vIII. 3tfüdtiſcher Arbeitsnachweis. Bereits im vorigen Jahresbericht wurde der Uebelſtände Erwähnung gethan, die daraus hervorgingen, daß ein ſtädtiſcher Arbeitsnachweis der die Schule verlaſſenden Jugend zur ſofortigen Erlangung von Arbeitsſtellen unentgeltlich zur Verfügung ſteht, während es an einer entſprechenden Veranſtaltung zur unentgeltlichen Vermittelung von Lehrlings⸗ ſtellen fehle. Ein Arbeitsnachweis in dieſer Beſchränkung mache ſich geradezu zum Mit⸗ ſchuldigen an der Vermehrung des Heeres der ungelernten Arbeiter auf Koſten der Handwerks⸗ lehre. Wo die wirthſchaftlichen Verhältniſſe es ermöglichen, da ſollte an das Verlaſſen der Schule eine Lehrzeit anſetzen. Und wenigſtens ſollen kommunale Einrichtungen nicht ſo abgegrenzt ſein, daß ſie dem geradezu entgegen wirken. Aus dieſem Grunde iſt im Berichts⸗ jahre mit dem Arbeitsnachweis für ungelernte jugendliche Arbeiter die Vermittelung von Lehrlingsſtellen verbunden und mit dem 1. Januar 1901 begonnen worden. Da ſonach in dem Berichtsjahre nur über eine Thätigkeit von 3 Monaten zu berichten iſt, ſo liegt naturgemäß nur ein Anfangs⸗Ergebniß geringen Umfangs vor. Es wurden in 31 Fällen Lehrlinge auf offene Stellen überwieſen und in der Hälfte dieſer Fälle wurde die thatſächlich erfolgte Beſetzung feſtgeſtellt. Unter den überwieſenen Stellen befanden ſich die ver⸗ ſchiedenſten Berufe: „Bäcker, Schlächter, Sattler, Tapezierer, Tiſchler, Schloſſer, Klempner, Schmiede, Brunnenmacher, Steinſetzer, Dachdecker, Bildhauer, Barbier, Friſeur, Schriftſetzer, Buch⸗ drucker, Schneider, kaufmänniſcher Lehrling für Möbelfabrikation, für bacteriologiſche Apparate und Zahntechnik.“ Die Buntheit dieſer Zuſammenſtellung liefert jedenfalls den Beweis ſchon jetzt, daß ein Bedürfniß für die Lehrlingsvermittelung in den verſchiedenſten Berufen vorhanden iſt. Es darf daher der Arbeitsnachweis in der Befriedigung dieſes Bedürfniſſes nicht ermüden, wenngleich vorauszuſagen iſt, daß ſie ſich nur langſam und mühevoll durchſetzen wird. Mehr als in irgend einem anderen Vermittelungszweige kommt es hier darauf an, dem Suchenden ſeinem perſönlichen Wunſche entſprechend gerade das zuzuführen, was er ſucht. In der Lehrlingsvermittelung wird ſich beſonders häufig der Fall ereignen, daß ſowohl offene Stellen als Lehrlinge da ſind und doch keine Vermittelung zu Stande gebracht werden kann, weil beiſpielsweiſe der Bäckerei nicht damit gedient ſein kann, wenn maſſenweis Lehrlinge ſich zur Schloſſerei und Mechanik melden ꝛc. Daher iſt die Lehrlings⸗Vermittelung überall darauf angewieſen, möglichſt viele Meldungen von beiden Seiten zu erhalten und ſich dabei zu beſcheiden, daß unter ihnen wenigſtens einige ſind, die zu einer Vermittelung führen. Auch das obenerwähnte beſcheidene Anfangs⸗Ergebniß iſt nur dadurch erzielt worden, daß die verhältnißmäßig große Zabl von 181 offenen Stellen und 68 ſich meldende Lehrlinge eingeſchrieben wurden. Wie aus dieſen Zahlen hervorgeht, haben auch in Charlottenburg die Lehrherren ſchneller von der neuen Einrichtung Gebrauch gemacht, als die Lehrlinge und ihre Eltern. Um auf die Meldung von Lehrlingen hinzuarbeiten und namentlich in der Schule auf eine frühzeitige Berufswahl hinzuwirken, iſt die Deputation für den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis ſowohl mit der Schule als auch mit der Waiſenverwaltung in Verbindung getreten. In Folge deſſen wird in den ſtädtiſchen Volksſchulen durch die Rektoren und Lehrer ein Merkblatt vertheilt, das auf die unentgeltliche Lehrlingsvermittelung im ſtädtiſchen Arbeitsnachweis aufmerkſam macht. Dieſes Merkblatt wird durch die Rektoren und Lehrer alljährlich dem Schülerjahrgange eingehändigt, der etwa ein Jahr vor der Entlaſſung ſteht. (Alter 12— 13 Jahre.) Denn die Erfahrung lehrt, daß begehrenswerthe Beruſe und Lehr⸗ ſtellen mit Lehrlingen ſo beſetzt ſind, daß nur bei frühzeitiger Anmeldung Ausſicht auf Erfolg iſt. Auch erfordert die Auswahl des Berufs Zeit und ruhige Ueberlegung. Sowohl die Knaben als ihre Eltern müſſen frühzeitig darauf hingewieſen werden. Beim Verlaſſen der Schule wird die Einhändigung des Merkblattes wiederholt. In der ſtädtiſchen Waiſen⸗ pflege, die die volle Fürſorge für ihre Pfleglinge übernimmt, kann man einen Schritt weiter⸗ gehen und auch die ſachgemäße Auswahl des Berufs nach der Perſönlichkeit des Pfleglings in die Verwaltungsaufgaben einbeziehen. Auch hierfür wird ein Zuſammengehen von Arbeitsnachweis und Waiſenverwaltung erforderlich ſein. Mit dem Fortſchrel en der Lehrlingsvermittelung wird ſich die Nothwendigkeit heraus⸗ ſtellen, in der Statiſtik dieſen Theil von den anderen abzulöſen. Während die übrige Arbeitsvermittelung immer mehr nach ſchnellem Umſatz hindrängt und ſchon die 14 tägige