— 54 — Den zu militäriſchen Uebungen eingezogenen Arbeitern wird der halbe Lohn auf die Dauer von höchſtens 8 Wochen gezahlt. Die Jahreslohnſätze der Arbeiter und Burſchen bei der diesſeitigen Verwaltung für das Berichtsjahr betrugen: 1 Hülfsaufſeher 1488 ℳ, 1 Hülfsaufſeher 1416 ℳ, 4 Kolonnenführer je 1320 ℳ, 3 Kolonnenführer je 1260 ℳ, 1 Kolonnenführer 1200 ℳ, 42 Arbeiter je 1200 ℳ, § Arbeiter je 1140 ℳ, 14 Arbeiter je 1080 ℳ, 27 Arbeiter je 1020 ℳ, 15 Burſchen täglich je 1,75 ℳ] und 6 Burſchen täglich je 1,50 ℳ Die Arbeiter und Arbeitsburſchen erhalten außerdem freie Dienſtbekleidung, beſtehend aus zwei Drillichanzügen (Rock, Hoſe und Tuchmütze). Sämmtliche Bekleidungsſtücke werden durch die Bekleidungskammer der Feuer⸗ wehr geliefert. Die Lohnzahlungen der ſtändigen Arbeiter finden am 15. und letzten eines jeden Monats, und, wenn dieſe Tage auf einen Sonn⸗ oder Feſttag fallen, am vorhergehenden Tage ſtatt; hierbei wird der Lohn für Sonn⸗ und Feiertage, gleichgültig, ob an denſelben gearbeitet wird oder nicht, unverkürzt gezahlt. Seit dem 15. Oktober 1900 wird die Löhnung der Arbeiter, Burſchen und Hülfs⸗ arbeiter (Schneeſchipper) in jedem Aufſeherbezirk von dem betreffenden Aufſeher und zwar an die ſtändigen Arbeiter und Burſchen in der Zeit von 11½ —12 Uhr Vormittags und an die Hülfsarbeiter (Schneeſchipper) von 5¼ Uhr Abends ab, bewirkt. Eine Entlaſſung derjenigen Arbeiter, welche bereits länger als 10 Jahre im ſtädtiſchen Dienſt ſich befinden, iſt nur auf Beſchluß der Deputation zuläſſig. Dienſtunfähig gewordenen Arbeitern, welche mindeſtens 10 Jahre ununterbrochen bei der Verwaltung beſchäftigt waren, wird bei ihrem Ausſcheiden aus dem Dienſt ein Ruhelohn gewährt nach Maßgabe der Grundſätze für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenen⸗Verſorgung für ſtädtiſche Arbeiter und Angeſtellte vom 18. Juni 1900. Während des Berichtsjahres ſind 2 Arbeiter unter Gewährung von Ruhelohn in den Ruheſtand verſetzt worden. Ein Arbeiter hat ſein 25jähriges Arbeiterjubiläum gefeiert. Aus dieſem Anlaß iſt dem Jubilar ſeitens der Stadtgemeinde eine Belohnung von 100 ℳ und ein 14tägiger Urlaub unter Fortgewährung des vollen Lohnes bewilligt worden. Zwei Arbeiter ſind verſtorben. Entlaſſen wurden 9 Arbeiter und 36 Burſchen. Neu eingeſtellt wurden 25 Arbeiter und 23 Burſchen. Ferner wurden für erkrankte Arbeiter und Burſchen 16 Hülfsarbeiter gegen ein Stundenlohn von 30 Pfg. eingeſtellt; hiervon wurden 13 entlaſſen, die anderen als ſtändige Arbeiter ſpäter eingeſtellt. Das Lebens⸗ und Dienſtalter des Perſonals geſtaltete ſich am 31. März 1901 wie folgt: Lebensalter in Jahren Dienſtalter in Jahren 5 EEEEHEHE 2 2 2 2 2 S — 2 2 2 2 2 323 2 rbeitsſtellungen 2 28 2 2 2 22 * E Arbeitsſtellungen 2 2 7 22 & 5 2 ſ1 O 1 — E 2 42 2² 2 2 5 ſs ſ 2 2 = G 2 2 2 2 2 24] EEEEEE —ſſS 82 2 2 3 3 3 3 2 2 2 2 3 E 3 3322]5 ? 3 3 1 ES S EZ kZ EZ 3 23 Hülfsaufſeher E ——— 1 14 —] 2 , Hülfsaufſeher ——————— 2——] 2 Kolonnenführer — —— — — 6 2— —] 8 Kolonnenführer ——————] 4 2 1 1 8 Arbeiter —— 3] 85120, 7 2—] 91 Arbeiter 1 3] 413]212320 4 — 2 91 Burſchen — 21 1 1 4 1 — 1 21 Burſchen ——— 8f13—————f 21 1 1 ſ Zuſammen 1900 — 21 3 8)51 2% 10 2—1122 Zuſammen 1900 1 3/ 42134 23 24 8 1 3122 , 1899 10 8f 2 55022 9 3 2131 „ 1899 ſ 4, 3 6 25 3.34 13f 7 1f 5131 kt 1898 4% 2 740½24 5 31 21131 „ 1898 J 5 A10 2016 3114 8. 2f 3131 1 1