— 25 — (gegen 408 bezw. 410 im Vorjahr) und auf eine Er⸗ krankung 19¼ ⸗ bezw. 24 Tage Dauer (gegen 19⸗ bezw. 21 ¼⸗). 1896 1897 Geſammt⸗Einnahmen ℳ 471586 433601 davon Beiträge. , 379653 358359 Eintrittsgelder . . „ 10295 11353 Geſammt⸗Ausgaben ℳ . 454322 420029 Auf 1 Mitglied entfielen Ausgaben : 1896 1897 für ärztliche Behandlung 3.10 3,18 „ Heilmittel 3.34 3,22 „ Krankengeld. 58,63 9,20 „ Krankenbauskoſten.. 2,57 3,08 „ Sterbegelder . ,37 0,42 „„ Wöchnerinnen . . 0,12 0,13 „ Verwaltung. 1,35 1,23 Zuſammen 19,48 20,46 Das Vermögen betrug 210 560 (216 165) ℳ., wovon 167 555 (166 744) ℳ Reſervefonds. Läßt man die durchlaufenden Poſten außer Anſatz, ſo betrugen die Einnahmen 25,62, die Ausgaben 20,97 ℳ pro Kopf. Von den 14 Kaſſen unterſtützten 9 nur während der geſetzlichen 13 Wochen, 4 (Betriebskaſſen) während 26 und eine Kaſſe (Zimmerer) während 39 Wochen. Auf Grund der §§ 58 und 76 des Kranken⸗ verſicherungs⸗Geſetzes ſind im Berichtsjahre 32 (im Invalidenrenten⸗Anträge ſind 125 (im Vor⸗ jahr 122) geſtellt; mit Einſchluß der am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen 36 (13) waren mithin 161 (135) Anträge zu erledigen. Davon find erledigt: 97 (67) oder 60 % (50 %) durch Bewilligung einer Jahresrente von 115,20 ℳ. bis zum Höchſt⸗ betrage von 152,40 ℳs, 29 durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſeglchen Vorbedingungen, 3 durch Tod bezw. Verzug der Antragſteller nach Außerhalb. 32 Anträge blieben am Jahresſchluß unerledigt. Auf Grund der §§ 4, 122 und 124 des In⸗ validitäts⸗ und Altersverſicherungsgeſetzes ſind 35 (im Vorjahre 39) Anträge bezw. Streitigkeiten in In⸗ validitäts⸗ pp. Verſicherungs⸗Sachen dem Magiſtrat zur Entſcheidung unterbreitet. Die Streitigkeiten pp. betrafen überhaupt: a) Verſicherungs⸗ und Beitrags⸗ pflicht (§ 122 des Geſ.) . in 21 (19) Fällen b) Berechnung und Anrechnung der Beiträge (§ 124 des Geſ.) „ 4 (8) „ c) Anträge auf Befreiung von der Verſicherungspflicht auf Grund des § 4 Abſ. 3 des Geſetzes , , 10 (12) „ Sa. wie oben in 35 (39) Fallen Die diesſeitigen Entſcheidungen auf Grund des § 124 ſind endgültig, gegen die übrigen iſt Beſchwerde Vorjahre 44) Streitigkeiten in Krankenverſicherungs⸗ an den Regierungs⸗Präſidenten zuläſfig. ſachen dem Magiſtrat zur Entſcheidung unterbreitet, ſo daß mit den am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen 1 (2) im Ganzen 33 (46) Streitigkeiten Hierzu waren meiſtens recht nothwendig. Die zu erledigen waren. umfangreiche Verhandlungen Streitigkeiten betrafen a) Verſicherungs⸗ und Beitrags⸗ pflicht in 11 (21) Fällen b) Unterſtützungsanſprüche „ 20 (16) „ c) Erſtattungsanſprüche gegen Arbeitgeber (gemäß § 50 Kr. Verſ.⸗Geſ. u. § 5 Unf.⸗V.⸗Geſ., 2 (8) „ d) Ordnungsſtrafen der Kaſſen⸗ mitglieder 222 1. 2 Summa wie oben in 33 (46) Fällen. Hiervon ſind erledigt: durch förmliche Entſcheidung 17 (29) Fälle, d. i. 52% (63 %), „ Vorbeſcheid, Zurücknahme und auf andere Weiſe 15 (16) „ unerledigt blieben 2 1 1) „ Die diesſeitigen Entſcheidungen ſind durch Klage beim Amtsgericht in 2 (1) Fällen angefochten, ſodaß mit der am Schluß des Vorjahres unerledigt ge⸗ bliebenen 1 Klage im Ganzen 3 Klagen ſchwebten. Davon find 2 durch Aufhebung der diesſeitigen Vorentſcheidungen erledigt, 1 blieb unerledigt. Berufung gegen die Urtheile des Amtsgerichts ift nicht eingelegt. 2. Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung. Altersrenten⸗Anträge ſind 24 (im Vorjahr 23) geſtellt. Davon ſind erledigt: 19 (22) oder 79 % (85 %) durch Bewilligung einer Jahresrente von 108,60 ℳ bis zum Höchſtbetrage von 194.40 ℳ., 1 (4) durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſetzlichen Vorbedingungen. ledigt blieben 4 Anträge (im Vorjahr keine). Es ſind erledigt: durch förmliche Entſcheidung (zu 4 und v)0). d. i. 23 ℳ (37 /%), durch Vorbeſcheid, Zurücknahme und auf andere Weiſe (a —0) 22 253 „ Sa. wie oben Gegen die diesſeitigen Entſcheidungen iſt in 6 (5) Fällen Beſchwerde erhoben, mit der am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen Beſchwerde lagen alſo 7 vor. Dieſe ſind in 3 (7) (einſchließlich der vorjahrigen Reſte) Fällen durch Beſtätigung der dies⸗ ſeitigen Entſcheidungen und in 4 (1) Fällen durch ganze oder theilweiſe Aufhebung der letzteren erledigt. 3. Unfall⸗Verſicherung. Auf Grund des Geſetzes über die landwirth⸗ ſchaftliche Unfallverſicherung fungirt der Stadtaus⸗ ſchuß als Sektions⸗Vorſtand der den Stadtkreis Charlottenburg umfaſſenden Sektion 1 der branden⸗ burgiſchen landwirthſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft. Als ſolcher liegen ihm neben anderen ſtatutariſchen Verpflichtungen namentlich die Wahl der Ver⸗ trauensmänner, die nothwendigen Feſtſtellungen bei Unfällen, die Veranlagung der verſicherungspflichtigen Betriebe, die Einziehung der jährlichen Umlagebeträge u. ſ. w. ob. Im Berichtsjahre ſind 6 (2) Unfälle zur Anzeige gekommen. In 4 Fällen war die Arbeits⸗ unfähigkeit nur von kurzer Dauer, ſo daß ein Ent⸗ ſchädigungsanſpruch überhaupt nicht eintrat. In 1 Falle wurde der Unfall nicht als Betriebsunfall an⸗ erkannt und deshalb der erhobene Anſpruch durch Beſcheid des Stadtausſchuſſes abgewieſen. Die hier⸗ gegen eingelegte Berufung hat das Sektions Schieds⸗ gericht zurücgewieſen. In 1 Falle ſchließlich war Heilung bis zum Schluß des Berichtsſahres nicht er⸗ mn Die Stadtwerwaltung hat in Sachen der 8 (14) Fälle