Haupt⸗] Oft⸗ Zu⸗ Wache Wache ſ ſammen Brandinſpektor 1 N 1 Brandmeiſter 1 1 2 Feldwebel 44 1 — 1 Oberfeuerwehrmänner 6 5 11 Feuerwehrmänner 36 35] 71 Juſammen: 3% Nöpfe Die mit Beginn des Berichtsjahres neu ge⸗ gründete zweite Brandmeiſterſtelle wurde dem Brand⸗ meiſter der Leipziger Feuerwehr Lieutenant der Landw. und Architekten Michel übertragen. Der Inhaber der erſten Brandmeiſterſtelle Seyffert gab ſeine Stellung am 1. Juli 1897 infolge Annahme einer gleichen Stelle in Hamburg auf. In dieſe nun frei gewordene erſte Brandmeiſterſtelle rückte der zweite Brandmeiſter Michel ein und als zweiter Brandmeiſter wurde der Volomair und Premier⸗Lieutenant der Landwehr C. von Leupoldt eingeſtellt. Im Laufe des Berichtsjahres ſchieden 1 Ober⸗ feuerwehrmann und 3 Feuerwehrmänner freiwillig aus dem Korps aus. Ein weiterer Oberfeuerwehrmann mußte eines Augenleidens wegen aus dem Dienſt austreten. Derſelbe erhält ein Ruhegehalt und hat Beſchäftigung in der Stadtverwaltung erhalten. Am 2. Juni ertrank gelegentlich eines Ausfluges der Feuerwehrmann Karl Kudert in der Havel bei Schildhorn. Lebens⸗ und Dienſtalter: Lebensalter in Jahren überf überſ überſ üb ecls 4ſſſ f r. 95] bis bis bis] bi 10 30] 35 40 ] 45 Feldwebel —1———111— 1 Oberfeuerwehr⸗ mäner . 1. 41. 4 21 1 11 11 Feuerwehrmänner] 32] 29] 4] 5)—1 1 71 Zuſammen 2 33J 331 9] 5J 1 2 83 Dienſtalter in Jahren überſ überf überſ ül Stellung is ſ1ſ 2ſ u8] 1 7 1 ois] bis bis] vis] 1 2 5 8 10 Idwebel —1—4 11——1— 1 berfeuerwehr⸗ maner 4 14 11 74 11 —1 13 141 Feuerwehrmänner 40] 2 23 3—] 3] 71 Zuſammen 411 3ſ 31] 41— 41] 83 Das durchſchnittliche Lebensalter beträgt 28 Jahre und das durchſchnittliche Dienſtalter 2 Jahre 8 Monate. Nach dem Beruf vertheilt ſich das Perſonal wie folgt: der Feldwebel iſt Klempner, 2 Oberfeuerwehr⸗ männer ſind Maurer, je 1 Oberfeuerwehrmann iſt Gürtler, Steindrucker, Feilenhauer. Sattler, Schreiber, 3 waren Arbeiter, und 1 war Student. 11 Fener⸗ wehrmänner ſind Maurer, 9 ſind Irbeiter, 7 Zimmer⸗ männer, 5 Tiſchler, 5 Schmiede, 4 Schornſteinfeger, 4 Schuhmacher, 3 Schloſſer, je 2 Sattler, Stellmacher, Klempner, Schneider, Kutſcher, Kanzliſten, je 1 Kupfer⸗ ſchmied, Böttcher, Töpfer, Barbier, Seemann, Weber, Tapezierer, Mechaniker, Schiffer, Hausdiener, Maler. 