Höhne ſches Legat. In ſeinem Teſtament vom 23. Oktober 1878 hat der Rentier Rudolf Höhne der Stadtgemeinde Charlottenburg 1500 Mark unter der Bedingung vermacht, daß ſie die immerwährende Verpflichtung übernimmt, die auf dem hieſigen alten Kirchhofe befindliche Familien⸗Grabſtätte in freundlichem Zu⸗ ſtande zu erhalten. Von den Zinſen ſoll der jeweilige Todtengräber jährlich 30 Mark erhalten, wenn von ihm die qu. Grabſtätten in ſauber geflegtem Zuſtande erhalten ſind. Die Stadtgemeinde nahm durch Beſchluß vom 20. Mai 1882 das Legat an und unter dem Namen Höhne ſches Legat in ihre Verwaltung. Der Betrag von 30 Mark wurde zunächſt alljährlich an den Todten⸗ gräber gezahlt. Nachdem die Wittwe Höhne durch Schreiben vom 19. April 1884 mitgetheilt, daß ſie, ſo lange ſie lebe, die Koſten für die Pflege der Grab⸗ ſtelle ſelbſt übernehmen würde, wurden die Zahlungen ſtädtiſcherſeits mit 1884 eingeſtellt. Die auflaufenden Zinſen ſind ſeitdem zum Kapital geſchlagen worden, ſodaß dies z. 3t. rund 2200 Mark beträgt. Schuhmacher ſche Stiftung. In ihrem am 23. März 1837 errichteten Teſtamente hat das Fräulein Marie, Catharine, Wilhelmine Schuhmacher dem hieſigen Armenfond die Summe von 4000 Thalern mit der Maßgabe legirt, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzulegen iſt und die Revennen von 2000 Thalern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Sicherung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu vertheilen, die Revenuen der übrigen 2000 Thaler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadtpflegekindern in der Kindererziehungs⸗ anſtalt zu Strausberg zu verwenden ſind. Die z. 3t. 486,83 Mark jährlich berragenden Zinſen werden jetzt ſo verwendet, daß für 2 Frei⸗ ſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz Carl⸗ Stiftung jährlich 270 Mark gezahlt werden und der Reſt von 216,83 Mark beſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Vertheilung gelangt. Von der Unter⸗ bringung von Kindern in Straußberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich veränderten Verhältniſſe Abſtand genommen werden müſſen. Nachdem ſeit 1847 eine Unterbringung im hieſigen Waiſenhauſe Luiſen⸗ Andenken erfolgt war, iſt ſeit 1883 die Prinz Karl⸗ Stiftung an deſſen Stelle getreten. Kaiſer Wilhelm⸗Legat. Der hochſelige Kaiſer Wilhelm 1. hat in einem Codicill vom 19. Juli 1882 der Stadt Charlotten⸗ burg 25000 Mark zu Armen⸗Unterſtützungen oder Spezial-Stiftungen für Arme vermacht. Nachdem durch Beſchluß vom 16. Mai 1888 die Annahme des Legates erklärt und unterm 6. Februar 1889 die landesherrliche Genehmigung zur Annahme ertheilt war, erfolgte unterm 4. März 1889 die Zahlung des Betrages, der ſeither unter dem Namen „Kaiſer Wilhelm⸗Legat“ verwaltet wird. Das Vermögen beträgt mit den erſparten Zinſen z. 3t. rund 26 000 Mark mit einem Zinsertrag von rund 1000 Mark. Aus den Zinſen werden hülfsbedürftige Per⸗ ſonen weiblichen Geſchlechts, die einen intakten po⸗ litiſchen Leumund haben, mit Unterſtützungen von 50 bis 100 Mark bedacht, jedoch nur ſolche, die in 168 den letzten zwölf Monaten keine Unterſtützungen aus ſtädtiſchen Fonds erhalten haben. Schulze ſches Legat und Daun ſches Legat. Dieſe beiden Legate von 300 und 1633,50 ℳ ſtehen unter der Verwaltung der Stadtgemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem je⸗ weiligen Oberpfarrer der Louiſenkirche behufs Ver⸗ theilung an Arme überwieſen. 3. 3t. ſtehen rund 12 ℳ und 73 ℳ Zinſen zur Verfügung. Weiße ſches Legat. Das am 19. September 1888 verſtorbene Fräulein Mathilde Weiße hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1885 der Stadtgemeinde ein Legat von 1500 ℳ; ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grabhügel der Verſtorbenen in Ordnung gebalten werden, der Reſt aber alljährlich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Ver⸗ theilung kommen. Das Vermächtniß iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadtgemeinde gelangt. Den letzt⸗ willigen Beſtimmungen gemäß kommen nach Abzug von 6 ℳ, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchengemeinde gezahlt werden, am 19. September j. JI. bis auf Weiteres 33 ℳ auf Beſchluß der Armen⸗Direktion zur Vertheilung. Von Platen⸗ und von Lentzle⸗Stiftungen. Die am 6. April 1889 verſtorbene verwittwete Frau Franziska von Platen geb. von Lentzke hat durch Teſtament vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hierzu vom 16. Juli 1888 die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zur Univerſalerbin unter der Bedingung ernannt, daß Alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zu⸗ fällt und worüber nicht im Beſonderen verfügt iſt, zu mildthätigen Zwecken, zur Linderung der Noth und Armuth hülfsbedürftiger Mitbürger verwendet werden ſoll. Im Beſonderen hat ſie Folgendes beſtimmt: 1. Zu dem Nachlaſſe gehört das Hausgrundſtück Bismarck⸗Straße Nr. 113. Mit dieſem Hauſe ſoll eine milde Stiftung unter dem Namen von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stiftung errichtet werden. Dieſes Haus ſoll für alle Zukunft dazu eingerichtet werden, um ſechs unverheiratheten, unbeſcholtenen und unbemittelten Damen, welche nicht unter vierzig Jahre alt ſein dürfen, eine zinsfreie Wohnung von je zwei Zimmern und wenn möglich, auch mit je einer Küche zu bieten. Die aufzu⸗ nehmenden Damen ſollen adliger Abkunft ſein. Finden ſich Damen aus der Familie der Teſtatrix oder deren verſtorbene Gatten, ſo haben dieſe das Vorrecht. Dieſer Stiftung hat die Teſtatrix ein Kapital von 35000 ℳ. überwieſen, aus deſſen Zinſen die Reparaturen und Laſten des Grundſtücks zu beſtreiten ſind, und an jede der in das Stift aufgenommenen jährliches Benefizium von 150 ℳ zu Damen ein zahlen iſt. II. Zu einem von Platen ſchen Legate ſind 18000 Mark ſicher anzulegen, aus deren Zinſen vom Magiſtrat auf Vorſchlag der Krankenhaus⸗Verwaltung aus dem ſtädtiſchen Krankenhauſe entlaſſenen, würdigen und bedürftigen Perſonen behufs Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Geneſung, ſowie als Unterſtützung zur Begründung eines neuen Erwerbes ein Geldbetrag, je nach dem einzelnen Falle, zu zahlen iſt. 22