— u — für 2 Spülwagen mit 73 ohm zur Reinigung von hat derſelbe das Waſſer theils durch gewöhnliche 61 850 qm Straßen hat ſich nicht geändert. Die einmalige Reinigung von 61 850 am, der Tagesleiſtung zweier Spülwagen, verurſachte unter Anwendung der Spülwagen folgende Koſten: 1. 2 Geſpanne nebſt Kutſcher je 11,50 ℳ zuſammen 23,00 (Ein Geſpann koſtet pro Jahr 3450 ℳ, alſo bei 300 Arbeitstagen täglich 11,50 ℳ Im Winter hat der Unter⸗ nehmer eine gleiche Anzahl Geſpanne ohne Vergütung zur Schneeabfuhr zu ſtellen) 2. 73 chm Waſſer à 0,07 5,11 „ 3. 2 Arbeitsburſchen zum Abſchieben der Rinnſteine u. ſ. w. je 1,50 ℳ 3,00 „ 4. Abnutzung der Gummiwalzen 1,40 „ Zuſammen 32,51 d. Die Koſten, welche durch die Reinigung einer gleichen Fläche unter Anwendung des früheren Verfahrens entſtanden find, waren nicht unerheblich höher. Hier⸗ nach find die Erfahrungen, welche mit dem Spülwagen gemacht ſind, durchaus günſtig. Die Abfuhr des geſammten von der Straßen⸗ reinigung zuſammengebrachten Kehrichts war dem Unternehmer R. Gehl hier übertragen, welcher auch für geeignete Abladeplätze zu ſorgen hatte. Für dieſe Leiſtungen erhielt derſelbe eine jährliche Vergütung von 61 900 ℳ Die Abfuhr des Kehrichts muß bis zur Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit bewirkt ſein. Nach den Abfuhrbedingungen iſt der Chauſſee⸗ ſchlick, ferner der auf den Asphaltſtraßen und den Straßen mit Steinpflaſter I. und II. Klaſſe gewonnene Kehricht und Pferdedung, ſowie das im Herbſte auf den Straßen und Plätzen zuſammengebrachte Laub der Stadtgemeinde vorbehalten und iſt auf die vom Magiſtrat angegebenen Plätze vom Unternehmer zu fahren Der übrige Kehricht u. ſ. w. wird Eigenthum des Unternehmers. Im Berichtsjahre ſind 9916 Fuhren à 4 ehm Kehricht und 1721 Fuhren Schlamm aus den Regeneinlaufſchächten abgefahren. Die Beſprengung der Straßen und Promenaden, welche alljährlich mit dem 1. April be⸗ ginnt und am 1. Oktober endet, war ebenfalls dem Unter⸗ nehmer R Gehl hier übertragen. Dem Unternehmer waren 24 Sprengwagen einſchließlich der Reſervewagen 30, welche Eigenthum der Stadt ſind, zur Verfügung geſtellt. Derſelbe hat die Verpflichtung übernommen, die Straßen und Promenaden in den Monaten Mai, Juni, Juli von 5 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nach⸗ mittags und in den Monaten April, Auguſt und September von 6 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Nach⸗ mittags in der erforderlichen Weiſe zu beſprengen. Für dieſe Leiſtung erhielt der Unternehmer eine jährliche Vergütung von 38 640 ℳ. In der Zeit vom 1. Oktober vis 31. März tritt eine Beſprengung nur dann ein, wenn es die Witterung nolhwendig macht. In einem Theil der hieſigen Straßen, welcher eine Länge von rot. 9 472 km hat, wird das zur Beſprengung erforderliche Waſſer der Stadtgemeinde von den Charlottenburger Waſſerwerken lt. Vertrag unentgeltlich geliefert. Das in den übrigen Straßen zur Beſprengung nöthige Waſſer wird Seitens der Stadtgemeinde mit 0,07 ℳl pro chm