— 95 — Verſicherten, ſowie in Folge Todes verſicherter Familienväter pp. Dieſe Renten⸗ und Er⸗ ſtattungsanträge ſind ſo weit zu bearbeiten, daß die Landesverſicherungsanſtalt auf Grund der zuſammengeſtellten Unterlagen ohne Weiteres den erhobenen Anſpruch anerkennen bezw. ablehnen kann. Abgeſehen davon, daß die untere Verwaltungsbehörde die Begutachtung der Entziehung bezw. der Einſtellung von Rentenzahlungen — vielfach nach vorheriger Erörterung im mündlichen Verſahren unter Zuziehung der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer — obliegt, haben namentlich die jetzt durch § 57 Abſ. 5 des Geſetzes dem Magiſtrat auf⸗ erlegten Auskunftsertheilungen aller Art erheblich zugenommen. Dieſe erſtrecken ſich auf alle die Invalidenverſicherung betreffenden Angelegenheiten, namentlich über Verſiche⸗ rungspflicht, Verſicherungsrecht und die Höhe der zu leiſtenden Beiträge (§ 34 d. G.), denn gerade über dieſe 3 Punkte herrſcht beim Publikum, auch bei dem ſog. gebildeten, noch immer eine außerordentliche Unkenntniß. Altersrenten⸗Anträge, einſchließlich der im Vorjahre nicht erledigten, ſind 20 (im Vorjahre 29] geſtellt. Erledigt ſind hiervon: 17 (20) oder 85 pCt. (69 pCt.) durch Bewilligung einer Jahresrente von 128,40 ℳ bis zum Höchſtbetrage von 200,40 ℳ, 2 (5) durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſetzlichen Vorbedingungen, durch Verzug des Antragſtellers nach außerhalb 1 (0). Hiernach blieben am Jahresſchluß keine (4) Anträge unerledigt. Die Gewährung von Altersrente erfolgte an 1 im Jahre 1828, 2 im Jahre 1829, 13 im Jahre 1830, 1 im Jahre 1831 geborene Perſonen. Nach den Berufsarten gehörten von dieſen 2 zum Verkehrsgewerbe, 2 zu den Dienſtboten, je 1 zur Maſchinenfabrikation, zum Baugewerbe, zum Handelsgewerbe, zur Stein⸗ und Erd⸗Induſtrie, zur Gärtnerei, zur Holz⸗ und Schnitzſtoff⸗, zur Textilinduſtrie und 6 zur gewöhnlichen Handarbeit. In validenrenten⸗Anträge ſind 200 (im Voriahre 187) geſtellt, unter Hinzu⸗ rechnung der am Schluſſe des Vorjahres 42 (30) unerledigt gebliebenen waren mithin 242 (217) Anträge zu bearbeiten. Erledigt. ſind davon: 168 (136) oder 69 pCt. (63 pCt.) durch Bewilligung einer Jahresrente von 117,60 ℳ bis zum Höchſtbetrage von 190,80 %, 33 (28) durch Abweiſung bezw. Zurücknahme wegen Nichterfüllung der geſetzlichen Vorbedingungen; 6 (11) durch Tod bezw. Verzug der Antragſteller nach außerhalb. In einem Falle wurde von der Verſiche⸗ rungsanſtalt das Heilverfahren übernommen. 34 (42) Anträge blieben am Jahresſchluß unerledigt. Ueber die Verhältniſſe der mit Invalidenrenten bedachten 168 Perſonen ergiebt die Ueberſicht Seite 92 das Nähere. Auf Erſuchen des Vorſtandes der Landesverſicherungs⸗ anſtalt wird die den Aerzten für ihre Atteſte zugebilligte Vergütung durch die Stadtgemeinde vorſchußweiſe gezahlt. Die Erſtattung durch die Landesverſicherungsanſtalt erfolgt jetzt alle 2 Monate. Dieſes Verfahren wird ſeit Auguſt 1900 beobachtet. Es wurde von dieſem Zeitpunkte ab bis Ende März 1901 an Arzthonorar der Betrag von 445,10 %. gezahlt. Die Verſicherungsanſtalt vergütete vom Auguſt bis Ende Dezember 1900: 3 %. und vom 1. Januar 1901 ab 5 ℳ für jedes ärztliche Gutachten. Anträge auf Befreiungen von der Verſicherungspflicht nach §6 des Geſetzes ſind 41 (im Vorjahre 27) geſtellt; von dieſen ſind 39 Anträge genehmigt, 1 abgelehnt und 1 durch Zurücknahme erledigt. Von dieſen von der Verſicherungspflicht befreiten 39 Perſonen ſind 27 Penſions⸗ bezw. Unfallrentenempfänger mit mindeſtens 116,40 ℳ jährlichen Bezügen, 12 Perſonen hatten das 70. Lebensjahr vollendet. Anträge auf Erſtattung von Beiträgen ſeitens weiblicher Perſonen, welche ſich verheirathet hatten, ſind im Berichtsjahre in 586 Fällen geſtellt: außerdem wurden 72 Erſtattungsanträge von Hinterbliebenen verſtorbener Verſicherter auf⸗ genommen und bearbeitet. Die Zahl der von der Königlichen Polizei⸗Direktion überwieſenen Berichtigungen von Quittungskarten gemäß § 157— 160 des Geſetzes betrug 725. In 21 Fällen wurden Gutachten gemäß § 59 des Geſetzes in mündlicher Verhandlung gegen die Gewährung bezw. die Entziehung einer Invalidenrente unter Zuziehung je eines Vertreters der Arbeitgeber und der Verſicherten abgegeben. Auf Grund der §§ 155 und 157 des Geſetzes ſind 17 Anträge dem Magiſtrat als unterer Verwaltungsbehörde zur Entſcheidung unterbreitet. Die Streitigkeiten betrafen überhaupt: Zahl der Fälle 1900 1899 1898 a) Verſicherungs⸗ und Beitragspflicht § 155 des Geſetzes 20 30 15 5) Berechnung und Anrechnung der Beiträge §157 d. Geſ. 0 0 1 Zur Erledigung kamen durch förmliche Entſcheidung a) und b) 6 12 6 durch Vorbeſcheid, Zurücknahme und auf andere Weiſe 11 18 10 Unerledigt vnichen. 3 — — Gegen dieſe Entſcheidungen iſt in 1 Fall (im Vorjahre in 4 Fällen) Beſchwerde erhoben, welche aber zurückgewieſen wurde. In den beiden vorjährigen Beſchwerden iſt in einem Falle die Entſcheidung beſtätigt, in dem anderen abgeändert worden.