— 188 — 1. Beſtimmungen betreffend die Lohnverhältniſſe der ſtüdtiſchen Arbeiter. Die Lohnverhältniſſe der ſtädtiſchen Arbeiter vom 1. April 1900 ab: A. Die Jahreslöhne der ſtädtiſchen Arbeiter betragen: 1. Für die ſtändigen Kämmerei-Arbeiter mit Monatslöhnung: a) gewöhnliche Arbeiter ohne handwerksmäßige oder techniſche Vorbildung. Monatslohn 85 90 95 100 105 110 2 4 6 8 10 Jahren nach d. i. Jahreslohn 1020— 1320 ℳ p) für handwerksmäßig oder ſonſt techniſch vorgebildete Arbeiter pp., Kolonnen⸗ führer (Vorarbeiter) und Rieſelwärter. Monatslohn 95 100 105 110 115 120 nach 2 4 6 8 10 Jahren d. i. Jahreslohn 1140— 1440 ℳ. c) Aufſeher pp. Monatslohn 106 112 118 124 130 136 . nach 2 4 6 8 10 Jahren d. i. Jahreslohn 1272— 1632 ℳ. II. Für die Mannſchaften der Feuerwehr: a) Feuerwehrmänner und Telegraphiſten. Monatslohn 95 100 105 110 115 120 ℳb nach 2 4 6 8 10 Jahren d. i. Jahreslohn 1140 —1440 ℳ b) Oberfeuerwehrmänner. Monatslohn 115 122 129 136 143 150 ĩ. nach 2 4 6 8 10 Jahren d. i. Jahreslohn 1380—1800 ℳ Die Verhältniſſe der Feuerwehrmänner, Telegraphiſten und Oberfeuerwehrmänner in allen übrigen Beziehungen werden beſonders geregelt. III. a) Lohnſchreiber pp. Es ſoll bei den Sätzen von 10—13 4 pro Seite verbleiben, ſo jedoch, daß die Steigerung um je 1 nicht von 3 zu 3, ſondern von 2 zu 2 Jahren eintritt; alſo 10 11 12 13 4 nach 2 4 6 Jahren. b) Maſchinenarbeiterinnen 100 ℳ monatlich bis zu 250 Bogen, bei mehr 40 pro Bogen. ) Drucker der Umdruckpreſſe: 2) Aufbringen gew. Schrift für 1 Seite 20, 2 S. 30, 3 und 4 S. 50 2z, bei Maſchinenſchrift 30, 45, 75 2; 5) Druck für je 100 Seiten gew. Schrift 45 z, Maſchinenſchrift 56, Iv. Büreauhilfsarbeiter und Büreauhilfsarbeiterinnen 3,50 ℳ pro Tag (wie bisher). v. Für das Unterperſonal der Familienhäuſer und das Perſonal im Krankenhauſe beſtehen folgende Durchſchnittsſätze: Oberwärterin 660, Wärter 432, Wärterinnen 396, Vor⸗ ſteherin des Haushalts 1000, Oberköchin 600, Köchin 360, Küchenmädchen 252, Ober⸗ wäſcherin 720, Stickerin und Näherin 360, Waſch⸗ und Hausmädchen 252, Arbeiter 432, Arbeiterinnen 240, Heizer 720, Hausdiener 432 ℳj jährlich. Außerdem wird noch freie Station und Anſtaltskleidung gewährt. vI. Nach den sub 4 1 aufgeführten Sätzen ſind zu löhnen: Kl. a) die Aktenhefter, der Rathhausnachtwächter (unter Belaſſung der beſonderen Zulage von 120 ℳs jährlich), die Straßenarbeiter, der Bote der Hochbauverwaltung, die Wärterinnen und Wäſcherinnen der Volksbadeanſtalt unter Kürzung des Lohnes um 150 ℳ jährlich. Kl. b) die Desinfektoren (Hilfsdesinfektoren 3—3,50 ℳ), die Badewärter der Volksbadeanſtalt, die Heizer der höheren Lehranſtalten, Kolonnenführer der Straßenreinigung und Parkverwaltung und Gärtner. Kl. c) die Heizer und Bademeiſter der Volksbadeanſtalt, die Bademeiſterin daſelbſt unter Kürzung des Lohnes um jährlich 300 ℳ, Hilfsaufſeher der Straßenreinigung, der Aktenhefter Werder. vII. Die Steinſetzer der Tiefbauverwaltung ſind in Zukunft auf freie Vereinbarung des Magiſtrats nach Stundenlöhnen anzunehmen. vIII. Die ſtädtiſchen Hauswarte werden — bis auf Werdermann — gelöhnt nach Lohnklaſſe b) der ſtädtiſchen Arbeiter mit 1140—1440, durchſchnittlich 1290 ℳ Jahreslohn. 4