Hiermit hatte die Deputation ihre Aufgabe der Projekt⸗Aufſtellung erledigt. Der Magiſtrat, dem das Projekt vorgelegt wurde, hat ſeinerſeits die ge⸗ ſtellte Aufgabe nochmals geprüft und iſt in mancher Hinſicht zu einem abweichenden Ergebniß gekommen, welches eine nochmalige Erweiterung bezw. Ergänzung des bisherigen Projektes zur Folge hatte. Der Magiſtrat wünſchte vor ſeiner Beſchlußfaſſung noch die Erörterung folgender Fragen: 1. Wie geſtaltet ſich das Projekt, wenn die Krankengebäude um 1 Stockwerk erhöht werden? 2. Wie geſtaltet ſich das Projekt, wenn das ganze Terrain der Kiesgruben für das Krankenhaus⸗ projekt in ſpäterer Zeit verwendet werden müßte? 3. Wie ſtellen ſich die Koſten bei Beantwortung der Fragen 1 und 2 gegenüber den Koſten des erſten Projektes? Die Sachverſtändigen Baurath Schmieden und Verwaltungs⸗Direktor Merke haben im Verein mit dem Direktor des ſtädtiſchen Krankenhauſes Profeſſor Ir. Beſſel⸗Hagen in einem gemeinſamen begründeten Gutachten vom 20. April d. Is. die Frage 1 dahin beantwortet, daß eine Erhöhung der Krankengebäude um 1 Stockwerk aus allgemeinen hugieniſchen und wirthſchaftlichen Rückſichten nicht in Frage kommen könne. Es iſt deshalb auf eine Aenderung des 152 — Projektes nach dieſer Richtung nicht weiter ein⸗ gegangen. In Beantwortung der Frage 2 iſt ein neues Projekt vom April d. Js. entſtanden, welchem der Magiſtrat zugeſtimmt hat und welches nachweiſt, daß es zweckmäßig iſt, die Gebäude gleich ſo zu konſtruiren und ihre Lage ſo zu wählen, daß es der Zukunft nicht verſchloſſen iſt, eine Erweiterung des Projektes auf das ganze Gelände der Kiesgruben auszudehnen. Es ergiebt ſich, daß die Mehr⸗ beanſpruchung für die Betriebs⸗ und Verwaltungs⸗ gebäude eine verhältnißmäßig geringe iſt, während ſich die Belegungsfähigkeit der ganzen Krankenhaus⸗ Anlage von 780 auf 1000 Betten erhöht. Die Richtigkeit dieſer Behauptung erweiſt ſich überzeugend durch die Beantwortung der Frage 3, ſoweit ſie ſich auf Frage 2 bezieht, denn Frage 1 ſcheidet nach den vorſtehenden Ausführungen vollſtändig aus. Es iſt durch die angeſtellten Berechnungen ffeſtgeſtellt, daß ſich zwar die Koſten eines Krankenhauſes für 1000 Betten auf 5 655 380 ℳierhöhen, daß aber die Koſten pro Bett auf 5 655 ℳ. fallen, die bei 500 Betten 7578 ℳ, bei 653 Betten 6928 ℳ be⸗ trugen. Charlottenburg, den 4. Juli 1899. Die Deputation für die Feſtſtellung des Bauplans für den Krankenhaus⸗Neuban.