160 v 400/125 der Umdrehungszahlen zwiſchen Leerlauf und normaler Modell Belaſtung iſt gleich oder kleiner als 4% der normalen Leerlauf 6500 Watt 3800 Watt Umdrehungszahl. Die Tourenſchwankung bei plötz⸗ Leiſtungs⸗ licher Ent⸗ oder Belaſtung um 25 % der jeweiligen Erregung factor - 1 7500 „ 4400 , Belaſtung beträgt nicht mehr als 2¾ der jeweiligen Leiſtungs⸗ 2 2 Umdrehungszahl. Bei plötzlicher Entlaſtung der Ifactor 0,7 9000 5300 Maſchinen von größter Belaſtung bis zu Leerlauf Wirkungsgrad Leiſtungsfaktor⸗⸗ 1:95% 93,5. beträgt die Steigerung der Umdrehungszahlen nicht ohne Erregung Leitungsſattor — 0 7 93, 91,5% mehr als 10 Die Unternehmerin gewährleiſtet ferner folgenden Dampfverbrauch: für die Dampfmaſchine von 250 bis 320 18 e einen Dampfverbrauch ſtündlich pio P8 i pro I§8 e bei einer Leiſtung von 125 I8 8,25 kg 10 kg 7¹ 7 7 7 250 % 1 7,3 1 8,8 7 I1 1 320 8,3 1 9,9 1 für die Dampfmaſchine von 500 bis 650 P8% Dampf⸗ verbrauch ſtündlich pro P§ i pro P§ e bei einer Leiſtung von 250 18 7,75 kg 9,4 kg 7 1 71 7 500 1 % 6,8 7 8,2 77 7 1 7 1 650 4 7,5 71 8,9 77 Eine Ueberſchreitung der Dampfgewährleiſtungen um 2% iſt zuläſſig. Für jedes weitere Prozent wird 1˙, der betr. Lieferungsſumme in Abzug gebracht. Bei Ueberſchreitung von 5“% kann die Zurückweiſung der betreffenden Maſchine erfolgen. Werden die oben geſtellten Anſprüche an die Regulirungsfähigkeit und den Gleichförmigkeitsgrad nicht erfüllt und gelingt es der Unternehmerin nicht, die Fehler innerhalb zweier Monate zu beſeitigen, ſo kann der Magiſtrat die koſtenloſe Zurücknahme der Maſchinen verlangen. Die obigen Gewährleiſtungen für die Ver⸗ dampfung der Keſſel und die Dampfgewährleiſtungen für die Dampfmaſchinen beziehen ſich auf die in dem Hauptangebot näher bezeichneten Konſtruktionen. Falls der Magiſtrat anſtatt dieſer Konſtruktionen andere wählt (§ 2), ändern ſich die Dimenſionen, Gewährleiſtungszahlen und Preiſe entſprechend. § 29. Dynamomaſchinen. Die Unternehmerin leiſtet Gewähr dafür, daß die in ihrem Angebot angegebenen Leiſtungen, Dimen⸗ ſionen und Gewichte der Maſchinen eingehalten werden. a. Drehſtromdynamomaſchinen für Licht⸗ und Kraftbetrieb. Die Maſchinen ſollen bei der Abnahme mit einer Spannung geprüft werden, welche mindeſtens 5000 Volt beträgt und zwar müſſen die Hoch⸗ ſpannungswicklungen ſowohl gegeneinander als auch gegen das Geſtell dieſer Prüfſpannung Stand halten. Die Prüfſpannung der Feldwicklung beträgt 500 Volt Wechſelſtrom. Die Erwärmung der feſtſtehenden Wicklung oder des Eiſens darf 40 Grad über Außen⸗ temperatur bei zehnſtündigem Betriebe mit Voll⸗ belaſtung nicht überſchreiten. Die Erwärmung des rotirenden Theiles darf 30 Grad über Außen⸗ temperatur bei maximaler Erregung nicht überſteigen. Der Kurzſchlußſtrom bei Kurzſchluß in Sternſchaltung ſoll mindeſtens den fünffachen Betrag des bei einer Leiſtung von 220 reſp. 440 Kilowatt und einem Leiſtungsfaktor — 