81¹ vIII. 3tüdtiſcher Arbeitanachweis. Durch Gemeindebeſchluß vom 15. Juni 1898 wurde die Errichtung eines ſtädtiſchen Arbeitsnach⸗ weiſes für ungelernte Arbeiter und Arbeiterinnen (mit Ausſchluß des Geſindes) für Charlottenburg beſchloſſen. Zur Verwaltung und Beaufſichtigung deſſelben wurde eine Deputation beſtehend aus zwei Magiſtratsmitgliedern als Vorſitzenden reſp. ſtell⸗ vertretenden Vorſitzenden, drei Arbeitgebern und drei Arbeitnehmern als Beiſitzern gebildet. Zum Vorſitzenden ernennt der Bürgermeiſter den Vorſitzenden des Gewerbegerichts (wenn derſelbe Magiſtrats⸗Mitglied iſt) oder ein anderes Magiſtrats⸗ mitglied. Der ſtellvertretende Vorſitzende, welcher in Behinderungsfällen des Vorſitzenden in Thätigkeit tritt, wird ebenfalls vom Bürgermeiſter ernannt. Derſelbe iſt berechtigt, den Sitzungen der Deputation ohne Stimmrecht beizuwohnen. Die Mitglieder werden von der Stadtverordneten⸗Verſammlung ge⸗ wählt und zwar die Arbeitnehmer aus einer Vorſchlags⸗ liſte, welche von Arbeiter⸗Beiſitzern des Gewerbe⸗ gerichts aufgeſtellt wird und mindeſtens ſechs Namen enthalten muß. Von den Arbeitgebern muß min⸗ deſtens einer Stadtverordneter ſein. Die Wahl der Mitglieder erfolgt auf die Dauer von ſechs Jahren. Alle zwei Jahre ſcheiden ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer aus. Die das erſte und zweite Mal ausſcheidenden werden durch Loos beſtimmt. Am 1. Oktober 1898 wurde der Arbeitsnachweis Berliner Straße 72, Hof rechts, eröffnet. Die Wahrnehmung der Vermittelungsgeſchäfte iſt bei der männlichen Abtheilung einer männlichen und bei der weiblichen Abtheilung einer weiblichen Perſon übertragen. Geöffnet für den Verkehr iſt das Büreau an den Wochentagen Vormittags im Winter §8 12 (Sommer 7— 11), Nachmittags 3—6 Uhr, an Sonn⸗ und Feiertagen (mit Ausnahme des 1. Weihnachts⸗, Oſter⸗ und Pfingſtfeiertags und Charfreitags) von 8—9 Uhr früh. Der Verkehr der Arbeitſuchenden war bei der männlichen Abtheilung des Vormittags, bei der weiblichen Abtheilung des Nachmittags am regſten. Auch die Geſuche der Arbeitgeber bei der männlichen Abtheilung gingen des Vormittags häufiger ein wie Nachmitags, während ſie ſich bei der weiblichen Abtheilung ziemlich gleichmäßig auſ die einzelnen Stunden vertheilten. An Sonn⸗ und Feiertagen wurde der Arbeitsnachweis von Arbeitgeern garnicht benutzt und von Arbeitſuchenden war der Verkehr ſo gering, daß vom 1. April ab der Abeitsnachweis an Sonn⸗ und Feiertagen ganz geſchloſſen blieb. Der Warteraum für männliche Perſonen wurde von den Arbeitſuchenden im Winter viel in Anſpruch genommen. Die Ruhe und Ordnung wurde nur in einzelnen Fällen von jungen Burſchen geſtört. Die Reſultate waren in den erſten 6 Monaten des Beſtehens im allgemeinen befriedigend. Von größeren Arbeitgebern wurde der Arbeitsnachweis leider faſt garnicht benutzt und wird die Entwickelung des Inſtituts hauptſächlich davon abhängen, ob es gelingen wird, dieſe für die Einrichtung zu intereſſiren. Ein Arbeitsnachweis für ungelernte Arbeiter kann die ihm geſtellten Aufgaben, dem Arbeitgeber paſſende und brauchbare Arbeitskräfte zu überweiſen und dem Arbeiter eine möglichſt paſſende Stelle zu verſchaffen, nur dann erfüllen, wenn möglichſt ſämmt⸗ liche Arbeitgeber ihren Bedarf an derartigen Arbeits⸗ kräften durch den Arbeitsnachweis decken. Bis jetzt wird derſelbe leider von Arbeitgebern größtentheils nur dann benutzt, wenn Arbeiter durch „Umſchau“ nicht zu erhalten ſind. Deshalb tritt erfahrungs⸗ mäßig bei einem neu eingerichteten Arbeitsnachweis für ungelernte Arbeiter leicht die Erſcheinung zu Tage, daß derſelbe in der erſten Zeit des Beſtehens vielfach von minderguten Arbeitern in Anſpruch genommen wird. Um diejenigen Arbeiter, welche früher in der Landwirthſchaft thätig waren, wieder der Landwirth⸗ ſchaft zuzuführen, iſt eine Verbindung mit der Land⸗ wirthſchaftskammer für die Provinz Brandenburg in der Weiſe hergeſtellt worden, daß die ſich mel⸗ denden landwirthſchaftlichen Arbeiter direkt dem Arbeitsnachweis der Landwirthſchaftskammer in Berlin überwieſen werden; dort iſt ſtets eine große Anzahl freier Stellen vorhanden. Durch entſprechende Plakate wird hierauf in den Räumen des Arbeits⸗ nachweiſes und an anderen verkehrsreichen Stellen hin⸗ gewieſen. Die Reſultate ſind hier bei der Kürze der Zeit nur gering. Im übrigen war das Geſammtergebnis für die Zeit vom 1. Oktober 1898 bis 31. März 1899 Folgendes: Arbeits⸗ ] gemeldete eſetzte Abtheilung geſuche offene ] Stellen Stellen Arbeiter 2533 1364 1071 Arbeiterinnen 765 689 313 Zuſammen 3298 2053 1384 Die Vertheilung der Berufsarten ergiebt ſich aus folgenden Tabellen: a) Männer. Ange⸗ won 100 Ar⸗ ſ mel⸗ Be⸗ 4½ von 100 2 beits⸗] dete] ſetzteſ ucben ] Menen Ber 22 7 de Stellen Berf ge⸗ ſoffene] Stel⸗ mee wurden ſuche Stel⸗] len ſ unter⸗] beſetzt len gebracht Hausdiener 123] 39 33] 27 85 Kutſcher. j 100] 49] 42] 42] 86 Portiers u. Wächter] 146 4 2 41 50 Lauf⸗ und Arbeits⸗ burſchen. 1j 555] 280f 238] 43 85 Ungelernte Arbeiter u. Fabrikarbeiter 1709] 991] 755] 44 76 Schreiber 1 11 — 100 Zuſammen 2533 1364 1071] 42 79