— 119 — rung auf 3½ % bis zum 30. April 1896 an den näher zu bezeichnenden Stellen einliefern, ſind die eutſprechend abzuſtempelnden Anleihe⸗ ſcheine gegen Erſtattung der Koſten der Con⸗ vertirung im Pauſchalbetrage von 25 Pfenni⸗ gen für Hundert, zuzüglich etwaiger erforder⸗ licher Obligationsſtempel zu belaſſen. Die hierzu erforderliche Allerhöchſte Genehmigung wurde auf Antrag des Magiſtrats unterm 29. Ja⸗ nunar 1896 mit der Maßgabe ertheilt, daß die in dem Privilegium vom 25. Juni 1885 feſtgeſetzte, auf einer 4% igen Verzinſung beruhende Tilgungsfriſt inne gehalten werde. Behufs Durchführung der Con⸗ vertirung trat der Magiſtrat zunächſt mit dem früheren Uebernahme⸗Conſortium der Anleihe (General⸗Direktion der Königlichen Seehandlungs⸗Societät, Direction der Diskonto⸗Geſellſchaft—Berlin und M. A. von Roth⸗ ſchild & Söhne — Frankfurt a. M.) in Verbindung. Dieſem Conſortium mußte gemäß § 10 des Ueber⸗ nahme⸗Vertrages vom 31. März 1885 eine gewiſſe Mitwirkung bei dem Convertirungegeſchäft zugeſtanden werden, da demſelben eine Emlöſungs⸗Proviſion von ¼0 % der bisherigen 4/ igen Anleihe vertragsmäßig gewährleiſtet war. Die Abſtempelung der von den Inhabern bis zum 30 April 1896 freiwillig zur Convertirung einzureichenden Stücke ſollte daher außer bei unſerer Stadt Haupt⸗Kaſſe auch bei den Geſchäfts⸗ ſtellen des Conſortmms erfolgen Wegen Uebernahme der nicht freiwillig (bis zum 30. April 1896) ein⸗ gereichten, ſondern vom 1. Oktober 1896 ab einzu⸗ löſenden und nach Abſtempelung auf 3¼. % weiter zu begebenden Stücke wurde eine beſchränkte Aus⸗ ſchreibung unter den bei der Uebernahme der 1885er und 1. Abtheilung der 1895er betheiligt geweſenen Bankhäuſern veranlaßt, welche im Anhange abge⸗ druckt iſt. Das Uebernahme⸗Conſortium der I. Abtheilung der 1895er Anleihe (Deutſche Bank, Nationalbank für Deutſchland und Jacob Landan) lehnte eine Be⸗ theiligung ab, weil ihm durch die Beſtimmung des § 3 der Bedingungen jeglicher Einfluß auf die Con⸗ vertirung genommen ſei. Es wurde daher das Gebot der General ⸗Direknion der Königl. Scehandlungs⸗ Societät in Verbindung mit ihren früheren Con⸗ ſorten angenommen, durch welches ein Uebernahme⸗ preis von 102,01 ℳ feſtgeſtellt wurde Die wegen Kündigung der Anleiheſcheine unter dem 3. März 1896 im Reichs⸗ und Staatsanzeiger⸗ im Regierungs⸗Amtsblatt, in Berliner und hieſigen Zeitungen erlaſſene Bekanntmachung iſt gleichfalls in der Anlage abgedruckt worden. In Folge dieſer Bekanntmachung gelangten bei den verſchiedenen Convertirungsſtellen zur Abſtempelung: bei der Generaldirektion der See⸗ handlung in Berlin bei der Direktion der Diskonto⸗ 636 500 geſellichaft in Berlin. 2 921 100 „ bei dem Bankhauſe M. A. v. Roth⸗ ſchilo & Söhne in Frankfurt g. M.... 384 500 , bei der Stadthanptkaſſe in Char⸗ lottenburg „4. 