Heinrich von Preußen, dem hohen Protektor des 15. Deutſchen Feuerwehrtages am 9. Juli. Hieran ſchloſſen ſich techniſche Vorträge in der Flora über feuerſichere Baukonſtruktion, Spritzenprüfungen, Feuer⸗Alarm⸗Vorrichtungen ꝛc. Zur Ehre des Tages wurde am Abend in den Feſträumen der Flora ein Kommers veranſtaltet, zu welchem von Seiten der Stadt alle Theilnehmer des 15. Deutſchen Feuer⸗ wehrtages Einladung erhielten. Am Sonntag den 10. Juli Vormittag hielt der Deutſche Feuerwehrausſchuß Sitzungen ab und Nach⸗ mittag fanden die Vorführungen der Feuerwehr der Stadt Charlottenburg und der freiwilligen Feuer⸗ wehren der Provinz Brandenburg ſtatt. Der 11. und 12. Juli wechſelte mit Sitzungen der Ausſchüſſe, Beſichtigungen von intereſſirenden Baulichkeiten, Feuerwachen ꝛc. und mit Vergnügungsfahrten ab; womit dann der 15. Deutſche Feuerwehrtag ſein Ende erreichte. Die Berliner Feuerwehr hatte in dankenswerther Weiſe ihr Muſikkorps zum Konzert auf dem Ausſtellungsplatze zur Verfügung geſtellt. Leider hatten alle Veranſtaltungen unter der Ungunſt der Witterung außerordentlich zu leiden. Der hohe Protektor nahm in Erinnerung an dieſe Tage eine Mappe mit Photographien vom Feſt⸗ platz und Bildern der hieſigen Berufsfeuerwehr ent⸗ gegen. Dieſe Mappe wurde durch eine Deputation am 7. Dezember 1898 überreicht. Am 28. Januar 1899 beehrte Seine Königliche Hoheit die Oſtfeuer⸗ wache mit ſeinem Beſuche, nahm dieſelbe in Augen⸗ ſchein und ließ ſich ein vom Brandmeiſter Michel geleitetes Löſchmanöver vorführen. Seine König⸗ liche Hoheit verfolgte alle Einzelheiten mit regem Intereſſe und bat um Mittheilung von weſentlichen Neuerungen im Feuerlöſchweſen. 5) Perſonal. Stärke des Korps. Die Stärke des Korps betrug am Schluſſe des Jahres insgeſammt 86 Mann und zwar wie folgt: Chargen Duch Duch Summa Branddirektor 1 1 Brandmeiſter 1 1 2 Feldwebel 1 1 Oberfeuerwehrmänner. 6 5 11 Feuerwehrmänner 36 35 71 Zuſammen 45 41 86 Neueinſtellungen fanden im Jahre nicht ſtatt. Das Lebensalter des Perſonals betrug am 31. März 1899 beim Feldwebel und den Oberfeuer⸗ wehrmännern 27 bis 42 Jahr, bei den Feuerwehr⸗ männern 22 bis 47 Jahr (die meiſten 24 und 25). Das Dienſtalter betrug beim Feldwebel 4 Jahre, bei den Oberfeuerwehrmännern 2¾ bis 12, bei den Feuerwehrmännern bis zu 13 Jahren, worunter 3 über 10 Jahre, 34 von 1 bis 2 ren, 13 von weniger als 1 Jahr. Zur Aufrechterhaltung der nöthigen Disziplin mußten leider wieder folgende ſehr zahlreiche Strafen verhängt werden: 50 Strafpoſten: 32 Feuerwehrmänner mit 104 Stunden. einfacher Verweis: 5 Feuerwehrmänner mit 6 Verweiſen. ſtrenger Verweis: 2 Oberfeuerwehrmänner mit 2 Verweiſen, 8 Feuerwehrmänner mit 10 Verweiſen. Strafarbeit: 10 Oberfeuerwehrmänner mit 7 Tagen, 15 Feuerwehrmänner mit 16 Tagen. Strafwachen: 6 Oberfeuerwehrmänner mit 6 Tagen, 20 Feuerwehrmänner mit 29 Tagen. Geldſtrafen: 1 Feuerwehrmann mit 1 Tag Lohnabzug, 2 Fahrer mit je 1 Mark, 1 Fahrer mit 0,50 Mark. Entlaſſung: 1 Oberfeuerwehrmann, 7 Feuerwehrmänner. Die Lohnverhältniſſe nebſt Ruhegehalt ſind un⸗ verändert geblieben Sie waren folgende: Der Lohn der Oberfeuerwehrmänner betrug außer freier Bekleidung 1300 bis 1600 Mark; nach je 2 Jahren werden Zulagen von 60 Mark ge⸗ währt. Der Lohn der Feuerwehrmänner betrug neben freier Bekleidung 1100 bis 1400 Mark mit Steige⸗ rungen von 60 Mark nach je 2 Jahren. Die Ober⸗ feuerwehrmänner und Feuerwehrmänner ſind nicht Gemeindebeamte; um indeſſen die Zukunft derſelben zu ſichern, iſt eine Ordnung betreffend ein Ruhe⸗ gehalt der Feuerwehrmannſchaften und die Fürſorge für die Wittwen und Waiſen der bei der Aus⸗ übung ihres Berufes verunglückten Feuerwehrmann⸗ ſchaften aufgeſtellt worden, welche die Beſtätigung der Gemeindebehörden gefunden hat. Dieſelbe trat am 1. Januar 1898 in Kraft. c) Telegranhie. Die Frage der Umänderung der jetzigen ober⸗ irdiſchen Feuertelegraphenleitung in eine unterirdiſche Kabelanlage beſchäftigte die Deputation eingehend. Die Erörterungen haben jedoch zu einem endgültigen Beſchluß noch nicht geführt. Vom 16.—19. Januar wurde von Mannſchaften der Wehr eine direkte Telephonleitung von der Unfallſtation XI, March⸗Straße 22, nach Polizei⸗ Revier vI, March⸗Straße 3, gelegt. Im Laufe des Berichtsjahres ſind 7 neue Feuermelder eingeſchaltet worden. Es ſind dies die Melder: Kurfürſten⸗Straße 111, Kurfürſtendamm 27, Kant⸗Straße 117, Sophie Char⸗ lotten⸗Straße 96, Berliner Straße 51, Hutten Straße (Ldw. Loewe), Straße 122 (Dr. Knöffler). Dieſe 7 Feuermelder ſind in eiſernen Gehäuſen montirt und als öffentliche Feuermelder an den Straßenfronten der Gebäude befeſtigt. Weitere 18 Feuermelder, welche in hölzernen Gehäuſen montirt und im Innern der Gebäude an⸗ gebracht waren, ſind umgearbeitet, in eiſernen Ge⸗ häuſen montirt und als öffentliche Melder an den Straßenfronten der Gebäude befeſtigt worden. Es ſind folgende Melder: Charlottenburger Bahnhof, Bismarck⸗Straße 113, Hippodrom, Berliner Straße 133, Franklin⸗Straße 11, Salzufer 8, Salzufer 2, Peſtalozzi⸗Straße 40, Kirch⸗ Straße 20, Kaiſerin Auguſta⸗Allee 4, Spandauer