auswärtige Armenverbände, insbeſondere Berlin, zum großen Theil für die Behand⸗ lung in dortigen Krankenanſtalten, gezahlten Berräge um rund 1000 Mk. geſunken ſind. Die Krankenverſicherung hat aber unzweifelhaft durch die von ihr gewährte ärztliche Behandlung, ſowie die Zahlung von Kranken⸗ geld auch auf die Aufwendungen der offenen Armenpflege, die ſicher viel⸗ fach ohne ſie hätte eintreten müſſen, — wie ſie in vereinzelten Fällen, bei großer Kinderzahl, oder nach Ablauf der 13. Woche, auch neben und nach ihr eingetreten iſt — eine erhebliche Einwirkung ausgeübt. Das Gleiche wird, in beſchränkterem Maße, für die Unfallverſicherung zuzugeben ſein, ohne deren Beſtehen vorausfichtlich vielfach die Armenpflege dauernd in Anſpruch genommen werden würde, wie ſie gegenwärtig in wiederholten Fällen — theilweiſe unter demnächſtiger Erſtattung — bis zu ihrem Ein⸗ treten angegangen worden iſt. Alters⸗ und Invaliden⸗Rentner beziehen vielfach nach wie vor fortlaufende Unterſtützungen, weil die feſtgeſetzten Renten ohne anderweite Beihilfen zum Lebensunterhalt umzureichend ſind; immerhin ſind in einzelnen Fällen gewährte Armenunterſtützungen nachträglich aus der für einen längeren Zeitraum nachgezahlten Rente auch hier erſtattet worden. Neben den etatsmäßigen Aufwendungen, die bei den laufenden Unterſtützungen den Voranſchlag überſtiegen haben, find im Winter etwa 1500 u1 Coaks, die uns von der Deputation für das Erleuchtungsweſen zur Verfügung geſtellt wurden, zur Vertheilung gelangt. Von zwei Mit⸗ bürgern ſind uns in dankenswerther Weiſe — abgeſehen von kleineren Zuwendungen — zur Vertheilung an Arme je 1000 Mk. überſandt worden, die in größeren, über das ſonſt übliche Maß hinausgehenden Einzelbeträgen bei außerordentlichen Nothfällen vertheilt worden find. Die am 1. April 1894 in Kraft getretene Novelle zum Unter⸗ ſtützungswohnſitzgeſetz, die die Altersgrenze zum Erwerb und Verluſt des Unterſtutzungswohnſihes um 6 Jahre herabgeſetzt, und die endgiltige Kranken Umerſtützungspflicht der Beſchäftigungsgemeinden auf alle Lohn⸗ arbeiter ausgedehnt und von 6 auf 13 Wochen erweitert hat, hat eine merkbare Verſchiebung nicht herbeigeführt. Von der neuen Strafbeſtimmung des § 361 10 des Straf⸗Geſetz⸗Buches gegen Perſonen, die ſich der Fürſorge für ihre Angehörigen entziehen, iſt in einzelnen Fällen Gebrauch gemacht worden. Eine Statiſtik über den Erfolg — es iſt regelmäßig auf Haft bis zu 4 Wochen erkannt worden — iſt erſt im laufenden Jahre einge⸗ führt worden. 111. 1. Die Geſammtausgaben der Armenpflege ohne Vermittelung eines anderen Armenverbandes haben rund 208448 Mk. betragen. Im Einzelnen ſind hiervon verausgabt worden: u) an laufenden monatlichen Almoſen. 85377 Mk. v) an laufenden monatlichen Pflege⸗ gelderen 21187 „ () an Extraunterſtützungen in Geld 8269 „ d) für Bekleidung 6245 „ ) „ Medizm u. ſ. w 5122 „ 1) „ Beerdigungen. 2708 „ g) „ Beförderungen von Kranken⸗ und Leichen 354 „ n) an Honoraren der Stadtärzte 4000 „ 1) an Honoraren für Hebammen 1168 „ K) für die Unterbringung von Geiſtes⸗ kranken und Siechen 19605 „ 1) a, für die Verwaltung der Familenhäuſer und des Bürgerhoſpitals . . 