2 658200 Zuſammen: 1 598 300 ℳ Die hierbei von den Inhabern der Anleiheſcheine eingezogenen Koſten⸗Aufſchläge von 25 pro undert ℳ ſind mit 11 495,75 ℳ zur Deckung der onvertirungskoſten an die Stadthauptkaſſe abgeführt worden. Die Stücke ſelbſt wurden in der oberen rechten, von dem Rande umgebenen Ecke mit dem Aufdruck umgeben; „Herabgeſetzt auf 3¼ % vom 1. Oktober 1896 ab (Allerhöchſter Erlaß vom 25 Januar 1896). Der Magiſtrat. Die bei den auswärtigen Konver⸗ tirungsſtellen abgeſtempelten Anleiheſcheine wurden an unſere Stadt⸗Haupt⸗Kaſſe abgeliefert, bei welcher die Inhaber vom 1. Juli 1896 ab zuſammen mit den abgeſtempelten Stücken die neuen Zinsſcheine Nr. 3a bis 10 (Nr. 3 a für die Zeit vom 1. Juli bis ult. September über 4%, Nr. 3b für die Zeit vom 1. Oktober bis ult. Dezember 1896 über 3/2 %, die übrigen Nr. 4 bis 10 über 3½ % lautend) in Empfang zu nehmen hatten. Von den insgeſammt in Umlauf befindlich geweſenen Stücken der 1885 er Anleihe im Nominal⸗ betrage von 5 279 700 ℳ fehlten mithin noch Stücke über 681 400 ., welche vom 1. Oktober 1896 ab baar einzulöſen und nach erfolgter Abſtemplung eventl. in dieſer Höhe von dem Bankkonſortium zum Kurſe von 102.01 zu übernehmen waren. Nach Vereinbarung mit dem Uebernahme⸗Konſortium wurden von der Weiter⸗ begebung Stücke über 89 000 dℳ, darunter 88 800 ℳ für die planmäßige Tilgung im Jahre 1896 und ein Stück über 200 ℳ als Erſatzſtück für ein irrthümlich konvertirtes, bereits früher ausgelöſtes ausgeſchloſſen. Nach Vereinbarung mit der General⸗ Direktion der Seehandlungs⸗Sozietät ſollten von den zuerſt baar eingelöſten Stücken ſolche bis zum Ge⸗ ſammtwerthe von 89 000 ℳ (9 u 2000 ℳ, 18 3 1000, 36 à 500, 88 à 200 und 174 à 100 ℳj) zurückbehalten und von der Uebergabe an das Kon⸗ ſortium ausgeſchloſſen werden. Es blieben alſo im Höchftfalle von letzterem zu übernehmen Stücke über 592 600 ℳ Hinfſichtlich des Schlußſchein⸗Stempels ſei bemerkt, daß das mit der Seehandlung wegen Uebernahme der auf 3½ abgeſtempelten Anleihe⸗ ſcheine abgeſchloffene Uebereinkommen als ein bedingtes Anſchaffungsgeſchäfßt über ſämmtliche im Umlauf befindliche Stücke angeſehen worden iſt, welches in Betreff der Abgabenpflicht nach § § des Reichsſtempel⸗ geſetzes als unbedingtes zu gelten habe. Es mußte daher ein Schlußſchein über die ganzen, noch umlaufen⸗ den und ev. im Höchſtfalle zu übernehmenden 5 279 700 ℳ. — abzüglich der im Jahre 1896 plan⸗ mäßig zu tilgenden 88 800 ℳ. alſo über 5 190 900 mit ⅝o vom Tauſend ausgeſtellt werden. Die Hälfte des Siempels iſt von der Stadigemeinde erſtattet worden. Um die vom 1. Oktober 1896 ab beginnende nicht freiwillige Konvertirung der Anleihe zu fördern, wurde von uns 5 mal in 14tägigen bezw. 4wöchent⸗ lichen Friſten folgende Bekanntmachung in den öffent ⸗ lichen Blättern erlaſſen: „Diejenigen Inhaber von Anleiheſcheinen der ge⸗ kündigten 4 proz. Charlottenburger Stadtanleihe vom 1885, welche von dem ihnen in Folge unſerer Bekanntmachung vom 10. März cr. eingeräumten Recht der Abſtempelung von 4 auf 3½ pCt. inner⸗ halb der feſtgeſetzten Zeit, 1. bis 30. April cr., keinen Gebrauch gemacht haben, werden darauf aufmerkſam gemacht, daß die nicht konvertirten Stücke dieſer Anleihe und zwar Litt. 4 58 Stück à 2000 ℳ. — 116 000 ℳ „ B 117 „ aà 1000 „ — 117 000 „ „0 415 „ à 500 „ — 237 500 „ „ D 593 „ à 200 „ — 118 600 „ „ E 923. „ aà, 100 „ — 22500 zuſammen 2168 Stücke über 681 600 vom 1. Oktober d. J. ab bei den nachbenannten Zahlſtellen zum Nennwerth eingelöſt werden: 2) bei der Stadthauptkaſſe zu Charlotten⸗ burg im Rathhauſe, Berliner⸗Straße 73, b) bei der General⸗ Direktion der See⸗