58 Zur Aufrechterhaltung der nöthigen Dis⸗ iplin mußten nachſteyende Strafen, die leider noch ſenr zahlreich ſind, verhängt werden: a) mit Strafpoſten: 28 Feuerwehrmänner mit im Ganzen 85 Stunden. b) mit einfachem Verweis: 1 Oberfeuerwehrmann mit im Ganzen 3 Ver⸗ weiſen, 4 Feuerwehrmänner mit im Ganzen 4 Verweiſen. c) mit ſtrengem Verweis: 2 Oberfeuerwehrmänner mit im Ganzen 2 Ver⸗ weiſen, 6 Feuerwehrmänner mit im Ganzen 6 Verweiſen. d) mit Strafarbeit: 2 Oberfeuerwehrmänner mit im Ganzen 1 Tag. 10 Feuerwehrmänner mit im Ganzen 91/ Tagen. e) mit Strafwachen: 4 Oberfeuer wehrmänner mit im Ganzen 6 Tagen, 13 Feuerwehrmänner mit im Ganzen 18 Tagen. f) mit Geldſtrafen: 1 Kutſcher mit 0,50 Mark. g) mit Entlaſſung: 9 Feuerwehrmänner. Für die Beſetzung der Oſtfeuerwache reichten die vorhandenen Oberfeuerwehrmänner nicht aus. Deshalb wurde die Zahl derſelben von 7 auf 11 erhöht, die vier neuen Oberfenerwehrmänner gingen auf Grund eines beſtandenen Examens aus den Reihen der Feuer⸗ wehrmänner hervor. Die hierdurch frei gewordenen vier Feuerwehrmannsſtellen wurden neu beſetzt. Ürlaub wurde in 38 Fällen mit zuſammen 90 Tagen gewährt. Erkrankungen kamen 29 Fälle mit im Ganzen 333 Krankentagen vor. Zur Ableiſtung militäriſcher Uebungen waren: 1 Brandmeiſter und 1 Oberfeuerwehrmann zu je 56 Tagen, 1 Oberfeuerwehrmann und 4 Feuerwehrmänner zu je 14 Tagen einberufen worden. Der Lohn der Oberfeuerwehrmänner beträgt außer freier Kleidung 1300 bis 1600 Mark; nach je zwei Jahren werden Zulagen von 60 Mk. gewährt. Der Lohn der Feuerwehrmänner beträgt neben freier Kleidung 1100 bis 1400 Mk. mit Steigungen von 60 Mk. nach je zwei Jahren. Die Oberfeuer⸗ wehrmänner und Feuerwehrmänner ſind nicht Ge⸗ meindebeamte; um indeſſen die Zukunft derſelben zu ſichern, iſt eine Ordnung betreffend ein Ruhegehalt der Feuerweyrmannſchaften und die Fürſorge für die Wittwen und Waiſen der bei der Ausübung ihres Berufes verunglückten Feuerwehrmannſchaften aufge⸗ ſtellt worden. welche die Beſtätigung der Gemeinde⸗ behörden gefunden hat. Dieſelbe iſt am 1. Januar 1898 in Kraft getreten. (Siehe Anlage.) 2. Inventar. Neu beſchafft wurden auf Submiſſionswegen im Berichtsjahre: 35 Tuchblouſen für Feuerwehrmänner, 29 Pea⸗ jaquetts für Feuerwehrmänner, 1 Tuchrock für den Feldwebel, 15 Mäntel für die Fahrzeuge, 191 Tuch⸗ hoſen für Feuerwehrmänner, 388 Drillichröcke für Feuerwehr und Straßenreinigung, 360 Drillichhoſen desgl., 461 Mützen desgl., 29 wollene Decken. 43 Mützen für Oberfeuerwehrmänner, 4 Helme für Ober⸗ feuerwehrmänner, 25 Kappen für Feuerweyrmänner, 25 Beile mit Taſchen, 4 Säbelkoppeln mit Schloß⸗ 4 Säbeltaſchen, 1 goldenes Portepee, 22 Säbeltroddeln, 20 Signalpfeifen, 30 Rettungsgurte, 29 Lederriemen, 58 Paar Stiefel, 29 Kopfkiſſen, 2 Ruckſäcke, 200 Stadtwappen für Mützen und 36 für Röcke.