2. Invaliditäts⸗ und Altersverſicherung. Beim Markenkleben werden immer noch viele Verſtöße durch Verwendung unrichtiger Marken ete. begangen, woraus uns ſehr umfangreiche Arbeit erwächſt. Namentlich im letzten Vierteljahr des Berichtsjahres in welchem der Hauptumtauſch der vollgeklebten Karten des abgelaufenen Jahres begann, iſt dieſe Arbeit ganz bedeutend geſtiegen, weil die meiſten Fabriken und ſonſtigen Gewerbetreibenden die am 4. Juli v. Is. bei der hieſigen Allgemeinen Orts⸗Kranken⸗Kaſſe eingetretene Erhöhung des Durch⸗ ſchnittlohnes trotz wiederholter Bekanntmachung nicht beachtet und daber von dieſem Zeitpunkt ab für die Mehrzahl ihrer Arbeiter pp. zu niedrige Marken ge⸗ klebt hatten, für welche nun höherwerthige durch uns im umſtändlichen Berichtigungsverfahren von den betreffenden Arbeitgebern eingefordert und verwendet werden mußten. Die Zahl der im letzten Viertel⸗ jahr uns zur Berichtigung eingelieferten Karten betrg 476 gegen 133 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im ganzen Berichtsjahre betrug die Zahl der berich⸗ tigten Karten 777 (gegen 399). Dabei ſind noch von dem Kontrollbeamten der Verſicherungsanſtalt bei ſeinen diesjährigen Reviſionen in den Fabriken etc. Karten in großer Zahl ſogleich ſelbſt berichtigt worden. Auch infolge des Umſtandes, daß die angrenzen⸗ den bezw. mit ihren Bezirken auf Charlottenburger Gebiet übergreifenden Berliner Poſtanſtalten nur Marken der Verſicherungs⸗Anſtalt Berlin verkaufen, welche für Charlottenburg nicht gelten, ſind fort⸗ geſetzt umſtändliche Kartenberichtigungen nothwendig geweſen. Die betreffenden Poſtanſtalten ſind jetzt auf unſere Ver nlaſſung von der Oberpoſtdirektion Berlin angewieſen, im Schalterraum durch ſichtbares Plakat auf die nächſtgelegene Poſtanſtalt bezw. Marken⸗ verkaufsſtelle hinzuweiſen, bei welcher die für Char⸗ lottenburg nur gültigen Invalidenmarken der Ver⸗ ſicherungs⸗Anſtalt Brandenburg zu haben ſind. Gleichzeitig iſt letzterer anheim gegeben, private Markenverkaufsſtellen in der betreffenden Stadtgegend einzurichten. Dies iſt inzwiſchen auch geſchehen. Altersrenten⸗Anträge ſind 23 (im Vorjahr 24) geſtellt. Davon ſind erledigt 16 (19) oder 70%, (79“ „ durch Bewilligung einer Jahresrente von 127,20 %/ bis zum Höchſtbetrage von 191,40 ℳ. 3 (1) durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſetzlichen Vorbedingungen. Unerledigt blieben 4 Anträge wie im Vorjahre. Invali denrenten⸗Anträge ſind 137 (im Vor⸗ jahr 125) geſtellt; mit Einſchluß der am Schluß des Vorjahres unerledigt gebliebenen 32 (36) waren mithin 169 (161) Anträge zu erledigen. Davon ſind erledigt: 115 (97) oder 68% (60%) durch Bewilli⸗ einer Jahresrente von 116,40 ℳ bis zum gu Hochſtbetrage von 160,80 ℳ., 22 durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſetz⸗ lichen Vorbedingungen, 2 durch Tod bezw. Verzug der Antragſteller nach Außerhalb. 30 Anträge blieben am Jahresſchluß unerledigt. Auf Grund der §§ 4, 122 und 124 des In⸗ 79 validitäts⸗ und Altersverſicherungsgeſetzes ſind 26 (im Vorjahre 35) Anträge bezw. Streitigkeiten in In⸗ validitäts⸗ pp. Verſicherungs⸗Sachen dem Magiſtrat zur Entſcheidung unterbreitet. Die Streitigkeiten pp. betrafen überhaupt: n) Verſicherungs⸗ und Beitrags⸗ pflicht (§ 122 des Geſ.) in 15 (21) Fällen 5) Berechnung und Anrechnung der Beiträge (§ 124 d. Geſ.) „ 1 (4 „ () Anträge auf Befreiung von der Verſicherungspflicht auf Grund des § 4 Abſ. 3 des Geſetzese „ 10 (10) „ Sa. wie oben in 26 (35) Fällen Die diesſeitigen Entſcheidungen auf Grund des § 124 ſind endgültig, gegen die übrigen iſt Beſchwerde an den Regierungspräſidenten zuläſſig. Es ſind erledigt: durch förmliche und 5) d. i. 23 % (23 a, durch Vorbeſcheid, Zurücknahme und auf andere Weiſe (u—“% 20 (27) Entſcheidung 6 (8) Fälle 1 Sa. wie oben Gegen die diesſeitigen Entſcheidungen iſt keine (im Vorjahre in 6 Fällen) Beſchwerde erhoben. 3. Unfall⸗Verſicherung. Auf Grund des Geſetzes über die landwirth⸗ ſchaftliche Unfallverſicherung fungirt der Stadtaus⸗ ſchuß als Sektions⸗Vorſtand der den Stadtkreis Charlottenburg umfaſſenden Sektion 1 der branden⸗ burgiſchen landwirthſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft. Als ſolcher liegen ihm neben verſchiedenen anderen ſtatutariſchen Verpflichtungen namentlich die Wahl der Vertrauensmänner, die nothwendigen Feſtſtellun⸗ gen bei Unfällen, die Veranlagung der verſicherungs⸗ pflichtigen Betriebe, die Einziehung der jährlichen Umlagebeträge u. ſ. w. ob. Im Berichtsjahre ſind 10 (6] Unfälle zur Anzeige gekommen, ſodaß mit dem im Vorjahr unerledigt gebliebenen einem Unfalle 11 (6„ zu erledigen waren. In § (3 Fällen war die Arbeitsunfähigkeit nur von kurzer Dauer, ſo daß ein Entſchädigungsanſpruch überhaupt nicht eintrat. In einem Falle wurde volle Erwerbsunfähigkeit (100% ) mit einer Jahresrente von 500 ℳ, in einem andern Falle nur theilweiſe (25%) und vorüber⸗ gehende Erwerbsunfähigkeit anerkannt und für 2½ Monat Rente nach dem Jahresſatz von 125 bewilligt. In einem Falle ſchließlich war ein Ren⸗ tenanſpruch bis zum Jahresſchluß noch nicht feſt⸗ geſetzt. Im übrigen erwächſt der Stadt durch die Unfallverſicherung der Arbeiter durch die überaus zahireichen Zwangsbeitreibungen von Geno enſchafts⸗ beiträgen, die Einforderung von Regiebau Lohn⸗ nachweiſungen und Einziehung der hiernach feſt⸗ geſetzten Prämien eine große zeitraubende Arbeitslaſt⸗