— 201 — 7. Grundſätze für die Vereinigung der Wohlthätigleitsbeſtrebungen in Charlottenburg. 1. Aufgabe und Ziele der Vereinigung. Aufgabe der Vereinigung iſt, alle an der Uebung von Armenpflege und Wohl⸗ thätigkeit betheiligten Kräfte zu gemeinſamer Arbeit zuſammen zu faſſen. Ziele der gemeinſamen Arbeit ſind: a) Nachhaltige und vertiefte Fürſorge für die wahrhaft Bedürftigen unter Schonung ihres Ehrgefühls herbeizuführen. p) Das Bettelweſen und den Mißbrauch der Wohlthätigkeit planmäßig zu bekämpfen. c) Geſunde Grundſätze über Armenpflege und Wohlthätigkeit zu verbreiten. 4) Zweckmäßige Verbeſſerungen und Ausfüllung etwaiger Lücken auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege anzuregen. Dieſe gemeinſame Arbeit vollzieht ſich unbeſchadet der Selbſtſtändigkeit der be⸗ theiligten Kräfte, deren beſondere Grundſätze und Aufgaben unangetaſtet bleiben. 2. The ilnehmer der Vereinigung. Theilnehmer der Vereinigung können ſein alle Körperſchaften und Vereine, die im Rahmen der öffentlichen Armenpflege, der konfeſſionellen Armenpflege und der organiſirten Privatwohlthätigkeit in irgend einer Form Fürſorgethätigkeit üben. Außerdem ſind als Theilnehmer auch Privatperſonen zugelaſſen, die ſich ohne Anſchluß an eine Körperſchaft oder an einen Verein der Wohlfahrtspflege widmen. 3. Mittel zur Erreichung der Ziele. Der Erreichung der zu 1 bezeichneten Ziele dienen: ) Die Errichtung einer gemeinſamen Geſchäftsſtelle und die Anlegung von Karten und Liſten über die einzelnen Bedürftigen zum Zwecke der Auskunftsertheilung. p) Regelmäßige, gemeinſame Berathungen in ſteter Fühlung mit der öffentlichen Armenpflege. c) Die Ertheilung von Auskunft und Rath über etwa einzuſchlagende Wege an Hilfeſuchende. 4) Die Sammlung und Verarbeitung von Material über die Verhältniſſe der Be⸗ dürftigen und über allgemeine Fagen der Wohlfahrtspflege. Die zur Deckung der Verwaltungskoſten erforderlichen Mittel werden durch Beiträge der Theilnehmer und ſonſtige Zuwendungen aufgebracht. 4. Leitung der Geſchäfte. Die Leitung der Vereinigung erfolgt durch einen Ausſchuß von 7 Mitgliedern, die von den Theilnehmern immer auf 1 Jahr gewählt werden. Wiederwahl iſt zuläſſig. Der Ausſchuß wählt aus ſeiner Mitte einen Vorſitzenden, Schriftführer und Schatzmeiſter. Er führt die laufenden Geſchäfte und tritt nach Bedarf zuſammen. Ausführungsbeſtimmungen. 1. Gemeinſame Geſchäfts ſtelle. Die Vereinigung errichtet eine gemeinſame Geſchäftsſtelle, von der aus die Ge⸗ ſchäfte der einzelnen Theilnehmer geführt werden. Jeder Theilnehmer bleibt in der Art ſeiner Geſchäftsführung völlig ſelbſtſtändig und von den andern Theilnehmern unabhängig. Die büreaumäßige Erledigung der Geſchäfte kann jedoch durch gemeinſame Angeſtellte erfolgen. Die über die Bedürftigen eingehenden Nachrichten werden in der Geſchäftsſtelle geſammelt und ſtehen allen Theilnehmern der Vereinigung zur Einſicht zur Verfügung. Auskunft aus dem geſammten vorhandenen Material kann, ſofern ein Intereſſe zur Sache dargethan wird und ein Mißbrauch nicht zu befürchten ſteht, außer ihnen auch anderen Perſonen ertheilt werden. Beſondere Fälle können auf Antrag eines Theilnehmers geheim gehalten und auch von der Mittheilung an andere Theilnehmer ausgeſchloſſen werden. In der Geſchäftsſtelle werden zugleich die Verwaltungsgeſchäfte der Vereini⸗ gung erledigt. Die Geſchäftsſtelle ertheilt Hilfeſuchenden Rath und Auskunft darüber, welche Schritte ſie einzuſchlagen haben, um die erforderliche Hilfe auf ſchnellſtem Wege und in wirkſamſter und nachhaltigſter Weiſe zu erlangen. Erſcheint Hilfe durch einen der Theil⸗ nehmer der Vereinigung möglich, ſo überweiſt die Geſchäftsſtelle die Sache ſogleich der ge⸗ eigneten Stelle. 25