1 entſprechenden Stromes erreichen, wenn das Feld der Maſchinen mit dem gleichen Strome erregt iſt. Die Unternehmerin gewährleiſtet ſerner folgende Zahlen: Magiſtat berechtigt, Falls die wirklichen Leiſtungen um mehr als 2˙% hinter den gewährleiſteten zurückbleiben, iſt der für jedes weitere Prozent Minderleiſtung 1 der Lieferungsſumme in Abzug zu bringen. Bei Minderleiſtung von 5“% kann der⸗ ſelbe die Lieferung zurückweiſen. Unterſchreitet der Wirkungsgrad den gewährleiſteten um mehr als 2 , ſo kann gleichfalls Zurückweiſung erfolgen. v. Gleichſtromdynamomaſchinen zur Erzeu⸗ gung von Bahnſtrom. Die Maſchinen ſollen ſo gebaut ſein, daß ſie bei Belaſtungsänderungen von 25“%, der jeweiligen Belaſtung bis zur maximalen und bei jeder Spannung innerhalb der angegebenen Grenzen ohne Bürſten⸗ verſtellung laufen können. Bei konſtanter Belaſtung muß die Funkenbildung ſo gering ſein, daß ein An⸗ freſſen des Kollektors nicht eintritt. Die Stadt⸗ gemeinde iſt berechtigt, bei Nichterfüllung dieſer letzteren Gewährleiſtung die Dynamos zurückzuweiſen. Die Temperaturerhöhung jedes Theiles der Maſchinen darf nach zehnſtündigem Betriebe 40 Grad Celſius über Außentemperatur nicht über⸗ ſchreiten, die der Feldwicklung darf nach zehnſtün⸗ digem Betriebe mit 600 Volt 45 Grad über Außen⸗ temperatur nicht überſchreiten. Die Temperatur⸗ meſſung erfolgt ebenſo wie bei den Drehſtrommaſchinen durch Widerſtandsmeſſung unter Zugrundelegung eines Temperaturcoificienten von 0,0037. Die Prüf⸗ ſpannung für den Anker und für das Feld betrügt 1000 Volt Wechſelſtrom, d. h. die Maſchinen müſſen einer Wechſelſtromſpannung von 1000 Volt min⸗ deſtens 3 Stunden lang Stand halten. Der Wirkungsgrad der Maſchinen bei maximaler Belaſtung und einer Spannung von 600 Volt beträgt 92%. Falls die wirklichen Leiſtungen um mehr als 2% hinter den gewährleiſteten zurückbleiben, iſt der Magiſtrat berechtigt, für jedes weitere Prozent Minderleiſtung 1% der Lieferungsſumme in Abzug zu bringen. Bei Minderleiſtung von 5% kann der⸗ ſelbe die Lieferungen zurückweiſen. Unterſchreitet der Wirkungsgrad den gewährleiſteten um mehr als 2, ſo kann gleichfalls Zurückweiſung erfolgen. Die Stadtgemeinde iſt ferner berechtigt, die Maſchinen zurückzuweiſen, wenn die oben angegebenen Temperaturen um mehr als 5 überſchritten werden. c. Umformer und Zuſatzdynamo. Die Temperaturerhöhung des Motorumformers oder der Zuſatzmaſchine nach zehnſtündigem Betriebe mit maximaler Leiſtung ſoll kleiner als 45 Grad über Außentemperatur ſein. Die Maſchinen müſſen bei größter Belaſtung durchaus funkenfrei laufen. Die Prüfungsſpannung für Anker und Feld der Maſchinen beträgt 500 Volt Wechſelſtrom. Die Unternehmerin gewährleiſtet ferner für den Motorumformer einen Wirtungerod von 85 pCt. und die Motorzuſatzdynamo einen ſolchen von 77 pCt. Falls die wirklichen Leiſtungen um mehr als 2 pCt. hinter den gewährleiſteten zurückbleiben, iſt