Charlottenburg iſt hiernach mit 3884 pro Cenſi: nächſt Frankfurt a. M. mit 4938 die zweit wohl⸗ habendſte Stadt unter den 20 preußiſchen Groß⸗ ſtädten. Es folgt Aachen, welches früher an zweiter Stelle vor Charlottenburg ſtand, mit 3868 Mark, dann Breslau mit 3407; Berlin ſteht erſt an 14. Stelle. Uebrigens iſt zu beachten, daß gemäß der Eigenart der in Frage kommenden, geſetzlich vor⸗ geſchriebenen Veranlagungen weder das Einkommen noch das Vermögen vollſtändig erfaßt werden. 230971,10 Mk. für Surrogate 5069,80. Uebergangsabgabe von Bier (Süddeutſchland) 2,91 1,00 Preußiſche Stempelſteuer 67092,20 107762,30 Reichs⸗Stempelſteuer 8388,40 8779,40 Zuſammen 365488,54 101299,19 Unter der Brauſteuerſumme befanden ſich für Malz Die Char⸗ lottenburger Brauereien entrichteten für Malz 77306,45 Mk. für Surrogate 1608,70 (im Vorjahr S88189,60 bez. 1352,85) der Reſt entfiel auf die Der veranlagte Betrag belief ſich in den Einkommenſteuer Jahren pro Kopf pro Cenſit 1895/96 17441 87,50 1896/97 17,33 J94,16 1897/98 17,76 95,45 1898/99 19,24 96,90 Dieſe Beträge werden nur von Frankfurt a. M. (pro Cenſit 145,27) übertroffen. Die weſentlichen Einkommenquelllen der Steuerzahler mit über 3000 ℳ Jahreseinkommen ſind aus der hier mitgetheilten graphiſchen Dar⸗ ſtellung erſichtlich. In Charlottenburg entfielen von 1000 ℳ Einkommen 359 ℳ auf Einkommen aus Kapital⸗, 165 aus Grundvermögen, 202 aus Handel und Gewerbe, 274 aus gewinnbringender Beſchäftigung (freie Berufe, auch Arbeiter). Rechnet man Kapiral und Grundvermögen zuſammen, ſo ſtand Charlottenburg hinter Wiesbaden am höchſten unter den preußiſchen Großſtädten. 3. Indirekte Steuern. Nach Auskunft des Königl. Hauptſteueramts wurden im Stadtkreiſe Charlottenburg eingenommen: 1897,98 1898/99 . 7 2 Zoll v. ausländ. Gegenſt. 9608,30 9464,70 Branntwein, Verbrauchsabg. 419,75 744,05 Zuſchlag z. Verbrauchsabg. 120,30 153,40 Berliner Brauereien. Die Verwaltungskoſten⸗Beiträge beliefen ſich auf 675,55 Mark. b. Gemeindeſtenern. 1. Gemeindeeinkommenſteuer. Die Gemeindeeinkommenſteuer wurde im Ver⸗ waltungsjahre 1898/9, wie bisher, in Höhe von 97 vom Hundert als Zuſchlag zur Staatseinkommen⸗ ſteuer erhoben. Auch im Berichtsjahre war, wie in den Vorjahren (ſeit dem zweiten Halbjahr 1891 92), die Heranziehung der Perſonen mit einem Ein⸗ kommen von nicht mehr als 900 ℳ jährlich zur Deckung der kommunalen Bedürfniſſe nicht erforder⸗ lich. Der bezügliche Beſchluß der ſtädtiſchen Be⸗ hörden vom A 1898 iſt vom Bezirksaus⸗ ſchuß in Potsdam unterm 19. April 1898-B.-2821 genehmigt worden. Die feſtgeſetzte Steuerliſte der von nicht mehr als 900 ℳ Jahreseinkommen ver⸗ anlagten Perſonen hat vom 19. Juli bis einſchl. 1. Auguſt 1898 zur Einſicht offen ausgelegen, iſt jedoch nicht eingeſehen worden. Gegen die Veranlagung zur Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer ſind im Laufe des Berichtsjahres 285 (im Vorjahr 289 Einſprüche erhoben worden. Davon hatten 259 (210) Erfolg, während 26 (79) als un⸗ begründet zurückgewieſen wurden. Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren wurden 12 (18) erhoben, davon 4 (13) mit Erfolg; 4 ſchweben. Der Abgang an Gemeindeeinkommenſteuern in Folge Einlegung von Rechtsmitteln beträgt 22 662,38 Mark (20 140 ℳ). Brauſteuer 242131,30 236040,90 Die Einnahme an Gemeindeeinkommenſteuer Brauſteuerzuſchlag für Berl. für 1898/99 ergiebt ſich aus den nachfolgenden Brauereien . 37725,38 38353,41 Zuſammenſtellungen: 2 Bezeichnung der Steuern und zwar: m eimtomnſte EE Bezeichnung n von Offizier⸗] Forenſen⸗ 74 Ueberhaupt ingnten Einkemmen ] Abgabe.] Steuer 5 % % Aer 2% ß Wohnſitz % 5 %= 34 4 3 1 1 ranlagungs⸗Soll 292 835 78 1788745 65] 31787 — 139 881 760 — 2253250 19 . 608 2 61 672 — 263 100 64 9 694 53 175 226 10ſ 49 390 04] 559 083 61 Sa. ſ 351 508 08 2051 846 29] 11 481 53] 315 107 S6J 49 390 04 2 812 333 80 Abgang und Ausfall 28 008 54 141805 722 995596 6222 08 —08092 246 578 27 Mithin Solleinnahme. 27 I 2I Iz IET IDIIE LEm I T553 Iſteinnahme. j270506 41 19030641 289 09% 80 12 562 667 33 Desgl. aus Reſten der Vor⸗ jahre 20401 19 Geſammteinnahme E. E 2 583 068 52