6624 Ml. Scite 5521 Mt. 151535 If. 208118 Dit. Uebertrag 6624 Mk. 154035 Mk. 208448 Mk. b. an Unterſtützungen an die Inſaſſen a. des Obdachs 1211 Mk. b. des Bürger⸗ hoſpitals . 2357 „ 3568 Mk. C. für Verpflegung d. Hoſpi⸗ taliten und Siechen. . 14677 „ 24869 „ m) für die Behandlung im Krankenhauſe 29544 Summa 258118 Dtt. An andere Armenverbände ſind außerdem 17823 Mk. erſtattet worden, ſo daß ſich als Geſammtausgabe — 226 271 Mk. ergiebt. Ihr ſtehen an vereinnahmten Erſtattungen 13 612 Mk. von deutſchen Ortsarmenverbänden, 11 658 Mk von deutſchen Landarmenverbänden, und 7195 Mk. von anderer Seite, insgeſammt alſo 32 465 Mk. gegenüber. Neben den vorerwähnten Ausgaben der eigentlichen Armenpflege ſind an Beiträgen für wohlthätige Vereine und Stiftungen, ſowie zur Unterbringung von Kindern in Kinderheilſtätten 9850 Mk. und aus Stiftungsmitteln zu Unterſtützungszwecken 7535 „ verausgabt worden. 2. Im Wege der öffentlichen Armenpflege iſt am Orte ſelbſt für 2108 Perſonen und Familenvorſtände (gegen 1857 im Voriahr) Fürſorge getroffen worden. Von ihnen ſind geweſen: 2) hier ortsangehörig 1601 b) anderwärts ortsangehörig. 346 c) landaerfm 155 Bei 6 Perſonen iſt noch keine Feſtſtellung der Domizilverhältniſſe erfolgt. In der Zahl der Unterſtützten ſind auch die auf Armenkoſten im Krankenhauſe Verpflegten, nicht aber die aus den von uns verwalteten Stiftungen und die nur durch außerordentliche Beihilfen an baarem Gelde, Arzeneien, Bekleidung, zur Beerdigung u. ſ. w. Unterſtützten enthalten. A. Mit laufenden monatlichen Almoſen ſind 1339 Perſonen und Familienvorſtände (gegen 1163 des Vorjahres) unterſtützt worden. Von ihnen haben ihren Unterſtützungswohnſitz hier 1080, anderwäts 177 be⸗ ſeſſen, während 76 landarm, und die Domizilverhälmiſſe zweifelhaft bei 6 geweſen ſind. Unterſtützt worden find: ) alleinſtehende Männerrrr. 6562 v) alleinſtehende Frauen (unverheirathet, Winwen, eheverlaſſene) 562 c) Familien, beſtehend 1. aus Mann und Frau „. „ „ 2 4 82 2. aus Mann, Frau und einem oder mehreren Kindern 109 d) Frauen (unverheirathete, Wittwen, eheverlaſſene) mit einem oder mehreren Kinden 325 199 e) Pflegekinder Summa 1339 Die Almoſen haben regelmäßig zwiſchen 6 und 20 Mk. monat⸗ lich betragen. Dem Lebensalter nach ſind unterſtützt worden: im 15. bis 20. Jahre 6 Perſonen „„ 21. „ 25. „ 21 „ 26. „ 30., 45 „ „ 34. „,„ 35. „, 82 „, „ 36. „ 40. „ 107 „ „ 41. „ 45. „ 103 „ „ 46. „ 50.„ 86 „ „ 31. „ 55. „ 85 , „ 56. „ 60. „ 102 „, „ 61. „ 65. „ 141 „, „ 66. „ 70. „ 132 „, „ 71. „ 75. „ 124 , „ 76. „ 80. „ 62 7 81. 85. 20 „„ 86. „ 90. „, 3 , 91. „ 95 1 B. In Koſtpflege bei Privatperſonen ſind, wie ſchon erwähnt, 199 Pflegekinder unter 14 Jahren untergebracht geweſen, von denen 35 land⸗ arm, 53 anderwärts ortsangehörig waren. Für ihre Unterbringung ſind 21 000 Mk. aufgewendet worden. In der Prinz Carl⸗Stiftung ſind für Rechnung der Stadt 19 Zöglinge untergebracht, für die eim monatliches Pflegegeld von 12 Mk. pro Kopf gezahlt wird. 5