bezahlt. Dem Unternehmer wird das erforderliche Waſſer aus den Leitungen der Charlottenburger Waſſerwerke Seitens der Verwaltung unentgeltlich überwieſen und Standrohre, theils auf Koſten der Verwaltung durch Standrohrwaſſermeſſer zu entnehmen. Von den 30 vorhandenen Sprengwagen haben 18 Stück einen Inhalt von je 1000 Ltr., 8 einen Inhalt von je 1500 Ltr. und 4 Centrifugal⸗Sprengwagen einen Inhalt von je 1500 Ltr. Die Centrifugalſprengwagen ſind ſeit dem 26. Juni bezw. 29. September 1896 und 28. Juli 1897 in den Dienſt geſtellt und haben ſich gut bewährt. Ein nicht zu unlerſchätzender Vortheil gegenüber den das gleiche Waſſerquantum von 1 500 Ltr haltenden Brauſerohr⸗Sprengwagen iſt, daß mit derſelben Füllung und Zeit 550 qm mehr beſprengt werden können. Ferner benäßt der Wagen den Fahrdamm in der ganzen Breite durch eine einmalige Fahrt, die bisherigen Brauſerohr⸗Sprengwagen mußten wegen der geringen Breite der Beſprengungsfläche 2 mal die Straße paſſiren. Dabei war es nicht gut zu vermeiden, daß die Mitte der Straße häufig mehr benäßt wurde, als es nöthig war, der Waſſerverbrauch war demnach ein größerer. Bei heißem Wetter ſprengt jeder Wagen bei einer 10 ſtündigen Arbeitszeit 30 bis 36 Füllungen aus. Während des Berichtsjahres wurde an 136 Tagen geſprengt, und dabei 76 048 chm Waſſer verbraucht. Die Schneebeſeitigung war im Berichtsjahre eine wenig umfangreiche, da nur am 27. November 1897 und am 7. Februar 1898 größere Schneefälle vor⸗ kamen Um die Fahrſtraßen und Fußwege ſchneller von Schnee und Eis zu befreien mußten ſämmtliche verfügbaren Geſpanne der Straßenreinigung zur Schneeabfuhr herangezogen und bis zu 80 Hülfsarbeiter gegen Lohn angenommen werden. Die Hülfsarbeiter hatten den Schnee auf Haufen zu bringen und wo dies angängig war in die Ein⸗ ſteigeſchächte der Schwemmkanaliſation unter Ver⸗ wendung eiſerner und hölzerner Schiebe⸗Karren zu ſchütten. Auf dieſe Weiſe ſind etwa 11 400 chm Schnee beſeitigt worden, ohne daß ſich für die Kana⸗ liſationsanlagen daraus eine Beeinträchtigung ergeben hatte. Es iſt unvermeidlich, daß mit den Schneemaſſen Sand und Schmutz in die Kanaliſationsanlagen gelangen. Im Betriebsjahre wurden für die Beſeitigung der Schneemaſſen und der hierzu nothwendigen Ge⸗ räthe nur 2 894,38 aufgewendet, während im Vorjahre 40 755,96 ℳ verbraucht worden find. Von den Pflichtgeſpannen, d. h. den von dem Fuhrunternehmer vertragsmäßig und unentgeltlich zu ſtellenden Geſpannen, wurden 714 Fuhren à 4 chm 2 856 chm abgefahren durch Karren und Arbeiter rot. 11 400 „ Schnee in die Einſteigeſchächte der Schwemmkanaliſation geſchüttet, demnach wurden rot. 14 256 echm Schnee beſeitigt. An Löhne für Hülfsarbeiter ſind 276.62 und für Geräthe pp. 2 617,76 zuſammen 2 594,38 ausgegeben. Im Etat waren für Beſeitigung der Schneemaſſen 20 000 ℳ vorgeſehen. Die Deputation hat ſich öfter mit der Frage betreffend die Müllabfuhr eſgaf Es iſt in Vor⸗ ſchlag — 7 worden, ein Grundſtück e wocpen Beſchluß iſt aber noch n wor