4. Die erkannten Strafen haben betragen: 98 —— 10. Geſchenke ſind der Armen⸗Direktion außer den Die öffentlicht 1. Städtiſche Fleiſchſchan. a) Perſonal⸗ und Dienſteintheilung. Bei der Städtiſchen Fleiſchſchau werden neben dem Vorſteher 2 Fleiſchbeſchauer (Thierärzte), 5 Trichinenbeſchauer, 1 Kaſſirer und 1 Arbeiter be⸗ ſchäftigt, außerdem ſind, um einer in der Trichinen⸗ ſchau in Folge Einlieferung von großen Mengen amerikaniſcher Fleiſchwaaren etwaeintretenden Arbeits⸗ überhäufung begegnen zu können, noch 2 Trichinen⸗ ſ beſchauer beſtellt, die gegebenenfalls zur Aushilfe herangezogen werden können. Dieſelben ſind jedoch nur ſelten in Anſpruch genommen worden, da die Unterſuchung derartiger Fleiſchſorten, nach Ein⸗ vernehmen mit dem betreffenden Großhändler in der Regel auf die Tage verlegt werden konnte, an denen die Beſchau der hierorts geſchlachteten Schweine die verfügbaren Arbeitskräfte nicht voll beſchäftigte. Der Dienſt iſt folgendermaßen eingetheilt. Die Fleiſchbeſchauer ſind im Fleiſchſchauamt in den Vormittagsſtunden im Sommer von 6⅛ —9, im Winter von 7—9 Uhr mit der Unterſuchung des von außerhalb eingeführten Fleiſches beſchäftigt und haben alsdann eine Kontrolle auf den Wochenmärkten, die ſich auf ſämmtliche, dort vorhandene Nahrungsmittel erſtreckt, auszuführen. Des Nachmittags ſind von ihnen die zur Schlachtung angemeldeten Thiere vor 2 I 2 ſchon oben erwähnten 10000 und 1000 . im ab⸗ 21 fFIIſ gelaufenen Jahre 158,90 „%. baar zugegangen, außer⸗ 21 21 2 22 2 S J—J[—]— dem ein Krankenwagen von Fr. Wernike « Franke. 332333 2121212 Jahr 11f 5 IEIEEf 11. Anträge auf Ertheilung von Armenatteſten ſ es ] aſ—]SS]ſs zur Prozeßführung: 318— 1898!/99 — 392 1898,/99] 1 1 4] 6ſ 2 1 2 —1 Kae e 1897,980 — 21 3 2——4— 1— 1896 97 — 763 1896/97 ——1 2J 1] 11—]—] 1ſ]— 12. Rechtsſtreitigkeiten. . Gegen die Klagen ſind von der Armenverwaltung erhoben worden Armenverwaltung ſind Klagen erhoben davon erledigt d davon 2 2 erledig avon erledigt eltenigt —. im K . Ki . im — 7E S 2 2 im — 2 2 2 2 32 ſ ordent⸗ 2 2 2 82 1 2 2 2 E Jahr ] Berwal⸗ 2 2 2 2 2 3 23 2 2 2 ſBerwal⸗ 2 2 2 82 2 —. 2 2 2 uchen 22 2 232 2 2 2 2 2. mungs⸗ 2 2 2 ?2 2 5 2 2 23 2 2 31 tungs⸗ 2 3 2 2 6 7 2 2 2 ? ſocrichts. 2 3 2ſ 22 3 2 ſtreitver⸗ 2 2 5 ?2 2 2 — — 2 4 2 42. 2 ſtreitver⸗ 23 S8 2 3 S² 5 4 2 ver⸗ 3583 282 2 8 . 2 fahren 68 2 2 3 8 21 222 3 2 8f fahren — 81 2 2 82Z2 * 5 5 fahren 22 2 * 2 2.21 * — 2 E 3 1898,99] 26 5 3 7 — 11 11 3 61 1 — 6 3 3 — 1897/8] 16 9 2 2 — 3 5 11 2 1 —42 —4 2 4 1 4 1896/97 22 6 4 3 1 8 5 1 2 2 — — 7 4 3 — 1 1 1 1 1 Gelundheitspflege. und nach der Schlachtung zu unterſuchen und abzu⸗ ſtempeln. Außer Montags finden an jedem Tage in der Woche Schlachtungen ſtatt. Dieſer letztere Dienſt iſt ein für allemal ſo ge⸗ regelt, daß jeder der Fleiſchbeſchauer immer mit den⸗ ſelben Fleiſchern zu thun hat. Eine beſtimmte Zeit für dieſe Obliegenheiten iſt bis jetzt nicht feſtgeſetzt; es hat ſich jedoch, weil Einer der Schlächter wieder⸗ holt glaubte, über die Zeit der Fleiſchbeſchauer nach ſeinem Gutdünken verfügen zu können, die dringende Nothwendigkeit ergeben, die Stunden der Unter⸗ ſuchung nach der Schlachtung und der Abſtempelung zu begrenzen. Wegen der am Sonnabend Abend hier abge⸗ haltenen Märkte iſt das Fleiſchſchauamt des Nach⸗ mittags noch eine Stunde von 2/, 3½ Uhr ge⸗ öffnet. Die Trichinenſchau wird von den fünf Trichinen⸗ beſchauern, von denen der eine als ſtändiger Probe⸗ nehmer fungirt, in den zu dieſem Zweck eingerichteten Räumen des Fleiſchſchauamts ausgeführt und zwar Vormittags in den für Unterſuchung des von aus⸗ wärts eingeführten Fleiſches angeſetzten Dienſtſtunden von 6½⅛ bezw. 7— 9 Uhr, während des Nachmittags in der Zeit von 5—7 Uhr — welche je nach Be⸗ dürfniß überſchritten werden muß die Beſchau der am Ort geſchlachteten Schweine vorgenommen wird⸗ 1