— 116 — 2. Hundeſteuer. Nach der Hundeſteuer⸗ Ordnung beträgt die Jahresſteuer für jeden Luxushund 20 Mark. Rollen⸗ Veranl.⸗ Soll pro 1897/98 52 977,50 ℳ Zugang. 8 084,25 „ Abgang und Ansfall. 8 313,25 „ mithin Soll⸗Einnahme: 52 748.50 l Iſt⸗Einnahme einſchl. 10 ℳ Reſtee. . 52 758,50 „ Einſprüche gegen die Veranlagung 113 mit Erfolcgg. 8² als unbegründet zurückgewieſen. —5⁴ Klage im Verwaltungsſtreitverfahren wurde nicht erhoben. 3. Gewerbe⸗ und Betriebsſteuer. Nach dem Gemeindebeſchluß vom 24 /26. März 1897 wurde pro 1897/98 ein Zuſchlag von 97 0%? zu der vom Staate veranlagten, aber außer Hebung bleibenden Gewerbeſteuer erhoben. Zur Staatsgewerbeſteuer wurden veranlagt: In Klaſſe 1 31 Betriebe mit 61 684 ℳ I1 40 „ N 14 484 „ I1I11 367 „ 29 640 „ IV 2763 „, „, 44 392 „ Summa 3201 Betriebe mit 150 200 ℳ Hiervon entfallen auf außerhalb befindliche Zweigbetriebe. 16 162 „ bleiben für Charlottenburg 134 038 æ Hierzu Theilbeträge für die hier befindlichen, aber außerhalb veranlagten Zweigbetriebe 27 878 . Summa 161 916 ℳ Hiervon 97% 157 058,52 , Der Zugang beträgt 37 301.49 „ zuſammen 194 360,01 Abgang 12 401,55 ℳ Ausfall 970,22 „ ſind 13 371.77 „ bleibt Soll⸗Einnahme 180 988,24 . gegen das Vorjahr von. . 148 336,55 „ alſo mehr 32 651,69 ℳ Reſte verblieben am Jahresſchluß 2 051,07 „ Gewerbeſteuer⸗Einſprüche von den Zenſiten der Klaſſen I1II und IV find eingelegt: a) Klaſſe III 21, davon hatten Erfolg 18 b) Klaſſe IV 70, davon hatten Erfolg 64. Zur Gemeinde⸗Betriebsſteuer wurden veranlagt 1053 Be⸗ triebe mit 16 755 ¼ Zugang 2240 Zuſammen 24 695 Abgang 705 ℳ Ausfall 880 „ fRnd 1 585 „ bleibt Soll⸗Einnahme 23 110 ¾ gegen das Vorjahr von 21 390 „ alſo mehr 1 720 ℳ. Reſte verblieben am Jahresſchluß 90 „ 4. Grundſteuer. Der Beſtenerung wird der gemeine Werth der ſteuerpflichrigen Grundſtücke zu Grunde gelegt. Die Erhebung erfolgt nach einem für jedes Steuerjahr ſchluß feſtzuſtellenden und in orts⸗ durch Gemeindebe üblicher Weiſe bekannt zu machenden Satze von jedem Tanſend Mark des gemeinen Werthes der einzelnen Grundſtücke. Pro 1897/8 betrug dieſer Satz 2,10 Veranlagt wurden 3893 Grundſtücke — gegen 3779 im Vorjahr — nach einem gemeinen Werth von insgeſammt 698253 571 ℳ (666 132 449 im Vorj.). Grundſteuer 1 466 333,46 . Zugang 16 593,20 „ Summa 1 482 926,66 ℳ Abgang 20 519,89 „ bleibt Soll⸗Einnahme . 1 162 106,77 ℳ Reſte verblieben am Jahresſchluß 4 280,83 „ Einſprüche gegen die Grundſteuer⸗Veranlagung gingen ein 186, davon hatten 126 Erfolg. Klage im Verwaltungsſtreitverfahren wurde er⸗ hoben in 9 Fällen, davon mit theilweiſem Erfolg 2 und ohne Erfolg 6 1 Streitſache ſchwebt. 5. Umſatzſteuer. Nach Maßgabe der Umſatzſteuer⸗Ordnung vom 21. März 1895 wird vom 6. Mai 1895 ab von dem auf Grund einer freiwilligen Veräußerung er⸗ folgenden Eigenthumserwerb eines im Stadtbezirk belegenen Grundſtücks, Gebäudes oder eines Theiles eines ſolchen eine Stener von ein halb vom Hundert des Werthes des veräußerten Gegenſtandes erhoben. Wird das Eigenthum eines Grundſtücks pp. der vor⸗ bezeichneten Art im Zwangsverſteigerungsverfahren erworben, ſo iſt eine Steuer von ein halb vom Hundert von dem Betrage des Meiſtgebots, zu welchem der Zuſchlag ertheilt wird, zu entrichten. Die veranlagte Umſatzſteuer betrug 455 862,53 eℳ Abgang 719,14 „ . 455 143,39 l 313 414,88 „ alſo mehr 141 728,51 ſchluß. 70 900,55 „ bleibt Soll Einnahme gegen das Vorjahr von Reſte verblieben am Jahres Der Umſatz an Grundſtücken betrug 444 — gegen 351 im Vorjahre — davon wurden 336 — gegen 225 im Vorjahr — auf Grund freiwilliger Ver⸗ äußerung, 85 — gegen 117 im Vorjahr — im Zwangsverſteigerungsverfahren und 23 — gegen 9 — durch Tauſch erworben. Der Geſammtpreis für die freiwillig veräußerten Grundſtücke betrug 68 982 885 Die 85 Zwangsverkäufe brachten einen Erlös von 13 046 479 Einſprüche gegen die Veranlagung gingen ein 15, davon hatten Erfolg 5, ohne Erfolg mithin 10. Klage im Verwaltungsſtreitverfahren wurde in 5 Fällen erhoben, welche noch nicht entſchieden ſind. c) Die Steuerbelaſtung überhaupt. Die Iſt⸗Einnahmen an Steuern werden nach⸗ ſtehend pro 1897/98 in . zuſammengefaßt: 1. Staatseinkommenſteuer . 2 821 039 . Ergänzungsſteuer 641 345 „ Wandergewerbeſteuer 2 325 „ Fortſchreibungsgebühren 124 „ Indirekte Steuer 365 489 „ Zuſammen Staatsſteuern 3 530 322 2. Gemeinde⸗Einkommenſteuer 2 2117500 „ Hundeſteuer — 52 749 „ Gewerbeſteuer 202 958 „ Grundſteuer 1 462 535 „ Umſatzſteuer 384 819 „ Zuſammen Gemeindeſteuern 7 220 551 Staats⸗ u. Gemeindeſteuern . . 8 050 883 Pro Kopf ergiebt ſich ein Jahres⸗Steuerbetrag von 49,40 ℳ insgeſammt, wovon 23,50 ℳ auf die Staats⸗, 28.90 ℳ auf die Gemeindeſteuern entfallen, Beträge, wie ſie ſich ähnlich auch in Berlin ſtellen.