— 120 — nachforderung in denjenigen Fällen abgeſehen werden, in denen der Stempelaufdruck über die Veränderung des Rechtsverhältniſſes ſchon vor Erlaß jener Ver⸗ handlungs⸗Societät zu Berlin W., Jäger⸗ ſtraße 21, () bei der Direktion der Diskonto⸗Geſell⸗ ſchaft zu Berlin W., Behrenſtraße 43/44, d) bei dem Bankhauſe M. A. von Roth⸗ ſchild und Söhne zu Frankfurt a. M., Fahrgafſe 146. Das Nummern⸗Verzeichniß der einzulöſenden Stücke kann bei den angegebenen Geſchäftsſtellen ein⸗ geſehen werden. Bei der Einlöfung werden die au! den Zinsſchein Nr. 3 für das Quartal Juli/September d. I. fälligen Zinſen mit 4 pCt. zur Auszahlung gelangen. Vom 1. Oktober er. ab hört die weiter« Verzinſung der gekündigten 4proz. Anleihe⸗ ſcheine von 1885 auf. Charlotlenburg, den 15. September 1896. Der Magiſtrat. Ferner haben wir auf Wunſch der Seehandlung gemäß § 6 der Bedingungen Interimsſcheine über den Betrag der nach Ablauf der Konvertirungsfriſt nicht zur Konverſion eingereichten Stücke (592 600 %) drucken laſſen und dieſelben dem Konſortinm zur Verfügung geſtellt. Dieſelben haben indeß eme praktiſche Verwendung nicht gefunden und ſind — wie hier vorweg bemerkt wird — überhaupt nicht in den Verkehr gebracht worden. Das Konſortium hatte vertragsmäßig diejenigen baar eingelöſten und auf 3½ % abgeſtempelten An⸗ leiheſcheine zu dem vereinbarten Preiſe zu über⸗ nehmen, welche ihm innerhalb der Zeit vom 1. Oktober 1896 bis 31. März 1897 würden übergeben werden. Es ließ ſich vorausſehen, daß trotz der häufigen Bekanntmachungen nicht alle im Umlauf befindlichen Stücke innerhalb der obigen Friſt zur Einlöſung ge⸗ langen würden. Thatſächlich ſind dann auch ſtatt der 592 600 nur Stücke über insgeſammt 511 000 ℳ zur Einlöſung gekommen, ſo daß am 31. März 1897 noch 81 600 rückſtändig waren. Die von den auswärtigen Zahlſtellen eingelöſten Stücke wurden unſerer Stadt⸗Haupt⸗Kaſſe eingeſandt, von letzterer auf 3½% abgeſtempelt, mit den neuen Zinsſchein⸗ bogen verſehen und ſodann nach und nach in größeren Poſten der Seehandlung übergeben. Da der für die Interimsſcheine verwendete Reichsſtempel auf den Stempel für die Origmalſtücke, welche zum zweiten Mal mit dem Reichsſtempel verſehen werden mußten, in Anrechnung gebracht werden konnte, ſo wurden zunächſt von jeder Ablieferung bei der Seehandlung gegen Deponirung der Zinsſcheinbogen die Interims⸗ ſcheine in den entſpechenden Werthen in Empfang genommen; ſodann wurde die Verſtempelung der Originalſtucke beim Haupt⸗Steuer⸗Amt für inländiſche Gegenſtände gegen Durchlochung der Stempelzeichen in den Interimsſcheinen bewirkt und endlich die Ueber⸗ gabe der Originalſtücke veranlaßt. Hinfichtlich des Reichsſtempels ſei noch erwähnt, daß die in der Zeit vom 1. bis 30. April 1896 von den Inhabern frei⸗ willig zur Konverlirung eingereichten Anleiheſcheine mit einem nochmaligen Reichsſtempel ſ. 