— 56 — In Folge der eingetretenen Vermehrung des Asphaltpflaſters um 56 609,47 qm und in Folge der ſich immer mehr als nothwendig herausſtellenden Doppelwaſchung der verkehrsreichſten Straßen wurden noch 2 weitere Spülwagen (Nr. 12 und 13) angeſchafft; es waren 12 Spülwagen im Betriebe und 1 Spülwagen in Reſerve; mit dieſer Anzahl Spülwagen konnte die Doppelwaſchung der verkehrsreichſten Straßen im Weſentlichen durch⸗ geführt werden. Die Spülwagen Nr. 12 und 13 ſind abweichend von den bisher beſchafften Spül⸗ wagen, vierrädrig erbaut, mit rechts⸗ und linksſeitigen Vorweichern ſowie mit Vorrichtungen verſehen, welche geſtatten, die Waſſerabgabe auf ,, bezw. zu beſchränken oder ganz ein⸗ zuſtellen. Dieſe Neuerungen haben den Zweck, daß bei ſtarkem Regenwetter, wenn auch der Behälter voll Waſſer iſt, ohne Waſſergabe gereinigt werden kann. Ferner ſind einige Walzen der Spülwagen, welche früher nur mit Gummifloſſen verſehen waren, — deren Haltbarkeit im Durchſchnitt nur 200 Tage währte — probeweiſe mit Kunſtgummi, (Durit) und einem dem Durit ähnlichen Fabrikat, beſetzt worden. Die Verſuche hiermit ſind jedoch noch nicht abgeſchloſſen, dürften aber allem Anſcheine nach ein günſtiges Reſultat ergeben. Im Berichtsjahre ſind 4 Walzen mit Gummifloſſen, 3 Walzen mit Durit (Kunſt⸗ gummi) und 1 Walze mit dem dem Durit ähnlichen Fabrikat neu beſetzt worden. Be⸗ ſpannung, Bedienung und Unterhaltung der Spülwagen iſt ebenfalls vertragsmäßig an einen Un ternehmer vergeben. Die Abfuhr des geſammten Kehrichts, Baggerſchlammes, Aſche und Hausmülles aus den ſtädtiſchen Gebäuden und der Marktreſte iſt einem Unternehmer übertragen, welcher für dieſe Leiſtungen eine Pauſchalſumme von 100 000 ℳ. jährlich erhielt. Der Abfuhrunternehmer hat auch die für die Abfuhr erforderlichen Geſpanne im Winter zur Schneeabfuhr unentgeltlich zu ſtellen. Die Anzahl der Kehrichtfuhren aus den ſchneefreien Monaten betrug 11 324 Fuhren Kehricht je 4 bm, 261,5 Fuhren je 4 chm oder 523 Fuhren je 2 chm Marktabfälle, 217 Fuhren je 4 chm oder 434 Fuhren je 2 chm Aſche und Hausmüll und 2176 Fuhren je 2 chm oder 1088 Fuhren je 4 chm Baggerſchlamm aus den Regeneinlaufſchächten. Alle Straßen, welche regelmäßig gereinigt werden, ſowie die Promenaden und Reit⸗ wege erhalten auch eine regelmäßige Beſprengung. Die Straßenbeſprengung hängt ſelbſtverſtändlich ſehr von der Jahreszeit und der Witterung ab. Im Frühjahr und Herbſt genügt vielfach ſchon eine einmalige, während in den Sommermonaten bei ſehr heißer, trockener Witterung oft eine drei⸗ und viermalige Be⸗ ſprengung einzelner Straßen nothwendig wird. Die Asphaltſtraßen machen eine Ausnahme; dieſe werden nicht in der Weiſe wie die übrigen Straßen beſprengt, ſondern außer der täglichen Waſchung noch Vor⸗ oder Nachmittags einmal beſprengt. Die regelmäßige Be⸗ ſprengung umfaßt den Zeitraum vom 1. April bis Ende September, während dieſer Zeit hat der Unternehmer, an welchen die Beſprengung vergeben iſt, auf Grund des mit ihm geſchloſſenen Vertrages die Straßen von Vormittags 6 Uhr bis Nachmittags § Uhr dauernd ſtaubfrei zu halten. Während der Sprengzeit des Berichtsjahres waren 30 Sprengwagen vorhanden. 3 Sprengwagen mit Miller ſcher Sprengvorrichtung wurden beſchafft, jedoch erſt am 8. Ok⸗ tober 1900 geliefert. Am Schluſſe des Berichtsjahres ſtanden 33 Sprengwagen zur Verfügung, wovon 18 einen Inhalt von 1000 1, 8 einen Inhalt von 1500 1, 4 Centrifugalſprengwagen je 1500 1 und die neubeſchafften, mit Miller'ſcher Sprengvorrichtung verſehenen, je 1500 enthalten. Von den Brauſerohrwagen iſt je 1 Wagen von 1000 und von 1500 1 Inhalt mit der Miller ſchen Sprengvorrichtung ausgerüſtet worden. Bezüglich der Leiſtungen der Sprengwagen iſt anzuführen, daß die Füllung, Aus⸗ ſprengung und Fahrt zur Füllſtelle eines jeden Wagens rund 15 Minuten Zeit in Anſpruch nimmt, demnach ergiebt ſich, daß ein Sprengwagen in der Regel 4 Füllungen in einer Stunde und in 10 Stunden 4 10 40 Füllungen nehmen und verwerthen kann. In vielen Fällen iſt dieſe Leiſtung übertroffen. In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März tritt eine Beſprengung nur dann ein, wenn es die Witterung erfordert. Im Berichtsjahre wurde an 140 Tagen geſprengt. Der Waſſerverbrauch für die Beſprengung betrug 24 472 ehm Freiwaſſer (d. h. von den Charlottenburger Waſſerwerken unentgeltlich zu lieferndes Waſſer) und 85 374 chm bezahltes Waſſer. In einem Theil der hieſigen Straßen, welche eine Länge von rund 13,465 km haben, wird das zur Beſprengung erforderliche Waſſer der Stadtgemeinde von den Char⸗ lottenburger Waſſerwerken laut Vertrag unentgeltlich geliefert; das übrige zur Beſprengung erforderliche Waſſer wird durch Standrohrwaſſermeſſer entnommen und ſeitens der Stadt⸗ gemeinde mit 0,07 ℳ je obm bezahlt.