licher, als die Mindeſtforderungen des Geſundheits⸗ amtes erheiſchten. Außerdem wurde im Einverſtändniß und mit Unterſtützung des Königlichen Kreisphyſikus auch das Material der Meldungen von Erkrankungen an in⸗ fektiöſen Krankheiten und — als das Kaiſerliche Ge⸗ ſundheitsamt auch Nachrichten über die Frequenz in dem ſtädtiſchen Krankenhauſe nach den Krankheits⸗ formen verlangte — im Einvernehmen mit der Krankenhaus⸗Verwaltung auch das Material des Krankenhauſes für Auszählungen benutzt, ſodaß die bisher in Charlottenburg noch wenig gepflegte Sanitäts⸗Statiſtik auf brauchbare Grundlagen geſtellt wurde. Die Reſultate dieſer ſchon auf das Jahr 1897 ausgedehnten Arbeiten wurden im 2. Heft der Charlottenburger Statiſtik niedergelegt. Die Arbeit wurde zugleich von kleinen graphiſchen Plänen begleitet, welche die Sterblichkeit nach Stadtbezirken zur Dar⸗ ſtellung brachten, und damit die für die Hygiene der Stadt wichtigen topographiſchen Verſchiedenheiten zum erſten Male vor Augen führten. Wie bemerkt, hatte dieſes im März 1898 er⸗ ſchienene Heft der Charlottenburger Statiſtik bereits die Nummer 2. Es war nämlich ſchon im Oktober 1897 durch die Heransgabe des 1. Heftes mit der Veröffentlichung einer Charlottenburger Statiſtik be⸗ gonnen worden. Das 1. Heft gab die wichtiaſten Ergebniſſe der Bevölkerungs⸗ und Wohnungs⸗Auf⸗ nahme vom 2. Dezember 1895 mit erläuterndem Text. Es enthielt auch einen größeren Stadtplan, die Zu⸗ und Abnahme der Bevölkerung nach Stadt⸗ bezirken zwiſchen den Zählungen von 1890 und 1895 darſtellend, und 6 kleinere Pläne, welche für jeden Stadtbezirk die Bevölkerungsdichtigkeit, den Antheil der Arbeiter, die durchſchnittliche Einwohnerzahl pro Grundſtück, den durchſchnittlichen Miethspreis eines Zimmers in Vorderwohnungen, die durchſchnittlich auf einen Einwohner entfallende Jahresmiethe und den Antheil der leerſtehenden Wohnungen graphiſch veranſchaulichte. 2 Nächſt dieſen das Gebiet der engeren Bevöl⸗ kerungsſtatiſtik betreffenden Arbeiten war das Amt bemüht, auch auf andere Zweige der Verwaltung ſeine Thätigkeit auszudehnen, doch fallen dieſe Ar⸗ beiten zumeiſt in das folgende Berichtsjahr, ebenſo wie die Herausgabe weiterer Hefte der Charlotten⸗ burger Statiſtik ſowie der ſtatiſtiſchen Monats⸗Ueber⸗ ten. Ein anderer Theil der Thätigkeit des Amtes läuft nicht in Veröffentlichungen aus. Hierher gehört vor Allem die Inanſpruchnahme für die von ſtaatlicher Seite vorgeſchriebenen Erhebungen. Als ſolche kommen in Betracht 1. die regelmäßig jährlich u Anfang November ſtattfindende, aus dem Vieh⸗ ſeuchen. G4ſet ſich ergebende Aufnahme des Beſtandes an Pferden (nach Alter, Geſchlecht u. ſ. w.) und des Viehbeſtandes (nach den verſchiedenen Arten), 2. die allgemeine deutſche Viehzählung, welche im Jahre 1897 — 4 Wochen nach der vorerwähnten — ſtatt⸗ fand, und welche ſich ebenfalls auf Pferde, Vieh ſowie auf Geflügel bezog, 3. eine Erhebung der Fluß⸗, Kanal⸗ und Küſtenſchiffe Ende des Jahres 1897, 4. die Erhebung der erwerbthätigen Schul⸗ kinder im Februar 1898. Hierin gehören ferner Arbeiten für das ſtatiſtiſche Jahrbuch deutſcher Städte, weiter die Erledigung von Anfragen kirchlicher Be⸗ hörden über die konfeſſionelle Zuſammenſetzung der Einwohner der beſtehenden oder projektirten Parochial⸗ bezirke, ſowie andere Anfragen ſtädtiſcher oder ſonſtiger 13 Verwaltungen, endlich ſolche neue Arbeiten, welche ſich erſt im Stadium der Vorbereitung befinden. Unter letzteren iſt beſonders hervorzuheben, daß der Magiſtrat dem Statiſtiſchen Amt die Redaktion bezw. Bearbeitung des Jahres⸗Verwaltungs⸗Berichts über⸗ tragen hat. b) Die Thätigkeit des Statiſtiſchen Amts für Wahlzwecke. Bekanntlich verlangt die Städteordnung von der Gemeinde die dauernde Führung einer Wähler⸗ liſte. Für die Landtags⸗ und Reichstagswahlen wird von der Gemeinde ebenfalls die Aufſtellung der Wählerliſte verlangt, ſowie auch die der Schöffen⸗ liſten. Dabei find die Eigenſchaften der Wähler bei jeder Wahl nach Alter, Staatsangehörigkeit u. ſ. w. verſchiedenartig, und die einſchlägigen geſetzlichen Be⸗ ſtimmungen enthalten keinerlei Andeutung, wie ſich die Städte die Kenntniß von der Qualifikation ihrer Einwohner als Wähler für jede der drei Arten von Wahlen zu verſchaffen haben. Von der angeſeſſenen Be⸗ völkerung iſt die Qualifikation des Einzelnen hierfür nicht ohne Weiteres bekannt, und es iſt auch Niemand verpflichtet, alle einſchlägigen Verhältniſſe (Alter, Zu⸗ zugszeit, Staatsangehörigkeit, Beſtrafung, Selbſtſtändig⸗ keit, Aufenthaltsdauer, Unterſtützung u. ſ. w.) anzu⸗ zeigen; von den Zuziehenden und Fortziehenden dagegen wird nur ein Theil dieſer Verhältniſſe erfragt, ſeit kurzem erſt die für die Wahlberechtigung ſo wichtige Frage nach der Staatsangehörigkeit. Alle dieſe Schwierigkeiten ſind in Charlottenburg bei ſeinem ganz außerordentlichen Bevölkerungswechſel fühlbarer als anderswo. Unter dieſen Umſtänden fand früher vor den Wahlen eine beſondere Aufnahme der Wähler ſtatt, in der Weiſe, daß die Hauseigenthümer Zählkarten erhielten. auf welchen die im Hauſe wohnenden Wähler einzuzeichnen waren. Ganz abgeſehen davon, daß dies Verfahren ſehr unſicher war, gab es auch Veranlaſſung zu der Unterſtellung, daß die Haus⸗ eigenthümer willkürlich Wähler bei der Eintragung übergingen. Es gelangte daher das von dem Leiter des ſtädtiſchen ſtatiſtiſchen Amts angegebene, auch ander⸗ wärts beſtehende Verfahren zur Anwendung. Zu⸗ nächſt wurden bei der Perſonenſtands⸗Aufnahme von Ende Oktober 1897 von den Eintragungen aller männlichen Perſonen mit dem Geburtsjahr 1875 und früher Zählkarten angelegt (über 40000 Stück). Dieſe wurden nach den Steuerkataſtern ergänzt, die Staatsangehörigkeit, ſo aut es ging, aus früheren Materialien vermerkt. Außerdem wurden die zu⸗ ſtändigen Behörden veranlaßt, Liſten der Beſtraften, Entmündigten, in Konkurs befindlichen und öffent⸗ lich unterſtützten Perſonen aufzuſtellen bezw. dieſe zu revidiren und fortzuführen. An das ſo gewonnene Material von Wählern ſchloß ſich nun eine dauernde Berichtigung durch Streichung an der Hand der ein⸗ deneen Todienſcheine und Fortzüge, durch Hinzu⸗ etzung an der Hand der Zuzüge, durch Vermerk bei Umzügen, Beſtrafungen, Entmündigungen, Unter⸗ ſtützungen. Bei jeder Perſonenſtands⸗Aufnahme findet eine neue Berſchtigung des Materials ſtatt, nament⸗ lich auch wegen der neu in das wahlfähige Alter einrückenden Altersklaſſen und wegen der Steuer⸗ verhältmiſſe. Kommt es nun zur Wahl, ſo wird aus den ſo gewonnenen Individnalkarten die jedesmal erforder⸗ liche Liſte hergemellt.