ſtatutes ſteht iynen jedoch inſoweit zu, als die Be⸗ ſtimmungen des letzteren für ſie vortheilhafter ſind. pp. Artikel IV. Dieſes Ortsſtatut wird als mit dem 1. Oktober 1897 in Kraft getreten erachtet. Charlottenburg, den 10. November 1897. Der Magiſtrat.“ J.-No. I. 2498. Der Nachtrag wurde vom Bezirksausſchuß in Potsdam am 15. Dezember 1897 — B. 5991 — genehmigt. Nach wie vor bleibt für unſere Verwaltung die Eigenthümlichkeit beſtehen, daß der Beamte pp (nicht auch Volksſchullehrer), der vor Ablauf von 10 Char⸗ lottenburger Jahren — bei Magiſtratsmitgliedern von 6 Jahren — dienſtunfähig wird, keinen Rechts⸗ anſpruch auf Ruhegehalt hat, auch wenn ſeine Ge⸗ ſammtdienſtzeit ſich auf 10 Jahre beläuft, wohin⸗ gegen ſeine Wittwe, wenn dieſe Geſammtdienſt⸗ zeit vorliegt, Wittwengeld zu verlangen hat. Das kommt daher, daß in dem Provinzial⸗Reglement über die Verſorgung der Wittwen die Geſammtdienſt⸗ zeit der Berechnung des Wittwengeldes zu Grunde gelegt und dieſer Grundſatz in unſer Ortsſtatut un⸗ verändert übernommen iſt, daß dagegen unſer Penſione⸗ reglement eine Penſionsberechtigung des Beamten pp. erſt nach Ablauf von 10 Charlottenburger Dienſt⸗ jahren anerkennt. Wir haben indeſſen davon Abſtand genommen, auch eine Aenderung des Penſionsreglements vorzuſchlagen, da die in Rede ſtehende Beſtimmung grundſätzlich kaum embehrt werden könnte. Bei der Brandenburg'ſchen Wittwen⸗ und Waiſenverſorgungsanſtalt war die Stadt Char⸗ lottenburg am 1. April 1897 mit 148 penfions⸗ berechtigten Beamten und Angeſtellten ſowie 36 Lehrern der höheren Lehranſtalten mit einem Geſammtdienſt⸗ einkommen von 556 095 ℳ betheiligt. Der Zugang an Mehrgehalt infolge Gehaltszulagen betrug 1850 ℳ. während durch das Ausſcheiden von 7 Beamten aus ihren bisherigen Stellungen und durch den Tod eines Beamten ein Abgang von 7025,01 entſtanden und ſomit ein Geſammidienſteinkommen von 550 919,99 ℳ verblieben iſt. An Beiträgen waren hiervon 5 % — 27 546 ℳs zu entrichten. Im Vorjahre find 27 700,67 ℳ gezahlt. Am Schluſſe des Berichts⸗ jahres blieben 140 Beamte und 36 Lehrer bei der Anſtalt betheiligt. Gegen die im Etat feſtgeſetzten Ruhegehält er, widerruflichen Unterſtützungen und Er⸗ ziehungsbeihülfen ſind Veränderungen nicht vor⸗ gekommen. Es ſind zur Zahlung gelangt (Titel 3 und 4): a) Ruhegehälter an 8 Penſionäre im Betrage von 426 ℳ. bis 88590 %ℳ. „t b) widerrufliche Unterſtützungen an 10 Wittwen bezw. Töchter ver⸗ ſtorbener Beamien von 150 ℳ bis 500 2 c) Erziehungsbeihülfen für 10 Kinder verſtorbener Beamten d) an einmaligen Unterſtützungen an 7 Beamte aus Anlaß von eigenen Erkrankungen oder Er⸗ krankungen von Familienange⸗ hörigen in Beträgen von 150 ℳ bis 300 11 471,00 ℳ 3 070,00 „ 1 503,33 „ „ ee Zuſammen 17 594,33 . 12 HK () Statiſtiſches Amt. Das bisherige proviſoriſche Statiſtiſche Büreau wurde durch Gemeindebeſchluß vom 27. Oktober 1897 als „Statiſtiſches Amt der Stadt Charlottenburg“ zu einer dauernden Einrichtung der ſtädtiſchen Ver⸗ heen ausgeſtaltet. Es iſt mit folgendem Perſonal eſetzt: einem Leiter (bis auf Weiteres im Nebenamt derzeit Dr. Hirſchberg, Direktorial⸗Aſſiſtent im Statiſtiſchen Amt der Stadt Berlin), einem Magiſtratsſekretär, einem Büreauaffiſtenten, zwei Büreaugehilfen. Die Thätigkeit des Amts war eine doppelte, indem es nicht nur als ſtatiſtiſches, ſondern auch als Wahlbüreau zu fungiren hatte. 2) In ſtatiſtiſcher Hinſicht wurde zunächſt als Grundlage aller Arbeiten die ellung der Ein⸗ wohnerzahl und ihre regelmäßige Fortſchreibung ins Auge gefaßt. Da die Bevölkerungszahl jedoch nur alle 5 Jahre durch die allgemeinen Volks⸗ zählungen zuverläſſig ermittelt wird, zuletzt am 2. Dezember 1895, ſo kam die unter dem Namen Perſonenſtands⸗Aufnahme bekannte, Ende Oktober regelmäßig ſtattfindende Erhebung der Einwohner für die Berechnungen in Frage. Der Bergleich mit den Volkszählungen ergab, daß dieſe Aufnahme im Jahre 1895 nur noch um etwa 3¼ pCt. niedriger als die Volkszählung ausgefallen, früher dagegen die Unvollſtändigkeit erheblich größer geweſen war, und daß man mit der gehörigen Vorſicht die Perſonen⸗ ſtands⸗Aufnahmen wohl verwerthen konnte. Ihnen wurde daher zunächft das wichtige Material für die Beobachtung der Bevölkerungs⸗Zunahme bezw. Ab⸗ nahme nach Stadtbezirken entnommen, ſowie die Be⸗ rechnungen der Bevölkerungsdichtigkeit innerbalb der Stadt, alsdann aber auch die Berechnung der Be⸗ völkerungszahlen jedes Geſchlechts, wobei in Betracht gezogen wurde, daß das weibliche Geſchlecht bei den Oktober⸗Aufnahmen unvollſtändiger ermittelt wird, als das männliche, ebenſo wie die jüngſten Alters klafſen unvollſtändiger als die höheren. Für die Fortſchreibung der Bevölkerung wurden die Meldungen der Ab⸗ und Zugänge, der Geburten und Sterbefälle regelmäßig benutzt. Sie führte zu anderen Reſultaten als die polizeilichen Ermittelungen, deren Bekanntgabe demnächſt aufhörte. Das Material der Meldungen von Zu⸗ und Fortzügen bilden die bekannten Meldezettel, welche der Stadt durch die Königliche Polizei⸗Direktion zugehen. In welchem Umfange dieſes Material lückenhaft iſt, wird ſich ebenſo wie die Richtigkeit des derzeitigen Verfahrens zur Fortſchreibung der Bevölkerung mit Sicherheit erſt bei der nächſten Volkszählung (Ende 1900) feſtſtellen laſſen, indem man dann erſt die durch Berechnung gewonnene Bevölkerungszahl mit der durch Zählung ermittelten vergleichen kann. 24 Kaerchen 4 . 5