Es find unterſucht: 85 Monat Stück a) in Charlotlenburg aeſchlachtete Thiere. Rinder Kälber Schweine Schafe Ziegen Beanſtandet ſind 1897 Juli/ Auguſt 8 524 308 September 8 168 593 210 Ortober 9 132 521 204 November 16 131 476 Dezember 178 604 164 1898 Januar 19 121 494 226 Februar 16 130 512 164 März 18 186 556 188 1 Schwein wegen Finnen und 23 einzelne Organe wegen pathologiſcher Ver⸗ änderungen. 2 Schweinelungen, 5 Schweinelebern und 1 Milz wegen kalkiger Einlagerungen reſp. Ecchinococcen. Schweinelebern wegen Ecchinococcen, 1 Schweinegeſchlinge, tuberkulös, 2 Schweinelungen wegen pathologiſcher Veränderungen. 1 2 Rinderlungen mit Tuberkeln, 2 Hammel⸗ lungen, 6 Schweinelungen und 2 Schweinelebern wegen Ecchinococcen. 2 Rinderlungen, 2 Rinderlebern, 1 Zwerch⸗ fell, 2 Schweinelebern und.5 Schweine⸗ lungen wegen Tuberkeln, 1 Schweine⸗ lunge wegen anderweiter pathologiſcher Veränderungen. 1 Rinderlunge tuberkulös, 1 Rinderlunge mit Eiterherden, 1 Rinderlunge mit Absceß, 2 Schweinelungen und 1 Meſenterium tuberkulös, 1 Schweine⸗ leber mit Ecchinococcen, 1 Schweine⸗ leber wegen pathologiſcher Veränderun⸗ gen. 1 Rinderlunge und 1 Rinderleber mit Eiterherden, 14 Rinderleber wegen pathologiſcher Veränderungen, 2 Schweinelebern wegen Ecchinococcen. Aeeee, ee, 3 ee 1 Rind wegen Enieritis, 1 Rinderlunge und 1 Schweineleber mit Eiterherden, 1 Kalbsleber, 1 Kalbslunge, 1 Schweine⸗ leber und 1 Schweinelunge wegen Tuberkeln und 1 Rinderleber mit Absceß. 10 1 2 Summe 106 1193 4280 Das Fleiſchſchauamt iſt an jedem Wochenlage Morgens von 5½ bis 7 Uhr für die Unterſuchung des von Auswärts eingeführten Fleiſches geöffnet. Während dieſer Stunden find dortſelbſt auch die im Laufe des Tages hier an Ort und Stelle vorzu⸗ nehmenden Unterſuchungen anzumelden. Von 7 bis 10 Uhr Vormittags hat das von außerhalb kommende, in das Schauamt eingelieferte Fleiſch die Trichinen⸗ ſchau zu paſſtren Nachmittags von 5 bis 7 bezw Sonnabends von 3½ bis 6 Uhr erfolgt die Unter⸗ ſuchung der Fleiſchproben, welche vorher durch einen Trichinenbeſchauer von den in Charlottenburg ge⸗ ſchlachteten Schweinen entnommen find. Die Leitung der Fleiſch⸗ und Trichinenſchau iſt dem Kreisthierarzt Seiffert gegen eine jährliche Ent⸗ ſchädigung von 2400 ℳ übertragen. Als Fleiſch⸗ beſchauer ſind von der Polizei⸗Direktion zwei approbirte Thierärzte beſtellt. Dieſelben erhalten eine Jahres⸗ remuneration von je 1350 . Die bisher im Dienſte der Polizei den fünf Trichinenbeſchauer ſind in den ſtädtiſchen Dienſt übernommen. Sie erhalten eine jährliche Beſoldung von je 1000 Bei be⸗ ſonders regem Uerkehr werden außerdem 2 Hülfs⸗ nbeſchau n mit einem Tagelohn von 1646 —— 4,50 . beſchäftigt. Die Kaſſenführung beſorgt ein Gemeindebeamter — Kaſſenbote — für eine jährliche Entſchädigung von 540 ℳ nebenamtlich Außerdem wird ein Arbeiter mit einem Monatsloyn von 50 beſchäftigt, welcher mit der Reinigung der Dienſt⸗ räume und Geräthe beauftragt iſt und etwaige Hand⸗ reichungen zu leiſten hat Laut Gemeindebeſchluß vom 23 /30. Juni 1897 ſind für die Beſchauung bezw. Unterſuchung folgende Gebühren zu entrichten: a) Vor dem Schlachten. Für Rinder 1,00 ℳ „ Pferde 4,96 „ „ Kälber 0,20 „ „ Schafe 0,20 „ „ Schweine 0.20 „ %*Biegen . ,20 „ 2 b) Nach dem Schlachten. Fur TRind 1,00 ℳ „ꝶe di %e „ Rind und Fleiſchſtücke über 10 Pfd. 0,30 „ pfed 100 ½) Pfer %60 ¼ Pferd und Fteiſchſtücke über 10Pfd. ,