— 125 ſämmtlichen Berliner Bankhäuſern — ſoweit ſie mit dem Kaſſenverein im Abrechnungsverkehr ſtehen — einzuziehen und an die ſtädtiſchen Kaſſen abführen zu laſſen. Diesbezügliche Verhandlungen mit der Bank des Berliner Kaſſenvereins haben zu einem, unächſt auf die Dauer des Jahres 1898/99 gültigen ertragsſchluß geführt, durch welchen dieſe Bank die Erhebung und gebührenfreie Einziehung der Steuer⸗ beträge für Rechnung unſerer ftädtiſchen Kaſſen über⸗ nimmt, inſoweit dies von Charlottenburger Steuer⸗ zahlern beantragt wird. Das Nähere ergiebt ſich aus nachſtehend abgedruckter vom Magiſtrat am 25. März 1898 erlaſſenen Bekanntmachung: „Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir mit der Bank des Berliner Kaſſen⸗Vereins ein Abkommen getroffen haben, nach welchem jeder hierſelbſt Steuer⸗ pflichtige ſeine an unſere ſtädtiſchen Kaſſen abzuführenden Steuern pp. auf ſeinen ſchriftlichen Antrag bei einem genau zu bezeichnenden Berliner oder Charlottenburger Bankhauſe zahlbahr machen und durch Vermittelung der genannten Bank einziehen laſſen kann, ſofern die betreffenden Anträge rechtzeitig vor Beginn der Steuer⸗ erhebung dem Magiſtrat zugehen. Hierbei bemerken mir Folgendes: 1. Die Zahlbarmachung kann bei jedem Charlotten⸗ burger oder Berliner Bankhauſe erfolgen, welches mit der Bank des Berliner Kaſſenvereins in Abrechnungsverkehr ſteht. Falls ein Bankge⸗ ſchäft mehrere Geſchäftsſtellen — Filialen, Wechſelſtuben — hat, wird die Einziehung bei der Kaſſe der Zentrale bewirkt. Die Zahlbarmachung erſtreckt ſich auf ſämmtliche Steuern, welche durch die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg für Rechnung des Staates eingezogen werden, ſowie ferner auf ſämmtliche Gemeinde⸗ ſteuern, welche in die ſtädtiſchen Kaſſen fließen. . Die Einziehung der Steuern bei dem von den Steuerpflichtigen genannten Bankhauſe erfolgt durch Vermittelung der Bank des Berliner Kafſen⸗Vereins in der Weiſe, daß der letzteren nicht die einzelnen Steuerquittungen, ſondern in jedem Falle verſchloſſene Couverts, in welchem lediglich der Geſammtbetrag der einliegenden Quittungen vermerkt iſt, zur Einziehung über⸗ geben werden. Der Bank des Berliner Kaſſen⸗ Vereins iſt die Eröffnung der Couverts nicht geſtattet, ſo daß dieſelbe von dem Inhalte der Couverts keinerlei Kenntniß erhält. In dem ſchriftlichen Antrage muß der Steuer⸗ pflichtige ferner angeben: a) die verſchiedenen Arten der von ihm zu ent⸗ richtenden Steuern, b) die aus den Veranlagungs⸗Benachrichtigungen pro 1898/1899 erſichtlichen Heberollen⸗ Nummern, c) ſeine Wohnung und die Lage ſeiner Grund⸗ ſtücke, ſofern es ſich um Realabgaben handelt. Formulare zu derartigen Anträgen können bei der Stadthauptkaſſe, der ſtädtiſchen Steuerkaſſe, der Bank des Berliner Kaſſen⸗Vereins, Hinter der Katholiſchen Kirche Nr. 2, ſowie bei allen betheiligten 14 unentgeltlich in Empfang genommen en. Alle Anträge, welche nicht wegen verſpäteten Eingangs oder ſenmger Mängel ablehnend beſchieden werden müſſen, ſind ohne Weiteres als genehmigt anzuſehen.“ Darüber, wie ſich dieſe Einrichtung bewährt hat und in welchem Maaße ſie von den Steuerzahlern in Anſpruch genommen iſt, wird im nächſten Jahre berichtet werden. g) Ueberſicht über die Einnahmen und Ausgaben nach beſonderer Gruppirung der Herkunft und Beſtimmung. Einnahmen pro 1897/98. (Die außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben ſind durch einen Stern bezeichnet.) 1. Steuern. Einkommenſteuer (97 % Zuſchlag zur Staatsſteuerveranlagung) Gewerbeſteuer (97 % Zuſchlag 2 117 499,86 zur Staatsſteuerveranlagung) 179 818,43 Betriebsſteuer von Gaſtwirth⸗ ſchaften. 23 140,00 Gemeindegrundſteuer (0,21 % vom gemeinen Werth). 1 462 534,69 Umſatzſteuer für Grundbefitzwechſel (0,5 % des Werthes/ Hundeſteuer (20 ℳ pro Hund) Steuer⸗Reſtee. Zuſammen Steuern 2. Gebühren und ähnliche Bei⸗ träge. Standesamtsgebühren (1755,50) und für Familienſtammbücher 384 818,74 52 748,50 102 736,80 . . 4 323 297,02 2 871,00 (1115,50)0. Jagdſcheingebühren 2 303,60 Fleiſchſchaugebühren 11 323,90 Desinfektionsgebühren 2 921,85 Aichgebühren. 781,12 MarktſtättegeldUk 42 350,00 Anlage⸗, Krahn⸗, Lade⸗, Wiege⸗ gebühren 17 581,24 Kanaliſationsgebühren, laufende 444 286,83 »Kanaliſationsgebühren von Nach⸗ bargemeinden und Privaten, beſondere 156 753,25 »Kanaliſationsgebühren, einmalige Beiträge 335 354,53 Kanaliſationsgebühren von der Gemeinde Schmargendorf (10 000) und andere 23 920,33 Hebe⸗ und Erecutionsgebühren 7 763,91 Zuſammen Gebühren u. Beitrage 1 048 231,56 3. Beiträge zur Unterhaltung und Reinigung der Straßen. Von der Provinz Brandenburg (3708) und der Stadt Berlin 64650).. 18 358,00 Von Straßenbahnen 107 083,24 Von Anliegernr 74 186,94 Zuſammen Beiträge für die Unterhaltung des Straßen⸗ pſtaſtersss.. 192628,18 4. Entſchädigung für die ehem. Abgabe von Vieh und Ge⸗ treide von der Provinz Brandenburg 2 4 9 334,56