liche Verhältniſſe eine Ueberweiſung in das Kranken⸗ haus wünſchenswerth erſcheinen ließen, auf die Auf⸗ nahme verzichten. Die Neuorganiſation der ärzt⸗ lichen Leitung und die weſentliche Vermehrung der Bettenzahl im Krankenhauſe hat naturgemäß ſchon an ſich eine ſtärkere Belegung der Anſtalt mit Armenkranken zur Folge gehabt. Dazu kam im ab⸗ gelaufenen Jahre das häufige Auftreten von Infek⸗ tionskrankheiten, die bei den auf das Aeußerſte be⸗ ſchränkten Wohnungsverhältniſſen der Armen⸗ bevölkerung die Ueberweiſung an das Krankenhaus dringend geboten. Der auf den Kopf der Bevölkerung entfallende Betrag für die Verpflegung Armer im ſtädtiſchen Krankenhauſe hat 1896 97 0,28 %, 1897/98 0,49 ℳ, im abgelaufenen Jahre aber 0,70 ℳ betragen. Zieht man dieſe Beträge von den auf den Kopf entfallenden Geſammtausgaben ab, ſo verbleiben für 1896 97 1,88 ℳ, für 1897/98 1,96 ℳ. und für 1898/99 2,27 ℳ, Das Anwachſen der Armenlaſt erſcheint ſchon hiernach keineswegs übermäßig Um die eingetretene, immerhin nicht ganz geringfügige Steigerung der Ausgaben richtig zu würdigen, darf aber weiter nicht vergeſſen werden, daß die heutige öffentliche Armenpflege, (mindeſtens in den Großſtädten), nicht zum wenigſten unter dem Einfluß der ſozialen Geſetzgebung, nicht nur im Allgemeinen intenſiver geworden iſt, ſondern auch eine Ausdehnung und Vertiefung nach verſchiedenen Richtungen erfahren hat, an die man früher nicht gedacht hat. Es ſei nur an die heutige Fürſorge für Lungenkranke, die ſich keineswegs auf die bloßen Koſten der Heilſtättenpflege beſchränkt, erinnert. Unterſtützungen zu Badekuren, die man früher auch in den Großſtädten kaum als in den Rahmen der öffentlichen Armenpflege fallend erachtet hat, ſind von dem oberſten Gerichtshofe als zuläſſig und von dem endgiltig verpflichteten Armenverbande zu er⸗ ſtatten anerkannt worden. Das Maß deſſen, was an chirurgiſchen Hilfsmitteln zu gewähren iſt, hat ſich, zum Theil unter dem Einfluſſe der modernen Operationstechnik, weſentlich erweitert. Diätetiſche Mittel, insbeſondere Milch, werden von den Aerzten in der offenen Armenpflege in ſehr verſtärktem Um⸗ ſange verordnet. Dazu treten bei uns Neuerungen, wie die Anſtellung beſonderer Krankenpflegerinnen, und die auf ärzliche Anordnung mehr und mehr zu⸗ nehmende Benutzung der beſonderen Krankentrans⸗ portwagen. Zieht man ſchließlich die Umſtände in Betracht, die im abgelaufenen Jahre bei uns un⸗ mittelbar erhöhte Aufwendungen veranlaßt haben: Nothwendigkeit zahlreicher Miethe⸗Unterſtützungen, Erhöhung der Honorare der Stadtärzte infolge der vermehrten Thätigkeit, Mehrverbrauch von Arzneien, Milch u. ſ. w. infolge der zahlreichen Krantheits⸗ ſälle um etwa 30 pCt. gegen den Voranſchlag, Er⸗ höhung der Gebühren der Kirchengemeinden für die Armengrabſtellen, fortgeſetzte Zunahme der Zahl der vorläufig von uns und demnächſt theilweiſe für unſere Rechnung durch den Landarmenverband unter⸗ zubringenden Geiſteskranken u. ſ. f., und erwägt man endlich, daß die an auswärtige Armenverbände er⸗ ſtatteten Koſten um faſt 38 pCt., von 18 720 ℳ auf rund 25 660 geſtiegen ſind, ſo kann das Wachſen der Armenlaſt nicht auffällig erſcheinen. Den Geſammtaufwendungen von rund 518000ℳ hen an wiedererſtatteten Beträgen rund 93 500 %ℳ gegenüber, ſo daß etwa 16 pCt. der Aufwendungen durch Wiedervereinnahmung gedeckt worden ſind. Außerdem ſind rund 2560 ℳ als nicht ausgezahlte Unterſtützungen und Pflegegelder wieder vereinnahmt worden. 