94 IX. Bechtayſiege und Polmei. 1. Das Gewerbegericht. Als zweiter Stellvertreter des Vorfitzenden an Stelle des Stadtrath Samter, deſſen Wahlzeit Ende September 1897 ablief, wurde, nachdem derſelbe ſeine am 29. September erfolgte Wiederwahl abgelehnt hatte, am 13. Oktober der Stadtraty Horn von der Stadtverordneten⸗Verſammlung gewählt. Die Wahl⸗ zeit des gegenwärtigen Vorfitzenden und ſeiner Stell⸗ vertreter läuft ab: des Vorſitzenden Stadtrath Boll Ende März 1900, des erſten Stellvertreters Stadtverordneten Wöllmer Ende Dezember 1895, des zweiten Stellvertreters Stadtrath Horn Ende September 1900. Von den am Beginn des Berichtsjahres vor⸗ handenen 16 Beifitzern hat der Töpfer Putzke am 4. Mai v. J. ſein Amt als Arbeitnehmer⸗Beifitzer niedergelegt, weil er ſelbſtſtändiger Unternehmer ge⸗ worden war, der Arbeitnehmer⸗Beifitzer Buchdrucker Kripſtaedt iſt am 9. Auguſt v. I. verſtorben. Die übrigen 14 Beifitzer ſind bis zum Ablauf ihrer Wahl⸗ zeit, Ende März cr., im Amt geblieben. Die Neu⸗ wahl der Beiſttzer für die am 1. April er. beginnende zweijährige Amtsperiode hat am 17. Jannar cr. ſtattgefunden, nachdem auf den in der Geſammt⸗ ſitzung des Gewerbegerichts am 15. November v. I. beſchloſſenen Antrag die Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung durch Beſchluß vom 24. deſſ. Monats gemäß § 5 des Ortsſtatuts betr. das Gewerbegericht die Zahl der Beiſitzer von 18 auf 24 erhöht hatte. Im 1. bis 5. Wahlbezirk wurden je 2 Arbeitgeber und je 2 Arbeitnehmer, im 6. und 7. Wahlbezirk je 1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewählt. Die Be⸗ theiligung an der Wahl war wieder ſehr lau, ſie iſt ſogar bei den Arbeitgebern um 6 %, bei den Arbeimnehmern um 4% gegen die vorige Wahl zu⸗ rückgegangen. Es find zur Wahl erſchienen: Arbeitgeber: diesmal 280, das vorige Mal 298, Arbeitnehmer: „ 1359, „1420. Das vorige Mal war bei den Arbeitgebern ein Zu⸗ wachs von 29 %, bei den Arbeitnehmern ein Rück⸗ gang von 8 % in der Wahlbetheiligung gegenüber der vorhergegangenen Wahl zu verzeichnen. Be⸗ ſchwerden gegen die Rechtsgiltigkeit der Wahlen ſind nicht eingelegt. Die öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Zuſammenſetzung des Gewerbegerichts vom 1. April 1898 ab gemäß § 22 des Ortsſtatuts iſt am 24. Februar cr. erfolgt. Die Gerichtsſchreiberei war auch im Berichts⸗ jahre mit dem Büreau vI des Magiſtrats vereinigt. Veränderungen in der Perſon und ſchreiber ſind nicht eingetreten. Im Berichtsjahre wurden anhängig gemacht 615 (im Vorjahre 601) Streitſachen aus dem Vor⸗ jahre mithin waren zu verhandeln. 629 (im Vorjahre 619) Streitſachen. 72 7 14 (im Vorjahre Zahl der Gerichts. 18) Streitſachen Die Zahl der anhängig gemachten Streitſachen iſt demnach gegen das Vorjahr um 14 Klagen oder 2 % geſtiegen, während im Vorjahre ein Rückgang um 76 Klagen oder 11 % zu verzeichnen war. Nach der vom Verbande Deutſcher Gewerbe⸗ gerichte veröffentlichten Ueberſicht für das Kalender⸗ jahr 1897 betrug in dieſem Jahre die Zahl der an⸗ hängig gewordenen Klagen im Verhältniß zur Ein⸗ wohnerzahl des Gewerbegerichtsbezirks (letzte Volks⸗ zählung) in Charlottenburg 0,45 % (0,49 %), „Altona . 0, 24 % (0,22 %), „Nürnberg. 0,28 % (0,31 %), „Krefeld . 0,36 % (0,37 %), „ Magdeburg . 0.37 % (0.34 %), „„Barmen . 0,57 % (0.51 %), „Mannheim 0,69 % (0,45 %), „Berlin . 0,74 % (0,74 %). Die übrigen, im vorjahrigen Bericht in Vergleich gezogenen Gewerbegerichte fehlen in obiger Verbands⸗ Ueberſicht. Von den zu verhandelnden 629 (619) Streit⸗ ſachen haben in 62 (75) Fällen mehrere Kläger durch gemeinſchaftliche Klage ihre Anſprüche erhoben. Die Zahl der Kläger betrug 786 (739), die Höchſtzahl der zu einer Streitgenoſſenſchaft vereinig⸗ ten Kläger 19 (13). An den Streitſachen find betheiligt das Baugewerbe . mit 223 (272) — 36% (44 %), die Fabrikbetriebe 45 (23) 7% (4 %), das übrige Gewerbe und Handwerk. „ 361 (324) — 57% (52 %). Die Klagen betrafen Streitigkeiten von Arbeitgebern gegen Arbeiter in 6 (4) Fällen, „Arbeitern gegen Arbeitgeber „ 622 (613) „„ Arbeiter 1 2(2) Streitgegenſtand war: 1. Antritt, Fortſetzung oder Auf⸗ löfung des Arbeitsverhältniſſes, ſowie Aushändigung oder In⸗ halt des Arbeitsbuches oder Zeugniſſes in Leiſtungen und Entſchädigungs⸗ anſprüche aus dem Arbeitsver⸗ hältniſſe in 2 26914609) Berechnung und Anrechnung der von den Arbeitern pp. zu leiſtenden Krankenverſicherungs⸗ Beiträge ia 2 Anſprüche auf Grund der Ueber⸗ nahme einer gemeinſamen Arbeit von Arbeitern desſelben Arbeit⸗ gebers gegen einander in Summa 24 (20) Fällen. 8 7 6 (3) . 2. q21 (32 Falle darunter Anſprüche zu 1—3 gemeinſam mit denen zu 2 2 (3 oben 725 17 Falle