— 82 — Ausgeſchieden ſind 80 Pflegekinder und zwar: Köpfen In einſtweilige Pflege bis zur endgültigen Ueber⸗ 2 25 1 S 2 2 4 nahme 2 2 E 2² 2 — 2 2 „ 4—.2 „2 2 22 1 2 2 1 2 22 22 8 25 22 5 — 2 —2 t. 22 3 ⸗ E % 2 2.2 2 2. 8 SEz 2. S Jahr „ 2 2 25 2. 2 2 8 S. 2 2 3 2. — 282 2 2 2 „3 .2 22 2 3, 22 5 53 22 2 5 3222 223 2 22 28 2 5 22 22 2 5 15 1.2512 11 1897/os 8 19 16 3 3 80 1896/9 19 21 4 20 1 1 76 1885ſo6 16 25 2 12 2 6 Nur nicht laufende Einzel⸗Unterſtützungen in Geld, Kleidung, Arzenei, Milch, Feuerung ſind in 761 Fällen gewährt worden. Freie Beerdigung iſt in 113 (118) Fällen für Erwachſene und 139 (157) Fällen für Kinder ge⸗ währt worden. Im Einzelnen haben freie Grabſtellen 113 (118) Erwachſene, 139 (157) Kinder; freien Sarg 80 (87) Erwachſene, 109 (118) Kinder; freien Transport 88 (99) Erwachſene, 58 (41) Kinder erhalten. Den Umfang der Thätigkeit der 9 Stadtärzte in der offenen Armenkrankenpflege ergiebt die vorſeitige Zuſammenſtellung. Geſchloſſene Armenpflege. Im ſtädtiſchen Krankenhauſe ſind von 2704 (2456) überhaupt aufgenommenen Perſonen 950 (700) auf Armenkoſten verpflegt und behandelt worden, von denen 568 (424) im Laufe des Jahres lediglic dieſe Pflege auf Armenkoſten erhalten haben. Von den hiervon durch Auszählung ermittelten 905 (ſ. oben) waren hier ortsangehörig 469 beſaßen anderwärts Unter ſtützungswohnſitz 238 waren landaerſm 151 während der Unterſtürungs⸗Wohnſitz noch zweifelhaft blieb bee. 457. Die Dauer der Verpflegung im Krankenhanſe hat 34591 (19317) Tage betragen. Da die Summe der Verpflegungstage der über⸗ haupt im Krankenhauſe behandelten 2704 Perſonen ſich auf 76559 (52710) belaufen hat, und die Ge⸗ ſammtkoſten der Verwaltung pp. des ftädtiſchen Krankenhauſes 178867 (128271) betragen haben, ſo beziffern ſich die Koſten für die im Wege der öffentlichen Armenpflege im Krankenhauſe verpflegten Perſonen nach dem Verhältniſſe von 34591: 76559 auf rund 80800 (42425) ℳ Im Hoſpital und der Siechenabtheilung des Familienhauſes ſind 84 (86) Perſonen und zwar 40 (40) Männer und 44 (46) Frauen ver⸗ pflegt worden. Auf Grund des geſetzlichen Erbrechtes der Stadtgemeinde ſind ihr als Hinterlafſenſchaft von verſtorbenen Hoſpitaliten im Berichtsjahre zugefallen 35,23 ℳ in Baar und Mobilien im Werthe von 62,50 d Freies Obdach im Familienhauſe iſt ge⸗ währt worden: 2) 1 (1) alleinſtehendem Manne, b) 7 (2) alleinſtehenden Frauen. c) 1 (2) aus Mann und Frau beſtehenden Familien, d) 17 (19) Frauen mit einem oder mehreren Kindern unter 14 Jahren, in Summa 26 (24) Familienvorſtände mit 49 (55) Unterbringung in Koſtpflege pp. waren daſelbſt 38 (52) Kinder ohne Haushaltungsvorſtände untergebracht. Im Bürgerhoſpital waren 26 (22) Perſonen aufgenommen und zwar 6 (2) Männer. 20 (20) Frauen. Von ihnen haben 5 lediglich freie Wohnung im Hoſpital gehabt, während 21 auch mit laufenden Almoſen bedacht worden find. Außer den bereits in der Hauptſumme mit⸗ gezählten, vorläufig in der Privatirrenanſtalt des Sanitätsraths Dr. med Edel auf Armenkoſten untergebrachten 70 (60) geiſteskranken Perſonen 35 (39) Männern, 35 (21) Frauen), die demnächſt, ſo⸗ weit ſie nicht entlaſſen wurden, nach Landirren⸗ anſtalten überführt worden ſind, haben ſich am 1. April 1897 noch 73 (68) Perſonen in Landirren⸗ anſtalten der Provinz Brandenburg befunden, für die im abgelaufenen Jahre aus Armenfonds direkt Verpflegungskoſten gezahlt worden ſind. Die Geſammt⸗ koſten für die Irrenpflege belaufen ſich auf 31953 (26989) ℳ. In der Prinz Karl⸗Stiftung haben ſich 24 Zöglinge, für die von der Stadtgemeinde ein Pflege⸗ geld von 12 ℳ pro Kopf und Monat gezahlt wurde, und unter ihnen 16 Knaben während des ganzen Jahres befunden. In Zwangserziehung ſind 9 (6) Knaben und 2 (—) Mädchen und zwar in die Erziehungsanſtalt Straußberg in die Erziehungsanſtalt Seitwann in das Rettungshaus Berlinchen in das Rettungshaus Schubin in das Rettungshaus Cöthen in das St. Florian⸗Stift Neuzelle in die Erziehungsanſtalt Falkenberg in das Rettungshaus Rüdersdorf untergebracht worden. Das Verfahren auf Grund des § 361 10 Reichs⸗ Straf⸗Geſetzbuches wegen Außerachtlaſſung der Unterhaltspflicht ihren Familienangehörigen gegenüber iſt gegen 66 (26) Perſonen eingeleitet worden. Die Ergebniſſe ſind aus der Zuſammenfſtellung auf S. 83 oben erfichtlich. Es wurden Strafen erkannt: in 2 Fällen 2 Wochen, in 3 Fällen 1 Woche, in 2 Fällen 3 Tage, in 1 Fall 3 Mk. ev. 1 Tag Haft, zuſammen 8 Fälle; in 2 Fällen wurde der Strafantrag zurückgezogen, in 10 Fällen war das Verfahren noch nicht beendet. Beſſerung in Folge der Strafe trat in 4 Fällen ein, wiederholt wurde der Strafantrag in 3 Fällen. Klagen ſind von der Armen⸗Verwaltung in 21 (27) und zwar in 16 (22) Fällen im Verwaltungs⸗ ſtreiwerfahren, in 5 (5) Fällen im ordentlichen Ge⸗ richtsverfahren erhoben worden. Klagen gegen die Armen⸗Verwaltung find in 9 (7) Fällen im Ver⸗ waltungsſtreitverfahren erhoben worden. Auf die von der Armen⸗Verwaltung erhobenen Klagen im Verwaltungs ſtreitwerfahren iſt in 6 Fällen nach dem Klageantrage erkannt, in 2 Fällen die Klage abgewieſen, in 2 Fällen die Klage zurückgezogen worden; in 3 Fällen ſchwebte das Verfahren am Ende des Berichtsjahres noch. Auf die im ordentlichen Gerichtsverfahren er⸗ hobenen Klagen iſt in 1 Falle nach dem Klageantrage entſchieden, in 2 Fallen die Klage zurückgezogen, in 2 Fällen Verſäumnißurtheil nach dem Klage⸗ — — 9 — — — — 0 antrage erlaſſen worden.