— 25 — 7 deſſelben, Straße 15 v1 von der Straße 19a I1 bis zur Einfahrt des Elektrizitätsgrund⸗ ſtücks, Königs⸗Weg zwiſchen Horſt⸗Weg und Schützen⸗Weg, Jäger⸗Straße zwiſchen Orangen⸗ und Schloß⸗Straße. Die Umpflaſterungen zu v) erfolgten in dem vorhandenen Material (Kopfſtein⸗ pflaſter) unter reichlicher Verwendung von Zuſatzſteinen im Geſammtumfange von rund 13 867 qm. 9 7 ) Unterhaltung der Straßen, Brücken u. ſ. w. Ueber die Unterhaltung des Straßenpflaſters giebt die nachſtehende Ueberſicht, in welcher die Flächen nach den verſchiedenen Arten der Befeſtigung getrennt ſind, näheren Aufſchluß: Straßenpflaſter in qm am 1. April er des Pflaſter am 1. April 1901 K 1900 Zugang Abgang Kleinſteinpflaſter auf feſter Unterbettung 908,77 K 908,77 Kleinſteinpflaſter auf Beton 3 782,990 2 859,55 K 6 642,54 Temperſchlackenſteine mit Unterbettung 3 005,00 — — 3 005,00 Temperſchlackenſteine ohne Unterbettung 343,00 — 343,00 Steinpflaſter II. Klaſſe mit Unterbettung. 142 679,76 1 654,68 — 144 334,44 Ht. „, „ „ . 30 124,37 ut 30 124,37 III. „ ohne „ 2 845,43 K K 2 845,43 , AV. „,, Ait „, 2 18 762,00 K — 18 762,00 IV. „ ohne „ . 116 704,70 5947,43 122 652,13 Polygonale Kopfſteine 7 — — —— Beſſere %e, , . . 159 585,16 1 683,60 35 984,26 ſ 125 284,50 Aeltere „ e e . 7 666,03 — —. 7 666,03 Asphalt ... 1j252 543,51 54 900,32 W2s 307 443,83 Zuſammen 738 950,72 67 045,58 35 984,26 770 012,04 14 12 2r 7 Die Unterhaltung bezieht ſich zum größeren Theil auf Reparaturen unter Tieder⸗ verwendung des alten Materials und auf die Herſtellung von Fußgängerüberwegen. Ver⸗ ausgabt ſind für die Unterhaltung des Straßenpflaſters einſchließlich für die unter 4 auf⸗ geführten Umpflaſterungen 15 364,01 ℳ Die Bürgerſteige an den unter 4a aufgeführten Straßen wurden mit Ausnahme derjenigen unter Nr. 9a aufgeführten Straße, welche in proviſoriſcher Weiſe in Ziegelklein⸗ ſchlag und Chauſſeeſchlick hergeſtellt wurde, mit Granitplatten und Moſaikpflaſter in ganzer Breite befeſtigt. Die Koſten der Bürgerſteigregulirungen ſind in der Tabelle zu 4a mit enthalten. Die von der Stadtgemeinde nach dem Regulativ vom 20. Juni 1882 zu gewährende Beihilfe an die Grundſtücksbeſitzer für die in Folge Aufrufs gemäß § 2 der Polizeiverordnung vom 1. Mai 1880 erfolgte Regulirung betrug im Berichtsjahre 237,60 ℳ (4,50 ℳ für das laufende Meter Bürgerſteig). Aufgerufen waren für das Berichtsjahr folgende Bürger⸗ ſteigſtrecken: Herder⸗Straße, Ecke Schiller⸗Straße Nr. 110, Uhland⸗Straße Nr. 167 und 168, Cauer⸗Straße Nr. 7. An Chauſſirungen waren am Anfang des Berichtsjahres vorhanden: im Stadttheil Weſtend 78 146,00 am, in den übrigen Stadttheilen 51 996,28 qm, im Ganzen rund 130 150,00 qm. Der Beſtand hat ſich während des Berichtsjahres auf Weſtend nicht geändert. In den übrigen Stadtrheilen ſind in Folge von Neupflaſterungen beſeitigt worden 2953 qm, ſodaß am 31. März 1901 auf Weſtend 78 146,00 am und in den übrigen Stadttheilen 49 043,28 am, im Ganzen rund 127 190,00 am Chauſſirungen vorhanden waren. Außer den eigentlichen laufenden, den Flickarbeiten und Neubeſchüttungen ſind beſonders die folgenden Beſchotterungs⸗Arbeiten hervorzuheben: Galvani⸗Straße von der Guericke⸗Straße bis Charlottenburger⸗Ufer ⸗ 1 017,14 am, Charlottenburger⸗Ufer von der Cauer⸗ bis Werner⸗Siemens⸗Straße ⸗ 1 093,95 am, Spree⸗ Straße von Grün⸗ bis Schul⸗Straße 612,78 am, Grün⸗Straße von der Wilmersdorfer⸗ bis Spree⸗Straße ⸗⸗ 475,89 qm, Wilmersdorfer⸗Straße von der Berliner⸗ bis Brauhof⸗ Straße 337,50 qm, Bach⸗Straße von der Berliner⸗Straße bis zur Straße Sigmunds⸗ hof 358,88 qm, Spree⸗Straße von der Grün⸗Straße bis zur Kanal⸗Straße 390,44 qm, 4 2. 4(. - 4E4—