— 116 — Der Rückgang in dem von auswärts eingeführten Fleiſch beruht lediglich auf dem Umſtand, daß hierorts von Jahr zu Jahr in größerem Umfange ſolches Fleiſch gehandelt wird, welches einer geordneten Fleiſchſchau im lebenden oder geſchlachteten Zuſtande hier oder auf dem Berliner Schlachthof unterlegen hat, ſomit jedem Anſpruch genügt. Dieſe Folgeerſcheinung unſerer Fleiſchſchau kann nur mit Freuden begrüßt werden. In dem Perſonal des Städtiſchen Fleiſchſchauamtes iſt in der Leitung eine Aen⸗ derung eingetreten, und zwar übernahm im Anguſt der bisherige Leiter, Kreisthierarzt Seiffert die veterinärpolizeilichen Geſchäfte auf dem Berliner Viehhof und an ſeine Stelle trat zunächſt kommiſſariſch der Polizei⸗Thierarzt und ſpätere Kreis⸗Thierarzt Sielaff, welcher jedoch am 31. März 1901 bereits ſeine Stelle verließ und eine Berliner Kreis⸗Thierarzt⸗ Stelle übernahm. Zur Zeit iſt der Kreis-Thierarzt der Stadtkreiſe Charlottenburg und Schöneberg, Dr. Paul Jeß der Vorſteher des Städtiſchen Fleiſch⸗ und Trichinen⸗Schauamtes. Im Februar 1901 ſchied der bisherige Trichinenbeſchauer Bonats aus, an ſeine Stelle wurde Frau Hoppe gewählt. Die baulichen Einrichtungen des Amtes in der Spree⸗Straße 16 haben ſich auch im Berichtsjahr als zweckmäßig bewährt. Die Kontrollirung der Wochenmärkte hat den Zweck, ununterſuchte, verdorbene oder geſundheitsſchädliche animaliſche Nahrungsmittel dem Verkehr zu entziehen und event. die⸗ ſelben unſchädlich zu vernichten. Sie bezweckt alſo die Innehaltung der die Fleiſchbeſchau regelnden Polizei⸗Verordnung, ſie verhütet die Schädigung der menſchlichen Geſundheit, welche durch den Genuß verdorbener oder geſundheitsſchädlicher animaliſcher Nahrungsmittel entſteht, und ſchließlich verhindert ſie eine unlautere Konkurrenz der Markthändler für die ortsanſäſſigen Schlächter und Fleiſchhändler, indem ſie dem Feilhalten ſchlechter Waare für billige Preiſe entgegenwirkt. Die Kontrolle des Marktes iſt eine doppelte und wird ſowohl von den als Fleiſchbeſchauer angeſtellten Thierärzten als auch von dem Königlichen Kreis⸗ Thierarzt und Leiter der Städtiſchen Fleiſchſchau zu verſchiedenen Zeiten vollzogen. Vor⸗ nehmlich unterliegt der Kontrolle alles friſche Fleiſch, aber auch alle Fleiſch⸗Präparate, ſo geräuchertes und gepökeltes Fleiſch, Wurſtwaaren u. ſ. w., dann die feilgehaltenen Organe: Lunge, Herz, Lebern, Nieren u. ſ. w. Beſonderes Augenmerk wird auf die Fiſche und Krebſe und auf das Geflügel und Wildpret verwendet. Bei den Fiſchhändlern wird darauf auch geachtet, daß ſie nicht nur nicht verdorbene Fiſche feilbalten, ſondern daß ſie auch nicht zu kleine Fiſche, welche nicht das von der Regierung vorgeſchriebene Maß haben, auf ihrem Stand feilhalten, daß ferner nicht durch Abſchuppen lebender Fiſche Thierquälereien vor⸗ genommen werden, und daß nur ordnungsmäßig getötete Thiere ihrer Schuppen beraubt werden. Schließlich wird auf Sauberkeit der Schlächter u. ſ. w. im Umgange mit den Nahrungsmitteln gehalten. Beanſtandet und gegebenen Falls beſchlagnahmt wurden bei dieſen Reviſionen: wegen Fäulniß: 1 Taube, 3 Schneehühner, 1 Blei, 1 Schweinelunge, 10 Pfd. Fleiſch⸗ abfälle, 4 Hammelkehlköpfe, 1 Hammelleber, 2 Hühner, 1 Faſanenhälfte, 6 Hühnerhälften, 628 Pfd. grüne Heringe, 1 ¾ Pfd. Kalbfleiſch; wegen krankhafter Veränderungen: 1 Hammel⸗ leber; wegen Futter⸗Aſpiration: 1 Stück Rinderlunge. Im Verenden geſchlachtet: 2 Hühner (1350 3 Gewicht). Die Unterſuchungsſtation für verdorbene Nahrungsmittel iſt im Berichtsjahr 13 Mal vom Publikum in Anſpruch genommen, und zwar wurden als verdorben erklärt: 5 ke Schweinebraten, 1 Haſe in gebratenem Zuſtande, 1 Doſe Anchovis. Als faulig ſtellten ſich bei den Unterſuchungen heraus: 1 Stück Rollſchinken, 1% gekochter Schinken, 1 Haſe, 1 Gans, ½ Pfd. Schabefleiſch (Rindfleiſch). Zur Unterſuchung auf Verdorbenſein eingeliefert, jedoch als zur menſchlichen Nahrung geeignet befunden wurden: ¾% Pfd. Caſſeler, 1 Pfd. Aufſchnitt verſchiedener Fleiſchſorten, 2 Pfd. Kalbfleiſch, 5/, Pfd. gerollter Schinken, “ Pfd. Sülzwurſt. Es iſt zu bedauern, daß das Publikum von dieſer Einrichtung nur ſo ſehr wenig Gebrauch macht, zumal die Unterſuchung völlig koſtenlos vorgenommen wird. Es ſcheint dieſe Einrichtung der Unterſuchungsſtation dem Publikum nahezu unbekannt zu ſein. Auch nahmen diejenigen Perſonen, welche Objekte in das Amt brachten, an, daß ihnen durch die Unterſuchung Koſten entſtänden. Es liegt im allgemeinen geſundheitlichen Intereſſe der Bevölkerung, daß möglichſt in jedem Falle, in welchem dem Käufer die Objekte nicht zur menſchlichen Nahrung geeignet vorkommen, das Amt in Anſpruch genommen wird. Das Publikum ſelbſt iſt in manchen Fällen von Fäulniß garnicht in der Lage, die geſundheits⸗ ſchädliche Eigenſchaft der Nahrungsmittel zu erkennen, während wiederum manche Objekte vernichtet werden, während die ſachverſtändigen Unterſucher dieſelben als wohl geeignet zur menſchlichen Nahrung erkennen könnten. Es wäre ſehr zu wünſchen, daß das Publikum von dieſer gemeinnützigen Einrichtung in größerem Maßſtabe Gebrauch machte. Die Kontrolle der hierorts anſäſſigen Ladenſchlächter hat die Aufgabe, Uebertretungen der den Fleiſchverkehr regelnden Polizei⸗Verordnungen zu ermitteln. Zu dieſem Zwecke ſteht dem Amte in den Vormittagsſtunden der Kriminalbeamte Luthe zur Verfügung. Die Auf⸗