3t. nicht verſehen worden find. Auf eine diesbezügliche An⸗ frage war uns von dem Provinzial⸗Steuer⸗Direktor zu Berlin unterm 17. Dezember 1895 mitgetheilt worden, daß eine derartige Abſtempelung hinfichtlich des auf 3½. % herabzuſetzenden Zinsfußes nich! ſtempelpflichtig ſei. In dem ſpäter ergangenen Finanz⸗ Miniſierial⸗Reſkript vom 3. Mai 1896 111 6272 crrn, ieruche die 12 02 300 0 m den alten Stücken zu bewirken insberabſetzung für ſtempel⸗ pflichtig erklärt. Jedoch ſollte von einer Stempel⸗ fügung bewirkt wäre. Der von der Uebergabe an das Konſortium ausgeſchloſſene Reſt der 4 igen Anleiheſcheine über 81 600 ℳ. iſt von uns für Rechnung der 12. plan⸗ mäßigen Tilgung im Jahre 1897 beſtimmt worden, ſo daß eine Wiederausgabe dieſer Stücke nicht erfolgt iſt. — Aus Anlaß der Konwertirung wurden ver⸗ einnahmt: an Koſtenaufſchlägen mit 25 für Hundert Mark die ſchon erwähnten 11 495,75 ℳ und an Coursgewinn 10 271 ℳ, zuſammen 21 766,75 dagegen wurden verausgabt: für Inſertionskoſten 1926,72 ℳ, für Stempel 529,60 ℳ, für den Druck der Zinsſcheinbogen und Interimsſcheine 2699,66 ℳ und für Einlöſungsproviſion und Verſchiedenes 5280,20 ℳ., zufammen 10 436,18 ℳ. Der Ueber⸗ ſchuß von 11 330,57 ℳ floß zum Kapitalfonds. B. Anleihe vom Jahre 1889. Die Anleihe iſt mit 12000000 ℳ aufgenommen, die Hälfte iſt mit 3½%, die Hälfte mit 4% verzinslich. Nach dem Allerhöchſten Privilegium vom 4. No⸗ vember 1889 konnte die 1889er Anleihe zu folgenden Zwecken verwendet werden: zur beſchleunigten Tilgung des Reſtes der 1874er Anleihe, zum weiteren Aus⸗ bau der Kanaliſation, zum Neubau einer Gasanſtalt einſchl. Grunderwerb, zu Grunderwerb für verſchiedene Gemeindeanlagen, zu Bollwerk⸗ und Brückenbauten, zur baulichen Erweiterung bezw. zum Neubau eines Krankenhauſes und eines Armen⸗ und Siechenhauſes, zu Dienſtgebäuden der ſtädtiſchen Centralverwaltung und endlich zu Neubauten für Schulzwecke (aus⸗ ſchließlich der Volkeſchulhäuſer). Thatſächlich ſind bis zum Jahresſchluß 1897/98 verwendet worden: 1. zur beſchleunigten Tilgung der 1874er Anleihe. .. 866 689,12 Ausbau der Kanaliſation . 3856 899,11 ℳ zum Neubau der Gasanſtalt I1 einſchl. Grunderwerb . 4480390,94 zu Grunderwerb für verſchie⸗ dene Gemeindeanlagen. . 1021 175,07 . zu Bollwerk⸗, Brücken⸗ und Wegebautenn zur Erweiterung bezw. zum Neubau des Krankenhauſes . Zu Dienſtgebäuden: a) Feuerwehr. 116 139,51 b) Desinfekti⸗ 2. 3. 4. 578 578,81 . 6. 320 459,79 —1 onsanſtalt . 48 551,49 c) Rathhaus. 8009,00 ℳ 172 700,00 zu Neubauten für Schulzwecke: a) Realgymu. . 19518,81 ℳ b) Mädchenſch. 28 990,73 c) Bürgerſch. 505 702,48 ℳ 554 242,02 ℳ. 9. 4) Amortiſation des Reſtkauf⸗ geldes für den Friedrich Carl⸗Platz. 18 000,00 b) Abortanſt. 32927,65 c) Druck und Stempel der Auleheſch. 21142424 72076,75 2 Sa. 11 923211,61 ℳ Verfügbar waren 12000000,00 ℳ Veſtand mithin Ende 1897/98 77788.3 ℳ