167 9. Ueberſicht über die von der Stadtgemeinde verwalteten Stiftungen und Fonds zu Armen⸗ und Wohlthätigkeitszwecken. Präbendenfond. Aus verſchiedenen Zuwendungen von geringen Beträgen zu Zwecken der Armenpflege, ſowie aus den Kapitalbeträgen von 5 Legaten und zwar: dem Königin Eliſabeth⸗Legat, der Alsleben' ſchen Stiftung, dem Hausburg ſchen Legat, dem Waſchauer ſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüne ſchen Legat, iſt ein beſonderer Fond gebildet, der unter dem Namen „Präbendenfond“ verwaltet wird. Er beträgt z. 3. rund 21 357 Mark. Aus den Zinſen, z. 3. rund 950 Mark, werden einmalige Unterſtützungen an Hülfsbedürftige gezahlt. Sie ſind in erſter Reihe für ſolche bisher aus öffentlichen Mitteln nicht unterſtützte Perſonen be⸗ ſtimmt, bei denen es ſich um vorübergehende Noth⸗ lagen handelt, eine laufende Unterſtützung aus Armen⸗ mitteln aber nicht erforderlich erſcheint. Ueber die Unterſtützungen beſchließen die Armen⸗ kommiſſionen. Münchhoff ſche Stiftung. Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie geb. Kaul haben durch gegen⸗ ſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Char⸗ lottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von 8000 Thalern zu überweiſen iſt, mit der Maßgabe, daß 1. 4000 Thaler zur Gründung eines Bürger⸗ rettungs⸗Inſtituts für Charlottenburg angelegt werden und zwar in der Art, daß die Zinſen dieſes Kapitals der 4000 Thaler zur Unter⸗ ſtützung und Aushilfe rechtſchaffener, ohne ihr eigenes Verſchulden lediglich durch Unglücksfälle weſentlich zurückgekommener Bürger, welche einen moraliſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebens⸗ wandel führen, verwendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfniß und Möglichkeit erfolgen, 2000 Thaler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 be⸗ dürftige und würdige arme Familien oder Wittwen, welche einen chriſtlich religiöſen Lebens⸗ wandel nachweiſen und fleißig das Gotteshaus beſuchen, am 10. Dezember jeden Jahres gezahlt werden ſollen, 2000 Thaler ebenfalls als eiſernes Kapital bleiben ſollen, Perſonen, welche ſich in dem Hoſpitale der Stadt Charlottenburg befinden, am 10. Dezember jeden Jahres Unterſtützungen gezahlt werden ſollen. Das Stiftungskapital befindet ſich in der Ver⸗ waltung der Stadtgemeinde Zu 1 ſind jährlich 480 Mark als Zinſen verfügbar, über deren Verwendung zur Unterſtützung hilfsbe⸗ dürftiger Bürger nach Anhörung des erſten Geiſt⸗ lichen der Luifenkirche der Magiſtrat beſchließt. Zu 2 kommen jährlich 240 ℳ am 10. Dezember nach 1 7. 4. Geiſtlichen auf Magiſtrats⸗ uß zur Ausza 2 1. 3 werden ſabrlch am 10. Dezember 240 ℳ an die Hoſpitaliten vertheilt. aus deſſen Zinſen an die 1 Bandelow⸗Stiftung. Durch Schreiben vom 23. Januar 1865 bot der Kaufmann Emil Bandelow der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg ein Kapital von 500 Thalern an, wenn die Verpflichtung übernommen würde, die auf dem hieſigen Kirchhofe befindlichen Gräber ſeines Vaters, ſeiner Mutter und ſeiner Schweſter dauernd in gutem Zuſtande zu erhalten. Den hierfür nicht aufge⸗ brauchten Betrag der jährlichen Zinſen beſtimmte Bandelow zu Präbenden an die Hoſpitaliten, welche 1 am 16. Dezember zur Vertheilung kommen ſollten. Die Stadtgemeinde nahm durch Beſchluß vom 8. Februar 1865 das Geſchenk unter den geſtellten Bedingungen an, worauf der Kaufmann Bandelow c. 16. Februar 1865 den Betrag von 500 Thalern zahlte. Das Stiftungskapital wurde unter dem Namen Bandelow⸗Stiftung in ſtädtiſche Verwaltung ge⸗ nommen. Aus den Erträgniſſen von rund 52 ℳ jährlich erhält die Kirchengemeinde jährlich 15 ℳ als Gebühren für die Unterhaltung der Eingangs erwähnten Gräber, der Reſt kommt am 16. Dezember jeden Jahres, dem Willen des Gebers entſprechend, an die Hoſpitaliten zur Auszahlung. Bramer ſches Legat. In einem in dem Nachlaſſe des verſtorbenen Kammergerichtsreferendars a. D. Bramer vorge⸗ fundenen Codicille vom 1. Oktober 1876 iſt der Stadtgemeinde Charlottenburg ein nach dem Tode der hinterbliebenen Wittwe und Tochter des Erb⸗ laſſers fälliges Kapital von 3000 ℳ mit der Maß⸗ gabe zugewendet worden, daß die Zinſen zur Be⸗ ſtreitung der Koſten für die gute Inſtandhaltung des Bramer ſchen Erbbegräbniſſes verwendet und ſoweit hierzu nicht erforderlich an arme kranke Gemeinde⸗ mitglieder vertheilt werden ſollten. Der Wittwe Bramer war die Befugniß zugeſprochen, das Kapital ſchon früher zu zahlen, ohne daß gleichzeitig die Verpflichtung zur Inſtandhaltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde überginge. In dieſem Falle ſollten die Zinſen zur einen Hälfte an arme, kranke Gemeindemitglieder vertheilt, zur anderen Hälfte aber bis zum Tode der Wittwe und der Tochter des Erblaſſers zum Kapital geſchlagen werden. Die Wittwe hat von dieſer Befugniß Gebrauch gemacht und, nachdem die Stadtgemeinde ſich zur Annahme des Legats bereit erklärt hatte, am 6. Jannar 1879 die 3000 ℳ ausgezahlt, die unter dem Namen Bramer ſches Legat in Verwaltung genommen und zinsbar angelegt worden ſind. Das Stiftungskapital hatte im Jahre 1897 durch Zuſchreibung der halben jährlichen Zinserträgniſſe eine Höhe von rund 4500 ℳ erreicht. Die andere Hälfte der Zinſen iſt alljährlich mit rund 92 ℳ beſtimmungsgemäß ver⸗ wendet worden. Nachdem in dieſem Jahre auch die Tochter der bereits früher verſtorbenen Mutter im Tode gefolgt iſt, iſt die Verpflichtung zur Unter⸗ haltung des Erbbegräbniſſes auf die Stadtgemeinde übergegangen. Die nach Abzug der Inſtandhaltungs⸗ koſten verbleibenden Zinſen gelangen wie bisher be⸗ ſtimmungsgemäß zur Vertheilung.