— 163 — Hiernach ſteht Charlottenburg an zweiter Stelle mit einem Jahreseinkommen von 4283 %ℳ pro Steuerzahler hinter Frankfurt a. M. mit 5368, es folgt Aachen mit 3716 %., Breslau mit 3345 u. ſ. w. 2. Ergänzungsſteuer. Die Veranlagung für die 3 Jahre 1899, 1900 und 1901 ergab 8620 Cenſiten (7146) mit einem durchſchnittlichen Vermögen von 161 326 (155 318) %, Der veranlagte Steuerbetrag belief ſich auf 709562 (560 998) ℳ und ſtand um 26,5 pCt. höher. Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen 4,25 (3,97) ℳ. Steuerbetrag pro Cenſit 82,3 (78,5) ℳ 3. Indirekte Steuern nach Auskunft des Königl. Haupt⸗Steueramts. 1898/99 1899/1900 1900/1901 Art der Steuern %, % % Zoll von ausländiſchen Gegenſtäaden . 9464,70 11984,30 12872,25 Uebertragungsabgaben für Branntwein aus Luxembur K 2,35 K Branntwein, Verbrauchsabgaabee 744,05 821,00 937,85 Zuſchlag zur Verbrauchsabgaabe 153,40 203,00 178,40 Brauſteuer.. .. 236040,90 245198,45 299749,40 Brauſteuerzuſchlag für Berliner Brauerein 38353,44 39357,03 44575,75 Uebergangsabgabe von Bier (Süddeutſchland7 1,00 3,95 11,60 Preußiſche Stempelſtuuer 107762,30 198500,40 162258,30 Reichs⸗Stempelſteuenurnnrnnne. 8779,40 8030,00 6309,60 Zuſammen 401299,19 504100,48 526893,15 Unter der Brauſteuerſumme befanden ſich: für Malzzzn 230971,10 238805,05 291307,05 für Surrogahte.. J.. 5069,80 6393,40 8442,35 Die Charlottenburger Brauereien entrichteten davon für Malnn 77306,45 81183,45 113011,40 für Surrogate.. 2 4 1608,70 1677,40 2881,25 Die Verwaltungskoſtenbeiträge beliefen ſich 675,55 967,15 1016,80 K — 1,00 Zwangsvollſtreckungsgebühren. b) Gemeindeſteuern. 1. Gemeinde⸗Einkommenſteuer. Als Gemeinde⸗Einkommenſteuer wurde im Verwaltungsjahre 1900ein Zuſchlag von 97 pCt. zur Staats⸗Einkommenſteuer erhoben. Während nach dem Inkrafttreten des Kommunalabgaben⸗Geſetzes im Steuerjahre 1895/96 ein Zuſchlag von 94 pCt. erhoben wurde, war im darauffolgenden Jahre ein ſolcher von 98 pCt. erforderlich: ſeit dem Jahre 1897/98 beträgt die Höhe des Zuſchlags unverändert 97 pCt. Durch Beſchluß der ſtädtiſchen Behörden vom 9. 1 1 10% beſtätigt durch den Bezirks⸗Ausſchuß zu Potsdam am 26. April 1900, ſind die Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 900 ℳ von der Beitragspflicht zur Gemeinde⸗Einkommenſteuer entbunden worden. Die feſtgeſetzte Steuerliſte der vorſtehend bezeichneten Perſonen, welche vom 18. bis 31. Juli 1900 zur Einſicht ausgelegt war, iſt nicht eingeſehen worden. Gegen die Veranlagung zur Gemeinde⸗Einkommenſteuer ſind im Jahre 1900 320 (1899 351) Einſprüche erhoben worden. Davon hatten 224 (1899 289) Erfolg, 96 (1899 62) wurden als unbegründet bezw. wegen Friſtverſäumung zurückgewieſen. Von den im Berichtsjahre erhobenen 8 Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren (1899 15) hatten 4 (4) Erfolg, während 4 (11) koſtenpflichtig zurückgewieſen ſind. Der Abgang an Gemeinde⸗Einkommenſteuer in Folge Einlegung von Rechtsmitteln betrug 30 280,17 ℳ (1899 56 364,29 .). Die Zuſammenſtellungen ergeben die Einnahme an Gemeinde⸗Einkommenſteuer für 1900, die Vertheilung der Steuerzahler und Steuern nach Stadtbezirken, die ſteuer⸗ pflichtigen Aktiengeſellſchaften. Ke 2 3 5 Deäei hhd Einkommen⸗] Abgabe ] Stener gem neberbaupt Steuer doppelten Wohnſitz Rollenveranlagungsſoll 2813 323 10] 46 366 — 202 083 45] 3 162 972 55 Zugang I 441 277 74J 4263 971 117 269 92] 362 811 84 Summe] 3 254 600 84] 50 829 97] 420 353 38] 3 725 784 10 Abgang und Ausfall] 284 119 83]I 9 962 95L 10 282 66]L 304 366 44 Meithin Soll-Ennahme IT II ILI II I 1 Iſt- Imnahme 2570 1 5%] 11 77 1 I = 117 55 1 Iſt⸗Einnahme aus Reſten der Vorjahre — —1 .— — — —1 18 779 15 (In der Hanptſumme der Iſteinnahme ſind 21 771,.23 4 Rückzahlungen, in der Iſteinnahme aus den Reſten des Vorjahres 141,)4 ℳd Rückzahlungen enthalten.) 8 5432175 2 —.— Ia 2 — 1 34 1214 8 „ꝙ