ferner eine 2m hohe Täfelung aus glaſirten Kacheln, welche oben mit einem Geſims abzudecken iſt. Der Fuß⸗ bodenbelag des Maſchinenhauſes beſteht aus Mettlacher Flieſen, der Fußboden des Keſſelhauſes wird in Cementeſtrich hergeſtellt. Die Fundamente der Keſſel und Maſchinen ſind bis auf den tragfähigen Bau⸗ grund in Ziegelmauerwerk mit Cementmörtel herzu⸗ ſtellen. Die Wände ſind vor dem Aufſteigen der Grundfeuchtigkeit zu iſoliren. Der höchſte Stand des Grundwaſſers iſt 32,10 m über N. N. anzunehmen. Der Fußboden des Keſſelhauſes iſt in gleicher Höhe mit dem Hof anzuordnen, während der des Maſchinen⸗ hauſes gebotenenfalls 1,50 m höher anzulegen iſt. Maſchinen⸗ und gebotenenfalls Keſſelhaus ſowie der Speiſewaſſerbehälter erhalten zur Abhaltung des Grund⸗ waſſers eine 60 em hohe Betonſohle. Der Speiſe⸗ waſſerbehälter iſt aus Ziegelmauerwerk mit Cement⸗ verputz herzuſtellen und ſoll einen Inhalt von rd. 70 ehm erhalten. Derſelbe wird nach oben durch eine Ueberwölbung abgedeckt. Das Maſchinenhaus, ſowie die in dem anliegenden Plane vorgeſehenen Nebenräume erhalten Dampfheizung. Neben dem Keſſelhauſe wird ein Kohlenbehälter von etwa 95 qm Grundfläche mit einer etwa 4 m hohen Umfaſſungs⸗ mauer eingerichtet, welche eine Dachabdeckung vor⸗ läufig noch nicht erhalten ſoll. 5) Verwaltungsgebäude. Das Verwaltungsgebäude erhält eine in Sand⸗ ſtein und Verblendmauerwerk nach anliegender Skizze auszuführende Facade und wird durchweg unterkellert. Die Fundamente der Keller ſind mit Cementmörtel in Bruchſteinen oder in Ringofenſteinen, ſoweit aber Grundwaſſer in Frage kommt, in Klinkern herzuſtellen. Die Fundamente ſind gegen die Grundfeuchtigkeit in geeigneter Weiſe zu iſoliren. Die Fenſteröffnungen in ſämmtlichen Geſchoſſen mit Ausnahme des Keller⸗ und Dachgeſchoſſes ſowie des Treppenhauſes müſſen Doppelfenſter erhalten. Die Räume und des Treppen⸗ haus des Verwaltungsgebäudes ſind mit einer ſolchen Eleganz auszuſtatten, welche der äußeren Fascade entſpricht und wie ſie in beſſeren Wohnräumen üblich iſt. Das Dach wird mit Falzziegeln gedeckt. In dem erſten Stock befindet ſich die Direktorwohnung, 156 — § 16⸗ Dampfanlage. ) Keſſel. Die Dampfanlage beſteht aus vier Waſſerröhren⸗ keſſeln von je 300 am waſſerberührter Heizfläche, welche zu 10 Atmoſphären Ueberdruck conceſſionirt ſind. Jeder Keſſel hat zwei Waſſerkammern und 185 Waſſerrohre von 95 mm äußerem Durchmeſſer und von 5150 mm Länge. Der Waſſerſpiegel hat 9,3 am, der Roſt 6,93 Im Fläche, der Waſſerinhalt 5,8 chm. Die Keſſelbleche werden aus Baſiſchem Siemens⸗Martin⸗Flußeiſen hergeſtellt. Material und Ausführung müſſen den Hamburger⸗Würzburger Normen entſprechen. Die Dampfrohrleitungen ſind in Schmiedeeiſen, die Flanſchen, Formſtücke und Ventile in Stahlguß herzuſtellen. Jeder Keſſel erhält einen ausſchaltbaren von den Feuergaſen des Keſſels zu heizenden Dampf⸗ überhitzer von 40 qm Heizfläche, ſowie die erforder⸗ lichen Umſchalteventile und Verbindungsleitungen. Alle nackten Wände der Keſſel ſind mit Wärme⸗ ſchutzmaſſe zu iſoliren. An Ausrüſtungstheilen ſind zu liefern: 4 vollſtändige Schürzeuge, 1 Satz Roſt⸗ ſtäbe, 12 Waſſerrohre und 1 Rohrwalze. Jeder Keſſel erhält eine Ablaßvorrichtung hinten und vorne und iſt außerdem mit 2 Speiſeventilen und beſon⸗ derem Anſchluß für die Dampfleitungen der Pumpen ausgerüſtet. Sämmtliche Schieber und ſonſtige Abſchluß⸗ vorrichtungen ſind ſo genau zu bearbeiten, daß ein möglichſt luftdichter Abſchluß erreicht wird. Die Einmauerung der Keſſel hat in ſolcher Weiſe zu erfolgen, daß ein möglichſt luftdichter An⸗ ſchluß erzielt und demgemäß jeder ſchädliche Zutritt von Luft in die Feuer⸗ und Rauchzüge verhütet wird. Die Unternehmerin iſt verpflichtet, das Druck⸗ probeatteſt zu beſchaffen und an den Magiſtrat ab⸗ zuliefern, ſowie auch alle zur Erlangung der Betriebs⸗ conceſſion nöthigen Schritte und Maßregeln durch⸗ zuführen. Die Keſſelfeuerung iſt ſo einzurichten, daß bei richtiger Beſchickung des Feuers und bei Verwendung von Brennſtoff, welcher bei derartigen Anlagen üb⸗ lich iſt, (Steinkohlen) eine rauchſchwache Verbrennung ſtattfindet. die Büreauräume befinden ſich im Erdgeſchoß und im zweiten Stock, welcher außerdem die Wohnung 5) D 2 des Ober⸗Maſchiniſten aufnimmt. Das Dachgeſchoß „Dampfmaſchinen. erhält eine Giebelſtube und 2 Nebenräume, im Es kommen folgende Dampfmaſchinen zur Auf⸗ Uebrigen nur Bodenräume. Das Verwaltungsgebände ſtellung: 3 ſtehende zweifach Verbundmaſchinen mit wird mit Dampf aus den Keſſeln des Keſſelhauſes einer normalen Leiſtung von je 500 ES. eft. und geheizt und mit Glühlampen erleuchtet. Die Ein⸗ einer maximalen Leiſtung von 650 P§. off., 1 zwei⸗ richtungen hierzu, ſowie die Koch⸗ und Badeeinrich⸗ fach Verbundmaſchine mit einer normalen Leiſtung tungen gehören mit zur Lieferung. von 250 PS. eff. und einer maximalen Leiſtung von 320 18. eff. Alle Maſchinen erhalten unter Flur liegende Einſpritzcondenſation. Die Steuerung erfolgt am Hochdruckeylinder durch Expanſionskolbenſchieber, welche vom Regulator direct beeinflußt werden; am Der Schornſtein erhält eine bis oben hin durch⸗ Niederdruckeylinder durch Kolbenſchieber, welche von geführte Zunge. Seine obere lichte Weite beträgt Hand verſtellbar ſind. 4,6 m, die Höhe über Fußboden des Keſſelhauſes Die Regulatoren werden durch Zahnräder an⸗ 70 m. Derſelbe wird in beſten Radialformſteinen getrieben. Sämmtliche Rohrleitungen innerhalb der mit einfachem Steinmuſter ohne beſondere architet. Maſchime erhalten Condenstöpfe und Waſſerabſcheider, toniſche Verzierung ausgeführt. Er erhält einen ferner iſt jede derſelben mit 2 Manometern, einem Sockel, welcher bis zur Höhe der Dachauflage des Vacuummeter, Tachometer, Hubzähler und Bewegungs⸗ Keſſelbauſes viereckig iſt und dort in einen kurzen vorrichtung für die Indicatoren an allen Cylindern achteckigen Sockel übergeht. Der Schornſtein iſt mit auszurüſten. Centralſchmierung iſt ſoweit wie einem Blitzableiter zu verſehen. möglich durchzuführen, desgleichen iſt eine centrale § 15. Schornſtein.