je 8 Kanaliſation und Rieſelfeld, Wahl und Aus⸗ ſcheiden von Magiſtratsmitgliedern und Stadt⸗ verordneten, Königliches Haus, Bebauungsplan und Feſt⸗ ſetzung von Fluchtlinien, Regulirung von Straßen und Plätzen, Beihilfen an Verbände und Vereine, Feier von Denkwürdigkeiten, Ermiethung von Räumen zu Büreauzwecken, Verkauf bezw. Ver⸗ pachtung von Grundſtücken, Gemeindeſteuerangelegenheiten, Gewerbegericht, Angelegenheiten der ſtädtiſchen Gasanſtalten, Gehaltsverhältniſſe der Beamten und Angeſtellten, Feuerlöſchweſen, Waſſerverſorgung, Verpachtung der Marktſtand⸗ gelder, Vieh⸗ und Fleiſchſchau, je 7 je 6 je 2 Sparkaſſenangelegenheiten, Errichtung einer öffentlichen Leſehalle, Ehrengaben, Ausführung von ſtatiſtiſchen Arbeiten, je 1 Prozeſſe, Lehrer⸗Wittwenkaſſe, Dankſchreiben, Errichtung eines ſtädtiſchen Elektricitätswerks, Grenzregulirung. Anſchlagſäulen, Beihilfe an Nothleidende, Verwendung von Räumen in ſtädtiſchen Gebäuden, Entmündigungsangelegen⸗ heit, Herabſetzung der Fernſprechgebühren, Ver⸗ mögens⸗ und Schuldlagerbuch. Straßenhandel, unentgeltliche Desinfektion, Unterhaltung der Ab⸗ ortanlagen, Errichtung einer ſtädtiſchen Feuer⸗ Societät. Der Ausſchuß zur Vorberathung der Wahlen hielt 14 Sitzungen ab. In denſelben wurden 4 Wahlen und 43 Präſentationen von Beamten, ſowie 14 Natura⸗ liſationsgeſuche berathen. Ferner wurden in Vorſchlag gebracht: 9 Bezirks⸗ vorſteher, 9 ſtellvertretende Bezirksvorſteher, 22 Waiſen⸗ räthe, 22 ſtellvertretende Waiſenräthe, 2 Schiedsmänner, 4 ſtellvertretende Schiedsmänner, 8 Armen⸗Kommiſ⸗ ſions⸗Vorſteher, 98 Armenpfleger, 3 Mitglieder der Armen⸗Direktion, 1 Mitglied der Kaſſen⸗ und Finanz⸗ Deputation, 4 Mitglieder des Vorſtandes und 3 Mit⸗ glieder des Ausſchuſſes der Sparkaſſe, 4 Mitglieder der Grundeigenthums⸗Deputation, 4 Mitglieder der Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſch⸗Deputation, 3 Mitglieder der Park⸗Deputation, 1 Mitglied der Deputation für das Erleuchtungsweſen, 1 Mitglied der Servis⸗ und Einquartierungs⸗Deputation, 3 Mit⸗ glieder der Krankenhaus⸗ Deputation, 6 Mitglieder der Kanaliſations⸗Deputation, 5 Mitglieder der De⸗ putation für das ſtädtiſche Fortbildungsſchulweſen, 1 Mitglied des Ausſchuffes zur Beranlagung der direkten Gemeindeſteuern, 4 Mitglieder der Ver⸗ anlagungs⸗Kommiſſion für die Staats⸗Einkommen⸗ ſteuer, 60 Mitglieder der Voreinſchätzungskommiſſion, 25 ſtellvertretende Mitglieder der Voreinſchätzungs⸗ kommiſſion, 46 Beiſitzer und Stellvertreter zu den Stadtverordnetenwahlen, 1 Beiftzer und 2 ſtellver⸗ tretende Beiſitzer für das Schiedsgericht der branden⸗ burgſchen landwirthſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft t. VI Charlottenburg, 1 ſtellvertretendes Mitglied der Militär⸗Erſatz⸗Kommiſſion, 1 Mitglied der Pferde⸗ Muſterungs⸗Kommiſſion. Der zur Vorberathung des Stadthaus⸗ halts⸗Etats für 1897/8 eingeſetzt geweſene Aus⸗ ſchuß hat 7 Sitzungen abgehalten. Der Rechnungs⸗Reviſions⸗Ansſchuß wurde für das laufende Jahr gegen früher um 2 Mitglieder verſtärkt und hat 7 Sitzungen abgehalten. Er hatte im Ganzen 21 Jahres⸗Rechnungen und Baurechnungen zu erledigen. Die ihm durch Beſchluß vom 13. Oktober cr. zur Prüfung überwieſene Mittheilung betreffend das 5 Vermögens⸗ und Schuldlagerbuch (vergl. Druckſache Nr. 206) iſt unerledigt geblieben. In den Stadtverordneten⸗Sitzungen waren an⸗ weſend: am 6./1. 45 Stadtverordnete, „ 20.1. 40 „ „ 10.¾2. 44 7 „ 24.¼. 39 „ 10.. 45 1 „ 1773. 40 „ „ 247. 44 „, „ 14./4. 41 „ 5/%3. 44 „ „ 26./5. 41 7 „ 16./6. 38 1 , 2376 39 „ „ 30.46. 39 12 „ 11.8. 27 1 „ 15./9. 37 „ „ 22./9. 43 „ „ 29./9. 35 „ „ 18./10⸗ 41 „ „ 27./10. 43 „ „ 10./¾1. 46 1 „%. 24.711. 45 „ „ 38./12. 39 „ „ 15./2. 39 „ 29./12 34 mithin durchſchnittlich pro Sitzungstag 40. Von den Stadtverordneten haben Theil ge⸗ nommen 4 an allen Sitzungen (Ströhler, Fränken, Scholz, Beyer), 23 Sitzungen, 22 „ 21 20 19 18 17 16 15 14 13 11 10 9 7 5 4 77 3 Mit Beginn des Jahres 1898 trat alsdann die Vermehrung der Stadtverordnetenmandate auf 66 in Kraft. Nachdem nämlich durch die Volkszählung vom 2. Dezember 1895 die Einwohnerzahl der Stadt Charlottenburg auf 132 377 Perſonen, worunter 1619 Militär⸗Perſonen, ermittelt war, hatte gemäß § 12 Abſ. 2 der Städte⸗Ordnung eine Vermehrung der Stadtverordneten von 54 auf 66 einzutreten. Demgemäß wurden uner Genehmigung des Königl. Regierungs⸗Präfidenten vom 27. April 1897 folgende Feſtſetzungen getroffen: Die Betheiligung der drei Wählerabtheilungen an den Mandaten wurde um je 4, d. i. von 18 auf 22, erhöht. Die ilung dieſer Mandate auf die 3 Waolperioden ergab für jede Abtheilung auf je 2 Wanylperioden 7 und auf 1 Wahlperiode — — — — — — — 0 — 9 0 0% g 8 Mandate.