55. Disziplinarbeſtrafungen des Perſonals: — 4 K 2 K f 1f. 22 3 2 5 S 2 9 „ 25 2 3 5 S2] 8 Art und Grund der Strafe 2 31 5 Art und Grund der Strafe 2 2 5 5 * 2 2 5 S . E — E * 2⁰ — 68 11 Lohnabzug in Höhe von % oder / Verweis wegen: des Tagelohnes wegen: 4) Zuſpätkommens im Dienſt 3 3 6 a) Zuſpätkommens im Dienſt — 2 5 7 p) Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt J1 4 5 ) Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt . — 1 1 2 c% anderer Gründe . . . . . . 1— 4 3 () anderer Gründe . . I1 16 17 Zuſammen 1900 415. 19 Zuſammen 1900— 4] 22 26 8 1899 2 38] 40 „ 1899— 5f 53/ 58 1898 235 37 , 1898f 1 8f 31 40 Strenger Verweis wegen: Lohnabzug in Höhe von bis a) Zuſpätkommens im Dienſ 2 2 2 Tagelöhnen wegen: b) Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt 3 a) Zuſpätkommens im Dienſt 21 2] 4 e) anderer Gründe. . . — 6 6 ] Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt — — — % anderer Gründe 131 15 Zuſammen 1900 — 11 11 1899 127 28 1 Zuſammen 1900— 4 15, 19 „ 1898 ſ 118 19 3 11 16 %, 1898—] 2 9 11 Alle Strafen: 2 Zuſpätkommens im Dienſt J— 7 12 19 v) Nicht⸗Erſcheinens im Dienſt . — 2 8 10 %) anderer Gründe .. 1I1I—1 3 43 46 Zuſammen 1900— 12 62 75 „ 1899— 13129 142 1898] 113 93 107 Die regelmäßigen Reinigungsarbeiten der Kehrbezirke begannen um 6 Uhr früh und endigten um 6 Uhr Abends mit je ⅝ Stunde Frühſtücks⸗ und Vesper⸗ und 2ſtündiger Mittagspauſe. In den Wintermonaten vom 15. November bis Ende Februar wurden die Reinigungsarbeiten von 6 Uhr früh bis 6 Uhr Abends ausgeführt mit je / Stunde Frühſtücks⸗ und Vesper⸗ und 1 Stunde Mittagspauſe, wenn Hülfsarbeiter beſchäftigt wurden; dagegen währte die Mittagspauſe 1)½ Stunde, wenn Hülfsarbeiter nicht be⸗ ſchäftigt wurden. Die regelmäßigen Reinigungsarbeiten der Asphaltkolonnen (fliegende Kolonnen) be⸗ gannen um 6½ Uhr früh und endigten um 7 ½ Uhr Abends mit je 9 Stunde Frühſtücks⸗ und Vesper⸗ und 2 Stunden Mittagspauſe; in den Wintermonaten iſt die Arbeitszeit in den Asphalt⸗ und Kehrbezirken gleich. Im Berichtsjahre waren 14 Kehrmaſchinen vorhanden, von welchen ſich 13 im Betriebe und eine in der Reſerve befanden. Jedem der 6 Kehrbezirke waren 2, nur dem erſten 3 Kehrmaſchinen zugetheilt. Die Beſpannung, Bedienung und Unterhaltung der Kehrmaſchinen nebſt Vorſprengwagen ſind vertragsmäßig an einen Unternehmer vergeben. Die Mindeſtleiſtung einer Kehrmaſchine beträgt auf gutem, zuſammenhängendem Pflaſter ungefähr 5500 qm ſtündlich; bei weniger gutem und nicht zuſammenhängendem Pflaſter kann dieſe Mindeſtleiſtung nur durch Aufbietung aller Kräfte herbeigeführt werden. Die Beſchaffenheit des Pflaſters iſt für die Straßenreinigung von ſehr großer Be⸗ deutung. Schlechtes Pflaſter iſt ſchwierig zu reinigen und giebt bei gleichen Verhältniſſen bedeutend mehr Schmutz als bei gutem Pflaſter. Aus dieſem Grunde iſt es ein außer⸗ ordentlich wichtiger Umſtand für die Straßenreinigung, daß die Vermehrung des guten Pflaſters ſtetig zunimmt; durch das Verſchwinden des ſchlechten Pflaſters dürfte ſich die angeſtrebte tägliche Reinigung ſämmtlicher Straßen, ohne eine Vermehrung der Ausgaben, ſchon vom 1. April 1902 ab ermöglichen laſſen. Der Verbrauch an Kehrmaſchinenwalzen betrug 222 Satz, demnach für jede Maſchine 17 Satz, ſtatt 20 ⅝ Satz im Vorjahre. Die Arbeitsleiſtung der Spülmaſchine bei der Asphaltreinigung bietet gegenüber der Reinigung durch Handarbeit mittelſt Gummiſchrubber einen ſehr großen Vortheil. Die Maſchine arbeitet billiger und reinigt gründlicher. Die Tagesleiſtung zweier Spülmaſchinen beträgt bei genügender Kontrolle in zuſammenhängenden Straßen höchſtens ungefähr 62 000 qm. Hierbei ſind die Spül⸗ wagen von 6 Uhr früh bis 6 Uhr Abends im Betriebe; nur bei eingetretenem Froſtwetter wurden die Spülwagen außer Betrieb geſtellt.