— 107 — c) Verbindung mit den Krankenkaſſen. Ausgeſteuerte Mitglieder Die ſtadtärztliche Betrag Jahr ſind an die Stadtärzte ] Behandlung in Anſpruchſ der Arzneikoſten überwieſen worden genommen haben davon 4 4 1900 114 59 125 06 1899/1900 119 50 51 32 1898/1899 93 51 77 28 1897/1898 110 55 153 18 d) Fürſorge für Lungenkranke. Die Armenverwaltung iſt auch im abgelaufenen Jahre bemüht geweſen, den ihr bekannt werdenden, für die Heilſtätten⸗Behandlung geeigneten Kranken eine ſolche zu Theil werden zu laſſen. Bei verſicherungspflichtigen Kranken iſt wie bisher in der Regel die Vermittelung der zuſtändigen Landesverſicherungsanſtalt in Auſpruch genommen worden. Im ganzen ſind 34 (im vorigen Jahre 18) Aufnahmeanträge geſtellt worden. In 9 Fällen iſt die Aufnahme von uns unmittelbar, in 11 Fällen bei der Landesverſicherungsanſtalt beantragt worden, während in 14 Fällen die zuerſt angegangene Landesverſicherungsanſtalt an uns behufs Uebernahme eines Theils der Koſten herangetreten iſt. In 26 (im vorigen Jahre 18) Fällen hat die Aufnahme ſtattgefunden, in 5 Fällen im Auguſte Viktoria⸗Heim in Eberswalde, in 13 in Kolkwitz, in 4 in Grabowſee, in 3 in Belzig, in 1 Fall in Vogel⸗ ſang. Bei 5 Kranken wurde die Aufnahme wegen ſchon zu weit vorgeſchrittener Krankheit abgelehnt. Als geheilt ſind 4, als gebeſſert 4, als ungeheilt 4 Kranke entlaſſen worden. Von 4 Kranken iſt uns der Erfolg nicht bekannt geworden, 10 Kranke befanden ſich am Jahresſchluß noch in Behandlung. Der der Armenverwaltung erwachſene Koſtenantheil hat 2026,65 ℳ (im vorigen Jahre 2327,08 ) betragen. % 3wangsheilung. Zu Zwangsheilungen, deren Koſten nach der ſtändigen Rechtſprechung der Gerichte die Stadtgemeinde zu tragen hat, ſind von der Polizei 27 (22) Perſonen überwieſen worden, von denen 18 mit 1516 Verpflegungstagen und einem Koſtenaufwande von 3143 %. im hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſe und 9 mit 203 Verpflegungstagen und einem Koſtenaufwande von 507,50 ℳ in der Königlichen Charité verpflegt worden ſind. 8. Zwangserziehung. In Zwangserziehung ſind durch unſere Vermittelung 3 (1899/00: 5, 1898/99: 9, 1897/98: 9, 1896/97: 6) Knaben untergebracht worden. Mädchen wurden keine untergebracht. (1899/00: 1, 1898/99: 2, 1897/98: 2. 1896,97 —). Von den drei Knaben iſt je einer dem Rettungshauſe Cöthen, St. Florians⸗Stift Neuzelle, Rettungshaus Brüſſow U./M. zu⸗ geführt worden. 9. Verfahren aus § 361“ St. G. B. wegen Außerachtlaſſung der Nährpflicht gegen Familienangehörige. Das gerichtl. Verf. iſt eingel. gegen Von Stellung des Antrages auf gerichtliche Beſtrafung iſt Abſtand genommen, weil Die Aufforderung hat Erfolg nicht ſinzwiſchen die Trennung der II11 — Das Objekt zu geringfügig war rd. n Wiederholt Strafantrag geſtellt die Unterſtützung inzwiſche gehabt Freiſprechung iſt erfolgt inzwiſchen Mittelloſigkeit Jahr eingetreten Strafen ſind erkannt Verfahren ſchwebt noch werden konnte Straſverfahren wurde eingeſtellt geſtrichen wurde der Aufenthalt nicht ermittelt feſtgeſtellt wurde Ratenzahlungen geleiſtet wu haltungspflicht aufgefordert Strafanrag zurückgezogen Auf die Strafe iſt Beſſerung eingetr. Auf die Aufforderung haben ab⸗ Erfüllung ihrer Pflicht bereit lehnende Erklärungen abgegeben Auf die Auff orderung waren zur Auf die Aufforderung iſt Beſſerung Ehe ſtattgefunden hatte Zuſammenleben mit den Männern verweigerten Beſſerung eingetreten war ſſIſ DieVaterſchaft beſtritten wurde Beim Jahresſchluß unerledigt blieben Es wurden zur Erfüllung der Unter⸗ die Eheſrauen das fernere der Aufgeforderte verſtorben war Antrag auf Aberkennung der Erziehungsrechte geſtellt war 190/01] 203 83 120, 66 137] 22 8 12 4 1 3 66. — — 971f3815 9 31 4f 912 1899/00 175 93 82] 55 115] 32 5 2 2 — 1 55. 2 1ſ 57034 15 14 4 3 711 1898/„99] 92 46 46 25 65 14 2 5 1 1 2 25 — — 23518f 411 — 2 7 5 1897/98] 66 34 32 30 360 8 5 2 — — — 30 1 — —20 8—10—] 2 4 3 1896/97] 26 12 14 10 16 2 2 2 3 — — 10 — — — 7] 4 1] 1 1— 2 4 14²