85 in einer Heilſtätte verpflegt worden. betragen. fantheilig übernommen worden ſind 2. Spezialbericht. Aus der Thätigkeit der Armenverwaltung im Allgemeinen iſt hervorzuheben: 1. In der im Sommer 1898 eröffneten ſtädti⸗ ſchen Volksbadeanſtalt iſt die Einrichtung getroffen worden, daß hieſigen Armen die ihnen von den Stadtärzten verordneten Bäder gegen Vorzeigung der Verordnung ohne Weiteres unentgeltlich gewährt werden. 2. Mit dem am 1. Oetober 1898 eröffneten ſtädtiſchen Arbeitsnachweiſe iſt vereinbart worden, daß ſolchen Perſonen, die wegen Arbeitsloſigkeit Armenunterſtützung erbitten wollen, gegebenen Falles beſcheinigt wird, daß ihnen auch durch den Arbeits⸗ nachweis Arbeit nicht hat nachgewieſen werden können. Die Armen-Kommiſſionen ſind veranlaßt worden, Hilfeſuchende, die angeblich arbeitslos ſind, zunächſt an den Arbeitsnachweis zu verweiſen und regel⸗ mäßig erſt dann Unterſtützung zu gewähren, wenn die obige Beſcheinigung vorgelegt wird. 3. In der offenen Armenkrankenpflege hat ſich wiederholt die Nothwendigkeit ergeben, Krankenpflege⸗ geräthe, wie Luftkiſſen, Sitzwannen u. ſ. w. zu ver⸗ ordnen. Da ſolche Geräthe vielfach nach beendeter Krankheit entbehrlich werden, iſt mit der leitenden Schweſter des Kaiſer Friedrich Andenkens eine Ver⸗ einbarung dahin getroffen worden, daß ſolche noch brauchbaren Gegenſtände in Verwahrung genommen werden, damit ſie noch für andere Kranke verwendet werden können. Die erforderliche Desinfektion der Gegenſtände erfolgt durch die ſtädtiſche Desinfektions⸗ Anſtalt koſtenfrei. Durch die Einrichtung iſt die Grundlage zu einem Kranfenmöbel Magazin in der Art der namentlich in der Schweiz und in Baden zahlreich beſtehenden geſchaffen. 4. Die Verbindung mit den hieſigen Kranken⸗ kaſſen iſt auch im Berichtjahre fortgeſetzt worden. Von den den Stadtärzten überwieſenen 93 (im Vor⸗ jahre 110, ausgeſteuerten Kaſſenmitgliedern haben 51 (55) von der unentgeltlichen Weiterbehandlung Ge⸗ brauch gemacht. Die entſtandenen Arzneikoſten haben 77,28 Mk. (153,18 Mk.) betragen. 5. Auch der Fürſorge für Lungenkranke, der ſich inzwiſchen die Verſicherungs⸗Anſtalten in erhöhtem Maße angenommen haben, iſt weiter beſondere Auf⸗ merkſamkeit gewidmet worden. Soweit es ſich um verſicherungspflichtige Perſonen handelt, iſt neuerdings der Weg des Antrags auf Uebernahme des Heilver⸗ fahrens bei der Verſicherungs Anſtalt gewählt worden. Die für Charlottenburg hauptſächlich in Betracht kommende Anſtalt der Provinz Brandenburg macht die Ueberweiſung in eine Heilſtätte regelmäßig davon abhängig, daß zu den Koſten ſowohl die Krankenkaſſe als der Ortsarmen⸗Verband entſprechend beitragen. Diesſeits iſt in ſolchen Fällen in der Regel der dritte Theil der Koſten übernommen worden. In dem abgelaufenen Jahre ſind unmittelbar von uns 9 (im Vorjahre 7) Anträge auf Annahme in eine Heilſtätte geſtellt worden, denen in 5 (4) Fällen (4 Männer, 1 Frau) entſprochen worden iſt. 1 Mann iſt über das Ende des Vorjahres hinaus Die Aufwen⸗ dungen für die Verpflegung haben 2626 (670) Mk. Von den Aufgenommenen ſind 3 als ge⸗ beſſert und erwerbsfähig entlaſſen worden, während die Uebrigen am Schluſſe des Jahres noch weiter verpflegt wurden. Durch Vermittelung der Verſicherungs⸗Anſtalt Brandenburg ſind außerdem 2 Perſonen (Männer) aufgenommen worden, für die die Koſten von uns