— 114 — Von dem Jahresveranlagungs⸗Soll gingen ab pro I. Halbjahr. 13 566,17 ℳ pro II. Halbjahr 27 861,83 „ Ausfälle I. und II. Halbjahr 479,90 „ In Folge von Erlaß⸗ bezw. Er⸗ mäßigungsauträgen. 290,67 42 198.57 „ Bleibt Soll-Imnahme 331 5755 J gegen 1896/97 551 054,25 „ Mithin 1897/98 mehr 70 500,28 Von den gegen die Veranlagung zur Ein⸗ kommen⸗ und Ergänzunge ſteuer pro 1897/98 einge⸗ legten Berufungen von zuſammen 2614 gegen 2171 im Vorjahr hatten Erfolg 1795 mit einer Ermäßigung von 23 327 ℳe in der Einkommenſteuer — gegen 19 789 „ im Vorjahr — und 5 839,40 „ in der Ergänzungsſteuer — gegen 5 970,50 „ im Vorjahr. Es wurden zurückgenommen bezw. mußten wegen Friſtverſäumniß u. ſ. w. zurückgewieſen werden 819 Summe 2614 Die vorgedachten Berufungen waren theils nur gegen die Einkommenſteuer, theiis gegen die Ein⸗ kommen⸗ und Ergänzungsſtener bezw. nur gegen die Ergänzungsſteuerveranlagung gerichtet. Nach der Einkommenſteuer Veranlagung für 1897/98 belief ſich für die 18 größten preußiſchen Städte pro Steuerzahler das durchſchnittlich ver⸗ anlagte Einkommen und Vermögen in Mark: 2 2 2 2 8 2 2 — .— — 8 213 2.— — S Städte E 5 2 Städte S 5 5 8 1 — %ꝓ— Frankf. a M. 4997 192977Köln 3014 109133 Aachen 3904131155fHannover 2992 77781 Charlottenbrg. 3814155318] Danzig 2911 56545 Düſſeldorf 3294127156] Halle 2905 87550 Breslau 3294 87412J Magdeburg 2755 90786 Elberfeld 3213 105663 Berlin 2748147592 Stettin 3128] 828 16 Barmen 2607 86920 Königsberg 3081 6582 Altona 2244 66869 Krefeld 3026 71776] Dortmund 1950 67954 Hiernach gehört Charlottenburg mit einem Durch⸗ ſchnitts⸗Einkommen pro Steuerzahler von 3814 ℳ und einem Durchſchnittsvermögen von 155 318 ℳ pro Steuerzahter zu den drei wohlhabendſten Städten der Monarchie, wobei übrigens zu beachten iſt, daß gemäß der Eigenart der in Frage kommenden, geſetz⸗ lich vorgeſchriebenen Veranlagungen weder das Ein⸗ water noch. das Vermögen vollſtändig erfaßt werdenn 14 Der veranlagte Betrag belief ſich in den ] Eintommenſtener Vermogensfteuer Jahren I²0 Kopf pro Cenſit] pro Kopf pro Cenfit 1895/96 17,41 87,50 4,07 80,75 1898%2. ] 17.33 94.16 3,82 2851 1897/8 J: 17.6 95.45 ] 3,87 78,51 Dieſe Beträge werden nur von Frankfurt a. M. (pro Cenſit 1897/98 Einkommenſteuer: 141,90, Ver⸗ mögensſteuer: 98,49) übertroffen. 3. Indirekte Steuern. Nach Auskunft des Königl. Hauptſteueramts wurden im Jahre 1897/8 eingenommen: Zoll von ausländiſchen Gegenſtänden g 608,30 ℳ Branntwein, Verbrauchsabgabe 419,75 „ Zuſchlag zur Verbrauchsabgabe 120,30 „ Brauſteuer , . 242 131,30 „ Hierunier Steuer für Malz 88 189.60 ℳ Hierunter Steuer für Surrogate 1352.85 „ (Speziell von Charlottenburger Brauereien, den Reſt zahlten Ber⸗ liner Brauereien.) Brauſteuerzuſchlag f. Berl. Brauereien 37 725,38 „ Uebergangsabgabe von Bier (Süd⸗ deutſchiand, 2,91 „ Preußiſche Stempelſteuer 67 092,20 „ Reichs⸗Stempelſteuer. 8 388,40 „ Zuſammen 365 488,54 b) Gemeindeſtenern. 1. Gemein deeinkommenſteuer. Die Gemeindeeinkommenſteuer wurde im Ver⸗ waltungsjahre 1897/8, wie bisher, als Zuſchlag zur Staatseinkommenſteuer erhoben; letzterer betrug 97 vom Hundert. Die Heranziehung der Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 jähr⸗ lich zur Deckung der kommunalen Bedürfniſſe war nicht erforderlich. Der bezügliche Beſchluß der ſtädti⸗ 3 10. Februar * ſchen Behörden vom 26. Marz 1897 iſt vom Be zirksausſchuß in Potsdam unterm 12. April 1897 — B. 2063 — genehmigt worden. 23. Dezember 1897 Durch Gemeindebeſchluß vom 26. Jannar 1898 hat § 10 des Gemeindebeſchlufſes vom 27. Mai 1895 betr. die Veranlagung und Erhebung der direkten Gemeindeſteuern, welcher lautett: Die Bekanntmachung der Steuern an die Steuerpflichtigen hat in allen Fällen durch eine beſondere Mitiheilung an jeden Steuerpflichtigen zu erfolgen folgenden Wortlaut erhalten: Soweit die vom Staate veranlagten Steuern die unveränderte Grundlage der Zuſchläge bilden, erfolgt die Bekanntmachung der Gemeindſteuern durch die Veröffentlichung der zur Erhebung gelangenden Prozentſätze, in allen anderen Fällen durch beſondere Mittheilung an die Steuerpflichtigen. Bei Zugängen im Laufe des Jahres erfolgt ſtets beſondere Mittheilung. Gegen die Veranlagung zur Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer ſind im Laufe des Berichtsjahres. 289 Einſprüche erhoben worden. Davon hatten. 210 Erfolg, während 79 1 I 1 5