— 197 — 5. Dienſtanweiſung für die Turndiener. §. 1. 4 Der Turndiener iſt dem mit der Aufſicht über die Turnhallen betrauten Schulleiter dienſtlich unterſtellt und hat ſeinen Anordnungen Folge zu leiſten. § 2. Insbeſondere hat der Turndiener für die Inſtandhaltung der Geräthe, für Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Reinigung der Turnhalle zu ſorgen. Während der Benutzung der Turnhalle hat er auf Verlangen auch beim Aufſtellen und Wegräumen der Turngeräthe behülflich zu ſein. § 3. Der Turndiener hat darüber zu wachen, daß Gebäude und Geräthe pp. nicht be⸗ ſchädigt werden. Jeden Schaden hat er ſofort dem vorgeſetzten Schulleiter anzuzeigen. § 4. Am Anfange jedes Semeſters erhält der Turndiener von dem vorgeſetzten Schul⸗ leiter einen ſpeziellen Beſchäftigungsplan, in welchem auch beſtimmt iſt, während welcher Stunden er in der Turnhalle anweſend ſein muß und wann die täglichen Reinigungen aus⸗ zuführen ſind. § 5. Der Turndiener muß während des Turnens der Männer⸗ und Jugendabtheilungen immer in der Turnhalle zugegen ſein; bei Damenabtheilungen nur auf beſondere Anordnung des Schulleiters. § 6. Der Turndiener iſt verpflichtet, ⅝ Stunde vor Beginn und nach Schluß der feſt⸗ geſetzten Turnzeit der Vereine anweſend zu ſein. Eer hat darüber zu wachen, daß Ruhe und Ordnung herrſcht, und von jeder Aus⸗ ſchreitung ſofort dem betreffenden Schulleiter Meldung zu machen. § 7. Am Ende eines jeden halben Jahres hat der Turndiener an die Schuldeputation eine Nachweiſung einzureichen, aus der hervorgeht, an welchen Tagen und Stunden die betreffenden Privatſchulen und Vereine pp. die Turnhalle benutzt haben. § 8. Der Turndiener hat darauf zu achten, daß die Halle gut gelüftet und angemeſſen erwärmt wird. Die Temperatur ſoll 12—15“ Celſius betragen. § 9. a) Tägliche Reinigung der Turnhalle. Die Turnhalle iſt täglich zweimal zu ſäubern. Dieſe Säuberung erſtreckt ſich nicht allein auf den Fußboden, ſondern auch auf ſämmtliche Geräthe, auf die Fenſterbretter, Geſimſe und die Täfelung. Die Geräthe ſind beim Ausfegen von der Wand abzurücken, damit auch die Scheuerleiſten gereinigt werden können. Der Staub muß mit einem Tuche entfernt werden. Die Ledermatratzen werden täglich vor Beginn des Unterrichts auf beiden Seiten feucht abgewiſcht, die Cocosmatratzen täglich einmal ausgeklopft. b) Wöchentliche Reinigung. Jeden Sonnabend iſt der Fußboden feucht aufzuwiſchen und ſind die Fenſterklappen abzufegen. ) Vierteljährliche Reinigung. In den Oſter⸗, Sommer⸗, Herbſt⸗ und Weihnachtsferien ſind die Wände und das Gebälke gründlich zu reinigen. Auch werden die Fenſter einer gründlichen Säuberung unter⸗ zogen und der Fußboden ſorgfältig geſcheuert. Charlottenburg, den 1. April 1900. Der Magiſtrat. Schuſtehrus.