für die Depoſital⸗Verwaltung und ein ſtellvertretendes Mitglied der Voreinſchätzungs⸗Kommiſſion. Der zur Vorberathung des Stadthaus⸗ halts⸗Etats für 1898/99 eingeſetzt geweſene Ausſchuß hat wie im Vorjahr 7 Sitzungen abge⸗ halten. Der Rechnungs⸗Reviſions Ausſchuß hat 5 (7) Sitzungen abgehalten. Er hatte im Ganzen 17 (21) Jahresrechnungen und Baurechnungen zu erledigen. In den 28 Stadtverordneten⸗Sitzungen waren Stadtverordnete anweſend: am 5.⅝1: 58 am 26/3: 52 am 7./: 51 „12./1. 55 „ 30/: 54 „ 14/%. 63 „ 26¼. 53 „ 13¼1 48 „ 28%:. 48 „ 94½2⸗ 57 „ 27.½¼. 50 „ 12/0: 53 223%2: 49 „ 11./: 353 „ 26.¾10: 37 „ 24½3. 54 ,„ 18./5: 48 „ 9¾1. 52 94%ð3: 54 „ 8.¾: 60 „ 23./11: 52 „46./3: 58 „ 15.)6:. 26 „ 7./12: 33 „17½: 21 „ 29./: 49 „ 21/2: 60 „„23./3: 59 durchſchnittlich pro Sitzung 53. Im Vorjahre waren durchſchnittlich nur 40 Stadtverordnete anweſend geweſen. Von den Stadtverordneten haben Theil ge⸗ nommen 6 (4) an allen Sitzungen (Barnewitz 1, Buka, Foerſtner, Protze, Scholz, Schwarzloſe), 7 an 27 Sitzungen 5 an 19 Sitzungen 9 7% 26 1 1 74 18 1 6 74 25 74 1 7¹ 17 1 4 74 24 77 1 1 15 71 7 11 23 74 2 1 14 71 4 11 22 7 2 1 13 74 6 71 21 7 1 71 10 77 3 20 1 6 71 Vom Januar 1899 ab finden die Stadtverordneten⸗ Sitzungen an jedem Mittwoch ſtatt. Die Liſte der ſtimmfähigen Bürger für das Jahr 1898 wies 26 831 (1897: 24 276) wahlbe⸗ rechtigte Perſonen nach mit einem Geſammtſteuer⸗ betrage von 4 566 364,59 ℳ. (3 938 491,33 ℳe). Das Steuerdrittel beträgt hiernach 1 522 121,53 ℳ Die I. Abtheilung, welche 247 (231) Wähler umfaßte, ſchloß mit dem Steuerbetrage von 2854,20 ℳ (2563,40 ℳ). Die II. Abtheilung, 1231 (1111) Wähler enthaltend, begann mit 2850,70 (2555,80) ℳ; und ſchloß mit 663,32 (660,99) ℳ Die III. Abtheilung, mit dem Steuerbetrage von 662,70 ℳ. (660,98 ℳ) beginnend, umfaßte 25 353 (22 934) Wähler. Von den Wählern der II. Abtheilung entfielen auf den 1. Wahlbezirk 366 (371), auf den 2. 407 (350) und auf den 3. Wahlbezirk 458 (390) Wähler. In der III. Abtheilung entfielen 3799 (3359) auf den 1., 3954 (3474) auf den 2., 3530 (3405) auf den 3., 3342 (3035) auf den 4., 3312 (3119) auf den 5., 3991 (3420) auf den 6. und 3427 (3122) Wähler auf den 7. Wahlbezirk. 5 3. Ehrungen. a. Aus Anlaß der am 30. November 1897 be⸗ gangenen Feier des 80. Geburtstages des Kgl. Univerſitätsprofeſſors Dr. Theodor Mommſen haben die ſtädtiſchen Körperſchaften den Jubilar zum Ehrenbürger der Stadtgemeinde Charlottenburg er⸗ nannt, auch iſt gleichzeitig von Seiner Majeſtät dem Kaiſer und König Allerhöchſt genehmigt, die Straße 1 Abth. v des Bebauungsplanes als „Mommſen Straße“ zu benennen. Von dieſer Ehrung wurde Herr Profeſſor Dr. Mommſen an ſeinem 80. Ge⸗ burtstage durch ein gemeinſchaſtliches Glückwunſch⸗ ſchreiben des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗ Verſammlung in Kenntniß geſetzt. Von Herrn Profeſſor Mommſen ging hierauf folgendes Dank⸗ ſchreiben ein: „Charlottenburg, den 10. Dezember 1897. Geehrter Herr Oberbürgermeiſter! Die zweifache Ehre, welche der Magiſtra: und die Stadwerordneten⸗Verſammlung unſerer Stadt mir in Ver anlaſſung meines achtzigſten Geburtstags erwieſen haben, die mir in Ansſicht geſtellte Uebergabe des Ehrenb irger briefes ſowie die Benennung einer unſerer Straßen mit meinem Namen, verpflichtet mich zu aufrichtigem Dank. Ich habe es oft bedauert, daß meine amtliche Stellung und meine ſonſtigen Pflichten es mir nicht verſtattet haben, in eingreifender Thätigkeit meine Bürgerpflichten zu er⸗ füllen: aber man lann nicht alles leiſten, was man leiſten ſollte, und nun um ſo mehr habe ich Ihnen und den ge⸗ nannten beiden Kollegien meinen Dank zu ſagen. Hochachtungsvoll ergebenſt gez. Mommſen.“ Die Ueberreichung des durch Profeſſor Doepler d. IJ. angefertigten Ehrenbürgerbriefes hat am 12. März durch die Herren Bürgermeiſter Matting und Stadtverordneten⸗Vorſteher Ur. Jaff“ ſtattge⸗ funden. Der Ehrenbürgerbrief hat folgenden Wort⸗ laut: „Wir, Magiſtrat und Stadtverordneten der Königlichen Reſidenzſtadt Charlottenburg, haben auf Grund der Städteordnung beſchloſſen, Herrn Profeſſor Dr. Theodor Mommſen zur Feier ſeines 80. Geburtstages das Ehrenbürgerrecht zu verleihen, in der Erwägung, daß Herr Profeſſor Mommſen bereits über zwei Jahrzehnte der Bürgerſchaft Charlottenburgs angehört; in der Erkenntniß des hohen idealen Werthes wiſſenſchaft⸗ licher Arbeit für die nationale Kultur und in aufrichtiger Be⸗ wunderung der unübertrefflichen Verdienſte, die Herr Mommſen auf dem (Gebiete der hiſtoriſchen Wiſſenſchaften als Forſcher und Geſchichtsſchreiber erworben hat; in gerechter Würdigung des tiefen Einfluſſes, den er als hochgeſinnter Gelehrter und Univerſitätslehrer nahezu ein halbes Jahrhundert lang auf die ſtudireude Jugend, auch unſerer Stadt, insbeſondere auf die Lehrer an den höheren Schulen ausgeübt hat; und in der Anerkennung ſeines beharrlichen Strebens, durch Wort und Schrift den Sinn und das Verſtändniß für die Selbſtwerwaltung zu wecken und zu fördern, auf der das (Ge⸗ deihen alles ſtädtiſchen und nationalen Lebens beruht. Deſſen zur Urkund iſt dieſer Ehrenbürgerbrief ausgefertigt worden. Charlottenburg, den 30. November 1897. Der Magiſtrat. (2 Unterſchriſten). Die Stadwerordneten.“ (2 Unterſchriften).