III. Zur Bildung einer zweiten von Platen⸗ und von Lentzke⸗Stiftung ſollen 4000 Mark verwendet werden, deren Zinſen alljährlich am 28. Mai zu leichen Theilen an die Einwohner des Bürger⸗ oſpiats zur Vertheilung kommen ſollen. Alle drei Spezialſtiftungen werden den Beſtim⸗ mungen der Erblaſſerin entſprechend verwaltet. Zu 11 ſtehen z. 3t. jährlich 775 Mark zur Verfügung. Der Reſt der Erbſchaft im Betrage von rund 1 0 9 ſche Kge ar icn anter dem 2 e ee Carl Wilhelm Chriſtian Kayſer und deſſen Ehefrau eeeee an heee die Stadtgemeinde Charlottenburg zur Erbin des Perſonen oder Familien, die in den letzten ſechs 14, 1. . 11 4. 4447 ½ . 77 , 2 4 fonds er⸗ Vermögens mit der Maßgabe eingeſetzt worden, da Re e keine mereftüsung aus Armcuſonds er nach dem Tode des Ehemannes die Stadtgemeinde Erbſchaft“ getrennt verwaltet. halten haben, verwendet. Dic itedtaent ude hate dem Wiclen ver ecte ſtebenden Ehefrau bis zu deren Tode eine jährliche Rente von 20000 ℳ zu zahlen hat. noch weiter aufkommenden Revenuen ſollen zur Unterſtützung für bedürftige kinderreiche Familien verwendet werden. Die verwittwete Frau Stadtrath Marie Mag⸗ laſſerin entſprechend, die Pflege ihrer und ihres Gatten Grabſtätten für immer übernommen. Chriſt'ſche Stiftung. dalene Chriſt geborene Butz hat durch Teſtament burg zu ihrer Erbin mit der Maßgabe eingeſetzt, daß der Nachlaß, ſoweit er durch Legate nicht er⸗ ſtützungen verfügbar. zahl Familien laufende Unterſtützungen in Beträgen von 10—20 ℳÄ pro Monat. ſchöpft wird, unter dem Namen Robert und Marie Chriſt'ſche Stiftung zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen daraus ſoweit als möglich Freibetten begründet werden. Der Nachlaß beſteht aus den beiden Grund⸗ 15 300 Mark bringen. Dieſer Betrag wird dem Krankenhaus⸗Etat zugeführt, und dafür eine Anzahl Freibetten — z. 3t. 7500 Verpflegungstage — zur Verfügung geſtellt. Die Bewilligung eines; Freibettes erfolgt für Perſonen, die die Armenpflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Beſtreitung der Koſten nur ſchwer im Stande ſind, durch den dirigirenden Arzt und den Krankenhausinſpektor unter Aufſicht der Kranken⸗ haus⸗Deputation. Wilhelm Auguſta⸗Stiftung. Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hat die Stadtgemeinde ur⸗ ſprünglich in Höhe von 10400 Mark eine Wilhelm Auguſta⸗Stiftung begründet, die anläßlich der Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 Mark und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10000 Mark verſtärkt worden iſt, ſo daß Ende des Etatsjahres 1896/97 einer über die eigentliche Armenpflege hinausgehenden n Zinſen ſind bisher am 11. Juli j. J. auf Vorſchlag der Armenkommiſſionen nach Gemeinde⸗ beſchluß würdige Wittwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet vertheilt, die in dem laufenden Kalenderjahre keine ein Stiftungsfonds von rund 25 400 Mark vorhanden war. Aus iſt, unterſtützt worden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag 169 —— erhöht worden, ſodaß jetzt rund 50 800 Mark Stiftungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen ſollen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen (nicht, wie bisher, nur an Wittwen) zur Vertheilung kommen, während der bisherige Vertheilungstermin 11. Juli fortfällt. Wilhelm und Bianka Kayſer'ſche Stiftung. Durch Erbvertrag zwiſchen dem Hüttenbeſitzer Ulrike Eleonore Iſabella Bianka Kayſer geb. Leſſing in den Genuß der Erbſchaft tritt, jedoch der über⸗ Die etwa verden. In erſter Linie ſollen hierbei ſolche berückſichtigt werden, die in den Dienſten des vom 12. Februar 1877 die Stadtgemeinde Charlotten⸗ Erblaſſers geſtanden haben und aus ihnen nicht etwa wegen ſchlechter Führung entlaſſen ſind. Zur Zeit ſind jährlich rund 2500 ℳ zu Unter⸗ Aus ihnen erhalten eine An⸗ Hackenſchmidt ſches Legat. Die am 2. Januar 1898 verſtorbene Schul⸗ vorſteherin Fräulein Luiſe Hackenſchmidt hat in 1 2 1 3 9 2 ſtücken Berliner Straße 1 und 2, die vermiethet ibrem Teſtamente vom 12. Mai 1880 der „Armen⸗ ſind und einen Reinertrag von im Augenblick rund kommiſſion“ in Charlottenburg ein Legat von 600 ℳ mit der Beſtimmung ausgeſetzt, daß dies Kapital zinsbar belegt, und der Zinsertrag alljährlich zum Ankauf von Holz für verſchämte Arme ver⸗ wendet werden ſoll. Das Legat iſt in einem Sparkaſſenbuche ange⸗ legt worden. Die Zinſen ſollen jährlich im Oktober auf Vorſchlag der Armenkommiſſionen an zwei ver⸗ ſchämte Arme zur Beſchaffung von Holz vertheilt werden. Bramer⸗Stiftung. Die am 4. Juli 1897 verſtorbene Frau Juſtiz⸗ rath Poppe geb. Bramer hat der Stadtgemeinde ein Legat von 25000 ℳ. zur Verwaltung als Bramer⸗ Stiftung ausgeſetzt, deſſen Zinſen in Theilbeträgen von mindeſtens 10 ℳ jährlich am Todestage ihres Vaters, dem 24. Juni, an arme, kranke Perſonen vertheilt werden ſollen. Nach den Beſchlüſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften werden die etwa 850 ℳ betragenden Zinſen, dem Willen der Stifterin ent⸗ ſprechend, zugleich aber unter Wahrung des Charakters Stiftung an dem vorgeſchriebenen Tage in Beträgen von mindeſtens 50 ℳ als Beihilfen zu einer von ärztlicher Seite für nothwendig erachteten Luft⸗ oder Badekur an bedürftige, hier ortsangehörige Perſonen baare Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben.