Von den zu 2 angegebenen Entſchädigungs⸗ en betrafen 235 Entſchädigungsanſprüche wegen acht eingehaltener Kündigungsfriſt. d. i. 3 % (32 / aller Klagen; darunter 180 (148) Fälle, in denen lediglich ſolche Entſchädigungen beanſprucht, und 55 (52) Fälle, in denen daneben auch rückſtändige Lohn⸗ forderungen erhoben wurden. Es wurden erledigt auf gütlichem Wege: (Zurückuahme, Anerkenntniß, Vergleich) vor dem Vorſitzenden 31,0 % (31,4 %,) Spruchgericht 8,2 % (6.9 %) überhaupt“) 2 46,0 % (42,3 /) durch Austrag des Streites: vor dem Vorfitzenden Spruchgericht 7 9,4% (13,1 %) 27,3 % (26,4 %) 36,7 % (39,5 /) überhaupt auf andere Weiſe: vor dem Vorſitzenden % 16,5 % (17,7 %) „ „„ Spruchgericht 0,8 % (0,5 %) überhaupt 17,3 (18,2 7%) überh. vor dem Vorfitzenden 56,9 % (62,2 %) „ „ Spruchgericht 36,3 % (33,8 %) „„„ Termin zurück⸗ genommen 6,8 % (4 %) Die erſte Verhandlung über die anhängig ge⸗ machten Klagen fand in der Regel vor dem Vor⸗ 95 ſitzenden allein und nur in 12 (13) Fällen aus be⸗ ſonderen Gründen ſogleich vor dem mit Beifitzern Der Werth des Klageobjekts betrug: bis 10 ℳ einſchließlich in mehr als 10 bis 20 . einſchl. in 132 (117) 167 (132) Fällen oder 26,5 % beſetzten Spruchgericht ſtatti. Die vor dem Vor⸗ ſitzenden ſtreitig aebliebenen Sece wurden vor dem Spruchgericht weiter verhandelt Die Sitzungen des letzteren wurden halvjährlich im Voraus feſtgeſetzt und zwar für das erſte Halbjahr 10, für das zweite 7. Die Beiſitzer, für jede Sitzung 4, ſind durch das Loos beſtimmt worden. Es wurde an 68 (70) Terminstagen verhandelt und zwar an 51 (53) Tagen vor dem Vorſitzenden allein, an 17 (17) Tagen vor dem mit Beiſitzern beſetzten Gericht. Dieſe Sitzungen ſind abgehalten: vor dem Vorfitzenden 30 (48) bezw. 8 (15), vor dem 1. Stellvertreter 9 (—) bezw 4 (1), vor dem 2. Stellvertreter 12 (5) bezw. 5 (1). Die Höchſtzahl der an einem Tage verhandelten Klagen betrug vor dem Vorfitzenden 22 (22), vor dem Spruchgericht 21 (17). Nach dem Jahresdurch⸗ ſchnitt entfielen auf jede Sitzung vor dem Vorfitzenden 10 (10) und auf jede Spruchfitzung 14 (12) Sachen. Im Ganzen ſind Sachen verhandelt: vor dem Vorſitzenden Spruchgericht 530 (525) 243 (208) Sa. 773 (733) In 20 (65) Fällen wurden die Klagen wegen Unzuſtändigkeit durch den Vorfitzenden zurückgewieſen. Die Klagen wurden erledigt: nach 1—3 Tagen 115 (137) — 19 % (23 %) „„ 4—6 „ 149 (148) — 24 % (24 %) nach 7—13 Tagen 174 (192) — 28 % (32 %) 14 T. u. ſpäter 181 (128) — 29% (21 %) 1 1 1 (21,3 %) aller Streitſachen „, „, 21,0 % (18,9 %) IL Summa bis 20 ℳ einſchl. in 299 (249) Fällen oder 47,5 % (40,2 %ʒ) aller Streitſachen mehr als 20 bis 50 ℳ einſchl. in 181 (203)3 , „ 28,8 % (32,8 %) „ 2 4,. „, 30 , 100 „, „, „ 102 (180) „ „, 216,2 % (21,0 %) „ „ 2,. „4100 , 200 „, „, 27 22 (13) 3,5 % (24 „, „, „= „ 200 ,, 300. „ 3. (3 % „„ 0,5 % (0,7 %I „, „ „, 300 f. 5 5 423 „„ „ 9,8 %“ (0,3 %5 „, Summa 612 (603) Fälle oder 97,3 % (97,4 aller Srrer 2 — ohne Werthobjekt 17 (16)5 „, %, 2,7. 4 42,.6 4 0 Summa wie oben 629 (619) Fälle oder 100 % (100 %) aller Streitſachen. vor dem Spruch⸗ Ueberhaupt Vorſitzenden 41, 67 Die Klagen wurden erledigt: e- Bor⸗ Vor⸗] Be⸗ Vor⸗ 8 iche⸗ jahr Ich⸗ jahr 41 jahr durch Zurücknahme vor dem Termin — 41 —1 — ſ2 424 , „ „% im Termin 60 65 9 71 69 72 * Anerkenntniß 6 6 2 6 § 12 „„ Vergleich 4 126 119] 40 29 166 148 Zuſammen 192 150 L 51 12 285 256 durch rechtskräft. Verſäumniß⸗Urtheil gegen Kläger 0 51 — 1 5— 3 — „ Beklagten 37 54 1] —4 38 34 „, Verſäumniß i im Simne des § 38“ Gew.⸗Ger.⸗Geſ. 1 —1 — 2 11 2 „ contradikt. Endurtheil und zwar: 4) durch 1 1. 40 oder beuwenſ⸗ 1% — 74 81 75 81 b) „„G Abweiſung der Klage 13] 17] 94 761 107 93 Zuſcmuen 38 791 169 160 J 227 239 auf andere Weiſe (Ruhenlaſſen des Prozeſſes ꝛc.) 402 10f 5 31971 110 ueterhaup 354 376 225 2051 619 605 unerledigt blieben am Jahresſchluß — — — —1 1) 14