— 19 — Für Un terhaltung der Fernſprechleitungen (Titel 17 Poſ. 3) ſtanden 4000 ℳ zum Soll. Die Ausgaben betrugen 4700,22 ℳ, Die Mehrausgabe iſt durch die „ . der Centrale und Herſtellung neuer Fernſprechverbindungen, hauptſächlich aber durch die am 15. Dezember 1898 erfolgte Einſtellung einer Telephoniſtin zur Bedienung der Centrale entſtanden. In Ermangelung einer entſprechenden Poſition mußten die Diäten — monatlich 60 ℳ — aus der obigen Poſition gezahlt werden. Neu an das Fernſprechnetz ſind u. A. ange⸗ ſchloſſen: a) das Büreau des Arbeitsnachweiſes, 5) die Volksbadeanſtalt, (% das Miethshaus Kaiſer Friedrich⸗Straße 86, 4) die Wohnbaracken am Neuen Fürſtenbrunner Wege. Für Reinigung der Verwaltungsräume (Titel 11) ſtanden nach dem Etat 8075 ℳ zur Ver⸗ fügung, ausgegeben ſind infolge Vermehrung der Büreauräume auf dem Rathhausgrundſtück 30 mehr: 8105 ℳ b) Fürſorge für die Hinterbliebenen, Penſionen, Unterſtützungen. Bei der Brandenburgiſchen Wittwen⸗ und Waiſen⸗Verſorgungsanſtalt war die Stadt Charlottenburg am 1. April 1898 mit 140 penſions⸗ berechtigten Beamten und Angeſtellten ſowie 36 Lehrern der höheren Lehranſtalten mit einem Geſammt⸗Dienſteinkommen von 576 120 ℳ be⸗ theiligt. Der Zugang an Mehrgehalt infolge Gebaltszulagen betrug 1225 ℳ, während durch das Ausſcheiden von 3 Beamten aus ihren bisherigen vunkt vorhanden geweſenen Wittwengeldempfängern bewilligt. 5 26 September1894 Auf Grund des Ortsſtatuts vom1 Rovember 1897 betr. die Gewährung von Wittwen⸗ und Waiſengeld an die Hinterbliebenen der ſtädtiſchen Beamten und 1. 42 und Lehrer der ſtädtiſchen Schulen wurden gezahlt: a) Wittwengeld 3669,94 . 5) Waiſengeld 298,14 Zuſammen 3968,08 Etatsmäßig ſtanden nur 412 ℳ zur Ver⸗ fügung, ſodaß im Laufe des Berichtsjahres ein Zu⸗ gang von 3556,08 ℳ eingetreten iſt. Im Vorjahre wurden 112 ℳ verausgabt. An Ruhege hältern waren im Etat 11 471,00 ℳñ feſtgeſetzt. Gezahlt ſind 10 486,84 „ ſodaß ein Abgang von 984,16 zu verzeichnen war. Der Abgang gegen das Etatsſoll betrug 2137,50 ℳ Der Zugang „ 7 1153,34 „ mithin Mehrabgang wie oben 58116 Der Abgang iſt durch den Tod des früheren Stadtſyndikus Wittchow entſtanden, der Zugang durch die Penſionirung des Büreau⸗Vorſtehers Schilling, des Schuldieners Rietz und des Portiers im Krankenhauſe, Schultze. Im Vorjahre wurden an Ruhegehältern 11 471 ℳ gezahlt. Gegen die im Etat vorgeſehenen widerruf⸗ lichen Unterſtützungen und Erziehungs⸗ beihilfen im Geſammtbetrage von 4340 ℳ iſt im Laufe des Berichtsjahres ein Zugang von 990 ℳ eingetreten. Es ſind zur Zahlung gelangt: a2) widerrufliche Unterſtützungen an 11 Wittwen Stellungen, durch Penſionirung eines Beamten, 2 ſowie durch den Tod des Cwechcgermeiters Fritſche bezw. 90 ¼ verſtorbener Sen % ein Abgang von 9630 ℳ entſtanden und ſomit ein 180.— 500 0 ibilſen für 8 Ki — 29 %4 Geſammt⸗Dienſteinkommen von 567 715 ℳ. ver⸗ b) Knnorv eihilfen für 8 Kinder 1120 blieben iſt. An Beiträgen waren hiervon 5 pEt. verſtorbener Beamten 120 „ ) widerrufliche Unterſtützung an einen — 28 385,75 ℳ. gegen 27 546 ℳ im Vorjahre zu 2 4 9 iahre, z Kämmereiarbeiter entrichten. Am Schluſſe des Berichtsjahres blieben 136 Beamte, darunter 5 Penſionäre, ſowie 36 Lehrer der höheren Lehranſtalten bei der Anſtalt betheiligt. 690 „ zuſammen 5330 ℳ Die Bewilligung zu ) beruht auf Gemeinde⸗ Die Brandenburgiſche Wittwen⸗ und Waiſen⸗Ver⸗ ſorgungsanſtalt hat vom 1. April 1898 ab für alle von da ab fällig werdenden Hinterbliebenenanſprüche das Wittwengeld ebenfalls auf 40 vom Hundert mit der Maßgabe erhöht, daß daſſelbe in der Regel mindeſtens 216 ℳ betragen ſoll. Dieſe Ver⸗ günſtigung iſt auch den bereits vor obigem Zeit⸗ beſchluß vom S. Imt 1898. An einmaligen Unterſtützungen aus Anlaß von Erkrankungen von Beamten und deren Familien⸗ angehörigen wurden an 7 Beamte zuſammen 1600 ℳ gezahlt. Die einzelnen Unterſtützungen ſchwankten zwiſchen 200 und 300 t 1I. Gemeindegebiet und Benölnerung. 1. Gemeindegebiet und gebanungsplan. Die Verhandlungen betreffend die Regulirung der Grenze mit Dt. Wilmersdorf ſind im Berichts⸗ jahr zum Abſchluß gekommen mit dem Ergebniß, daß der neue Zuſtand am 1. April 1899 in Kraft trat. Die Verhandlungen mit der Königlichen Regierung behufs anderweiter Regulirung der Weich bildgrenze im Südweſten und Einverleibung der dem Fiskus gehörigen Enklaven ſind noch nicht zum Ab⸗